Bäume

Baum fällen: Genehmigungspflicht & Antrag stellen

Bevor Sie zur Säge greifen, sollten Sie sich über die Rechtslage informieren. Das Fällen von Bäumen ist in Deutschland durch Baumschutzsatzungen und das Bundesnaturschutzgesetz geregelt.

Baumschutzsatzungen und Bundesnaturschutzgesetz

Die Baumschutzsatzungen unterstützen die Umwelt durch regulierte Baumfällungen

Baumschutzsatzungen und Bundesnaturschutzgesetz

Innerhalb Deutschlands sind der Schutz und die Fällung von Bäumen durch eine Kombination aus kommunalen Baumschutzsatzungen und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) reguliert. Diese Regelungen haben das Ziel, die ökologischen und klimatischen Funktionen der Bäume zu bewahren und gewährleisten, dass notwendige Fällungen verantwortungsbewusst und umweltgerecht durchgeführt werden.

Baumschutzsatzungen

Baumschutzsatzungen

Lokale Vorschriften regeln den Schutz von Bäumen in jeder Gemeinde individuell

Baumschutzsatzungen stellen kommunale Vorschriften dar, die den Schutz bestimmter Bäume innerhalb der jeweiligen Gemeinde festlegen. Diese Satzungen können unterschiedliche Anforderungen und Schutzmaßnahmen bestimmen, einschließlich der zu fällenden Baumarten, Mindeststammumfänge und speziellen Standorte. Gemeinden können nicht nur individuelle Bäume, sondern auch Baumreihen, Alleen und Hecken unter Schutz stellen. Da die genauen Regelungen von Ort zu Ort variieren, sollten Sie stets die spezifische Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde konsultieren, um die geltenden Bestimmungen zu erfahren.

Ein typisches Element dieser örtlichen Satzungen sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Das kann bedeuten, dass für jeden gefällten Baum ein neuer Baum gepflanzt wird oder eine Ersatzzahlung zu leisten ist, um den Verlust auszugleichen.

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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Durch Beachtung gesetzlicher Vorgaben wird der Schutz der Natur gewährleistet

Auf nationaler Ebene regelt das BNatSchG den Natur- und Landschaftsschutz. Hierbei sind insbesondere die Vorschriften zum Schutz von Bäumen, die außerhalb von Wäldern und Kurzumtriebsplantagen stehen, relevant. Laut § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten, Bäume zu fällen oder auf den Stock zu setzen. Dieses Verbot dient dem Schutz von Vögeln und anderen Tieren, die diese Bäume als Lebensraum nutzen.

Ausnahmen dieser Regelung existieren, bedürfen jedoch einer gründlichen Prüfung durch die zuständige Behörde. Beispielsweise können schonende Form- und Pflegeschnitte zur Erhaltung der Baumgesundheit oder zu Zwecken der Verkehrssicherheit auch in diesem Zeitraum erlaubt sein. Für eine Ausnahmegenehmigung sollten Sie sich an die untere Naturschutzbehörde wenden.

Diese mehrstufigen gesetzlichen Regelungen tragen dazu bei, die Balance zwischen notwendiger urbaner Entwicklung und dem Erhalt wertvoller Baumbestände zu sichern. Indem Sie die lokalen und nationalen Vorschriften beachten, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Natur und zur Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit unseren natürlichen Ressourcen.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Bestimmte regionale Regeln erlauben Baumfällungen ohne vorherige Genehmigung.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Auch wenn grundsätzlich eine Genehmigung für das Fällen von Bäumen erforderlich ist, existieren bestimmte Ausnahmen, die es Ihnen erlauben, Bäume ohne vorherige Erlaubnis zu fällen. Diese Ausnahmen können je nach Gemeinde und regionalen Bestimmungen variieren.

Obstbäume und kleine Bäume

Obstbäume und kleine Bäume

Die Fällung kleiner Bäume ist oft von Genehmigungen ausgenommen

Oft sind Obstbäume sowie kleinere Bäume, die einen festgelegten Stammumfang oder Höhe nicht überschreiten, von den Baumschutzsatzungen ausgenommen. Beispielsweise können kleine Bäume mit einem Stammdurchmesser unter zehn Zentimetern in einem Meter Höhe ohne Genehmigung gefällt werden. Es ist jedoch wichtig, sich bei Ihrer örtlichen Gemeinde über die genauen Regelungen zu informieren, da diese regional unterschiedlich sein können.

Gefährdung der Sicherheit

Bäume, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, dürfen in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden. Wenn ein Baum beispielsweise durch einen Sturm erheblich beschädigt wurde und dadurch eine potentielle Gefahr darstellt, dürfen Sie ihn umgehend beseitigen. In solchen Fällen sollte jedoch eine ausführliche Dokumentation erstellt und die zuständige Behörde informiert werden.

Bauvorhaben und Notwendigkeiten

Bauvorhaben und Notwendigkeiten

Eine frühzeitige Abstimmung mit der Baubehörde klärt Notwendigkeiten bei Bauvorhaben

Unter bestimmten Umständen, wie bei Bauvorhaben, kann es erforderlich sein, Bäume zu fällen. Hier kann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. Es ist ratsam, solche Fälle frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde abzuklären, da die Behörde prüft, ob die Fällung wirklich notwendig ist oder ob der Baum erhalten bleiben kann. In Bauvorhaben sollten zudem mögliche Alternativen zum Fällen untersucht werden.

