Schnittverbot vorbei: Was ab 1. Oktober radikal geschnitten werden darf – und was besser wartet
Seit dem 1. Oktober ist das jährliche Schnittverbot aus dem Bundesnaturschutzgesetz vorbei. Bis Ende Februar dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze wieder kräftig zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder entfernt werden. Doch erlaubt heißt nicht sinnvoll: Schnittwunden aus dem Herbst bleiben laut Bayerischer Gartenakademie sechs bis sieben Monate offen, Igel ziehen gerade jetzt in Hecken und Laubhaufen ein – und für viele Blütensträucher ist der Oktober der falsche Termin.
Stand: 1. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht, Gemeindesatzungen und Bebauungspläne können strengere Regeln enthalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1. Oktober bis 28. Februar sind Radikalschnitt, „auf den Stock setzen“ und Roden von Hecken und Gehölzen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz wieder erlaubt.
- Das Sommerverbot galt auch für Hecken im Garten. Die Ausnahme für Gärten betrifft laut Gesetz nur Bäume.
- Artenschutz gilt das ganze Jahr: Igel bauen ab Oktober ihr Winterquartier – oft in Hecken, Laub- und Reisighaufen. Vor dem Schnitt nachschauen.
- Erlaubt heißt nicht sinnvoll: Frühjahrsblüher wie Forsythie und Flieder, Sommerblüher, Bauernhortensie, Lavendel und Rosen jetzt nicht stark schneiden. Thuja nie ins alte Holz.
- Bußgeld: bis 10.000 Euro, bei Verstößen gegen den Artenschutz bis 50.000 Euro. Die „100.000 Euro“ aus manchen Schlagzeilen gelten nicht für die normale Gartenhecke.

Was das Gesetz genau sagt
§ 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September „abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. Es schützt unter anderem brütende Vögel und blühende Gehölze als Nahrung für Insekten. Seit dem 1. Oktober greift es nicht mehr.
Das ganze Jahr erlaubt sind dagegen schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen. Die Hessische Gartenakademie stellt klar: Ein Rückschnitt über den Jahreszuwachs hinaus gilt nicht mehr als schonend. Er ist nur von Oktober bis Februar zulässig.
Übrigens: Das Wort „beseitigen“ steht erst seit 2017 im Gesetz. Vorher hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass das komplette Roden mit Wurzel vom alten Wortlaut nicht erfasst war. Der Gesetzgeber hat diese Lücke geschlossen. Alle Details zum Sommerverbot: Heckenschnitt: wann verboten, wann erlaubt.
Gilt das auch im eigenen Garten?
Für Hecken: ja. Die Ausnahme für „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ bezieht sich im Gesetzestext nur auf Bäume. Das bestätigen unter anderem die Bayerische Gartenakademie, die Hessische Gartenakademie und mehrere Untere Naturschutzbehörden. Wer im Sommer seine Ligusterhecke im Garten radikal gekürzt hätte, hätte also gegen das Verbot verstoßen.
Für Bäume im Garten: Es kommt auf das Bundesland an. In Niedersachsen, Hessen und Bayern zählen Hausgärten zu den gärtnerisch genutzten Flächen – dort waren Gartenbäume vom Sommerverbot ausgenommen. Auch Naturschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg legen das so aus. Brandenburg und Berlin sehen das enger: Dort galt das Fällverbot bis gestern auch für Bäume im Privatgarten.
Bäume fällen: Erst die Baumschutzsatzung prüfen
Auch ab Oktober können andere Regeln eine Fällung verhindern – das ganze Jahr über. Viele Städte und Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung. Sie legt fest, ab welchem Stammumfang ein Baum geschützt ist und eine Genehmigung braucht. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es sogar einen gesetzlichen Baumschutz ab 100 Zentimetern Stammumfang (gemessen in 1,30 Meter Höhe); in Hausgärten gilt er dort für Eiche, Ulme, Platane, Linde und Buche. Im Zweifel hilft die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis oder der Stadt weiter. Mehr dazu: Baum fällen: Genehmigung und Antrag.

Was ab 1. Oktober erlaubt ist
Bis zum 28. Februar dürfen Sie Hecken und Sträucher nach § 39 wieder deutlich stärker zurückschneiden als im Sommer:
- Radikalschnitt: Eine zu breit oder zu hoch gewordene Hecke kräftig einkürzen. Anleitung: Hecke radikal zurückschneiden.
- Auf den Stock setzen: Den ganzen Strauch bis knapp über den Boden abschneiden, damit er von unten neu austreibt – etwa bei der Haselnuss.
- Roden: Hecken oder Sträucher ganz entfernen.
Welche Hecken das vertragen? Laut Bayerischer Gartenakademie lassen sich Hainbuche, Liguster und Eibe bis etwa zehn Zentimeter über dem Boden zurückschneiden – sie treiben wieder aus. Thuja und Scheinzypresse dagegen treiben aus altem, kahlem Holz kaum neu aus. Ein Schnitt bis ins Kahle bedeutet für diese Hecken meist das Aus. Mehr dazu: Radikalschnitt bei der Hainbuche, Ligusterhecke schneiden und Eibe schneiden.

Tipp
Lange Hecken nicht auf einmal kahl schneiden. Der NABU empfiehlt, Hecken abschnittsweise auf den Stock zu setzen – jeden Abschnitt etwa alle 10 bis 15 Jahre. So bleibt immer ein Teil als Rückzugsort für Vögel und Igel stehen.
Zwei Sonderfälle: In Bayern sind Hecken in der freien Natur das ganze Jahr geschützt (Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz). Dort ist im Winter nur eine Pflege erlaubt, die den Bestand erhält – Roden bleibt verboten. In Schleswig-Holstein gelten für Knicks (Wallhecken) eigene Termine.
Was trotzdem tabu bleibt: Tiere in der Hecke
Das Ende der Schonzeit ist kein Freifahrtschein. Der Artenschutz in § 44 Bundesnaturschutzgesetz gilt das ganze Jahr. Ruhestätten geschützter Tiere dürfen nicht beschädigt werden – auch im Winter.

Für den Oktober ist vor allem der Igel wichtig. Er ist gesetzlich besonders geschützt. Laut NABU beginnen Igel bereits im Oktober, ihr Winterquartier zu bauen – gern in Hecken, unter Laub und in Reisighaufen. Ab Mitte November, spätestens bei Dauerfrost, ziehen sie ein. Auch Siebenschläfer, Gartenschläfer und Fledermäuse nutzen Gehölze als Winterquartier.

So gehen Sie vor:
- Vorher nachschauen: Hecke von innen und den Boden darunter kontrollieren, bevor Sie schneiden.
- Tier gefunden? Aufhören: Laut Hessischer Gartenakademie müssen die Arbeiten dann sofort eingestellt werden.
- Laub und Schnittgut liegen lassen: Ein Reisighaufen in einer ruhigen Gartenecke ist ein ideales Igelquartier. Mehr dazu: Igel im Garten überwintern.
- Auch mit Gärtnerfirma gilt: Wer einen Auftrag vergibt, haftet als Auftraggeber zunächst selbst.

Erlaubt heißt nicht sinnvoll: die Schnitt-Ampel für Oktober
Die Bayerische Gartenakademie weist auf ein Problem hin, das in den meisten Meldungen fehlt: Schnittwunden aus dem Herbst heilen über den Winter nicht. Sie bleiben sechs bis sieben Monate offen für Pilze und Bakterien, Frost setzt ihnen zusätzlich zu. Viele Schnitte sind deshalb Ende Februar besser aufgehoben – Radikalschnitte müssen trotzdem bis zum 28. Februar erledigt sein.
Dazu kommt: Viele Sträucher tragen ihre Blüten für das nächste Jahr schon jetzt. Wer sie im Herbst schneidet, schneidet die Blüte ab.

| Pflanze | Jetzt im Oktober? | Besser |
|---|---|---|
| Hecken aus Hainbuche, Liguster, Eibe | Radikalschnitt möglich | Am besten Ende Februar – bis 28. Februar erlaubt |
| Haselnuss und andere Wildsträucher | Auf den Stock setzen möglich | Bis 28. Februar, lange Hecken abschnittsweise |
| Thuja, Scheinzypresse | Nie ins alte Holz | Formschnitt im Juni/Juli, nur im grünen Bereich |
| Forsythie, Flieder, Zierjohannisbeere, Kornelkirsche, Rhododendron | Nein – die Blüten sitzen schon | Direkt nach der Blüte |
| Sommerflieder, Rispen- und Ballhortensie, Bartblume | Nein | Im März bzw. Anfang April kräftig zurückschneiden |
| Bauernhortensie | Nein – Knospen für 2027 entstehen gerade | Nur Verblühtes im Frühjahr abschneiden |
| Lavendel | Nein | Ende März, nicht ins alte Holz |
| Rosen | Höchstens Beetrosen um die Hälfte kürzen | Hauptschnitt im Frühjahr kurz vor dem Austrieb |
| Apfel, Birne, Quitte | Noch nicht | Winterschnitt bis März |
| Zwetschge, Kirsche | Nein | Im Sommer nach der Ernte |
Schritt-für-Schritt-Anleitungen: Flieder, Sommerflieder, Bauernhortensie, Lavendel, Rosen und Apfelbaum.
Tipp
Die Ampel zeigt nur einen Ausschnitt. Für über 300 Gartenpflanzen – von Obstbäumen über Rosen bis zu Stauden – finden Sie den richtigen Schnittmonat in unserem Schnittkalender – als PDF zum Ausdrucken und Abhaken, für 9,99 €.
Dürrejahr 2026: Erst wässern, dann schneiden
Laut Deutschem Wetterdienst gab es seit März im Deutschlandmittel keinen Monat mit ausreichend Regen. Im Süden und Südwesten ist der Boden nur etwa halb so feucht wie üblich – unsere Auswertung der DWD-Bodendaten zeigt die Lage für jedes Bundesland.
Für Hecken heißt das:
- Immergrüne Hecken erst wässern: Thuja, Eibe, Kirschlorbeer und Buchs brauchen laut Bayerischer Gartenakademie vor dem Winter eine durchdringende Wassergabe von 30 bis 40 Litern pro Quadratmeter – am besten Mitte Oktober.
- Geschwächte Pflanzen schonen: Durch Trockenheit geschwächte Gehölze werden leichter von Schwächeparasiten befallen. Einen schweren Schnitt verschieben Sie besser auf Ende Februar.
- Nur bei Plusgraden schneiden: Frost schädigt frische Schnittstellen. Zurzeit ist es laut DWD frostfrei.
Bußgeld: Was wirklich droht
Wer im Sommer gegen das Schnittverbot verstößt, handelt ordnungswidrig. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt dafür Bußgelder bis 10.000 Euro, bei Verstößen gegen den Artenschutz – etwa ein zerstörtes Igel-Winterquartier – bis 50.000 Euro.
Die Bußgeldkataloge der Länder sehen für normale Fälle deutlich geringere Regelsätze vor. In Hessen sieht der Bußgeldkatalog zum Beispiel 20 bis 50 Euro je laufendem Meter Hecke vor. Die Schlagzeilen mit „bis zu 100.000 Euro“ beziehen sich auf Mecklenburg-Vorpommern und dort nur auf Sonderfälle wie geschützte Bäume, Alleen und Biotope – nicht auf die normale Gartenhecke.
Nachbarrecht: Jetzt wird der Rückschnitt fällig
Ab Oktober wird auch ein anderes Thema aktuell: der Rückschnitt, den Nachbarn verlangen können. Grenzabstände und erlaubte Heckenhöhen regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder. In Hessen etwa muss ein verlangter Rückschnitt nur vom 1. Oktober bis 15. März erledigt werden. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden: Eine allgemeine Höhengrenze für Hecken gibt es nicht. Schneiden Sie die Hecke des Nachbarn nie ungefragt mit.
Quellen
- Bundesnaturschutzgesetz § 39, § 44, § 69 – gesetze-im-internet.de
- Hessische Gartenakademie (LLH): Hecken, Sträucher, Bäume – Wann ist Schneiden oder das Entfernen erlaubt? – llh.hessen.de
- Bayerische Gartenakademie (LWG): Winterschnitt von Gehölzen hat noch Zeit, 2016 – lwg.bayern.de
- Bayerische Gartenakademie (LWG): Ziersträucher jetzt schneiden, 2019 – lwg.bayern.de
- Bayerische Gartenakademie (LWG): Naturnahe Alternativen zur Thujahecke, 2023 – lwg.bayern.de
- Bayerische Gartenakademie (LWG): Der Garten im Herbst – Pflege der Stauden und Gehölze – lwg.bayern.de
- Bayerische Gartenakademie (LWG): Winterschnitt bei Apfelbäumen – lwg.bayern.de
- Landkreis Nienburg/Weser, Untere Naturschutzbehörde: Allgemeiner Tier- und Artenschutz (§ 39 BNatSchG) – lk-nienburg.de
- MLUK Brandenburg: Hinweise zur Anwendung des § 39 Abs. 5 BNatSchG, 2022 – mleuv.brandenburg.de
- Bayerisches Naturschutzgesetz Art. 16 – gesetze-bayern.de
- NABU Niedersachsen: Heckenpflege – niedersachsen.nabu.de
- NABU NRW: Igel im Herbst – nrw.nabu.de
- Hessisches Umweltministerium: Bußgeldkatalog Naturschutz, 2017 – landwirtschaft.hessen.de
- Deutscher Wetterdienst: Thema des Tages, 27.09.2026 – dwd.de
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.03.2025 – V ZR 185/23 – bundesgerichtshof.de
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