Gesetzlich geregelte Ausnahmen

Gesetzlich geregelte Ausnahmen

Regelungen erlauben Baumfällungen unter bestimmten Bedingungen ohne Genehmigung.

In bestimmten Landesnaturschutzgesetzen können auch Fälle festgelegt sein, in denen eine Fällung ohne Genehmigung möglich ist. Dies ist beispielsweise bei Arbeiten zur Verkehrssicherheit oder bei Maßnahmen im öffentlichen Interesse relevant. Beachten Sie zudem, dass Fällungen generell nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden dürfen, um den Artenschutz nicht zu gefährden.

Durch diese Ausnahmen wird sichergestellt, dass trotz gesetzlicher Regelungen maximale Sicherheit und notwendige Flexibilität gewährleistet sind. Es empfiehlt sich immer, sich vor geplanten Fällaktionen umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um Strafen oder Bußgelder zu vermeiden.

Beantragung einer Baumfällgenehmigung

Der Antrag auf Baumfällgenehmigung erfordert spezifische Informationen für Behörden.

Beantragung einer Baumfällgenehmigung

Um eine Baumfällgenehmigung zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Naturschutzbehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt wenden. Der Antrag kann oft formlos erfolgen, sollte jedoch einige spezifische Informationen enthalten, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Inhalt des Antrags

Ihr Antrag sollte folgende Angaben umfassen:

  • Standort des Baumes: Detaillierte Angaben zur genauen Lage, etwa die Adresse und gegebenenfalls die Flurstücksnummer.
  • Baumdetails: Informationen zur Baumart sowie zum Stammumfang, gemessen in 1,30 Meter Höhe über dem Boden.
  • Begründung: Eine nachvollziehbare und ausführliche Begründung, warum die Baumfällung notwendig ist.
  • Visuelle Dokumentation: Aktuelle Fotos des Baumes zur besseren Beurteilung.

Ablauf des Verfahrens

  1. Einreichen des Antrags: Reichen Sie den Antrag schriftlich oder über einen Online-Dienst ein, falls Ihre Gemeinde diese Option bietet.
  2. Prüfung durch die Behörde: Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und führt in vielen Fällen eine Ortsbegehung durch, um den Zustand des Baumes zu begutachten.
  3. Entscheidung: Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über die Entscheidung der Behörde und gegebenenfalls anfallende Gebühren.
  4. Einhaltung von Auflagen: Sollte die Genehmigung erteilt werden, sind eventuell Auflagen wie Ersatzpflanzungen oder andere Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Diese werden später überprüft.

Besonderheiten bei der Antragstellung

Besonderheiten bei der Antragstellung

Eine sorgfältige Antragstellung beschleunigt die Bearbeitung durch die Behörden erheblich

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit der Online-Antragstellung an, was den Prozess beschleunigen kann. Mögliche Ersatzpflanzungen sollten bereits im Antrag skizziert werden, inklusive Lage und Umfang. Je nach Gemeinde können weitere Dokumente erforderlich sein, daher sollten Sie sich vorab gründlich bei der zuständigen Stelle informieren.

Durch eine sorgfältige und vollständige Antragstellung können Sie sicherstellen, dass Ihr Anliegen schnell und positiv bearbeitet wird.

Fristen und Gebühren

Die Beantragung einer Genehmigung erfordert Beachtung von Fristen und Gebühren

Fristen und Gebühren

Wenn Sie eine Baumfällgenehmigung beantragen, sollten Sie einige zeitliche und finanzielle Aspekte beachten. Die Bearbeitungszeit für den Antrag beträgt in der Regel maximal drei Wochen, kann jedoch je nach Arbeitsaufkommen und spezifischen Regularien der Gemeinde variieren. Eine einmal erteilte Genehmigung ist üblicherweise für einen Zeitraum von drei Jahren gültig, sodass Sie diese Zeitspanne nutzen können, um die Fällung durchzuführen.

Gebührenstruktur

Gebührenstruktur

Verwaltungsgebühren für Baumfällanträge variieren je nach Gemeinde erheblich

Für die Bearbeitung eines Baumfällantrags fallen Verwaltungsgebühren an, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können. Diese Gebühren können sich nach den antragstellenden Bäumen und den erforderlichen Verwaltungsschritten richten. Eine grobe Übersicht könnte wie folgt aussehen:

  • Einzelbaum-Gebühr: Für die Genehmigung eines einzelnen Baums werden üblicherweise Gebühren zwischen 30 und 760 Euro erhoben, je nach Größe und Standort.
  • Weitere Kosten: Neben der Bearbeitungsgebühr können zusätzliche Kosten für Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Ersatzpflanzungen) anfallen. Diese Kosten werden individuell im Bescheid festgelegt.

Beachten Sie bitte, dass auch bei einer Ablehnung des Antrags Gebühren anfallen können.

Zahlung und Bescheid

Zahlung und Bescheid

Fristen und Gebühren beachten hilft bei reibungsloser Antragsbearbeitung und Kostenplanung

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der die Entscheidung mitteilt und eventuelle Gebühren auflistet. Diese Gebühren können Sie in der Regel per Überweisung oder über Online-Bezahlmethoden wie Giropay oder Kreditkarte begleichen.

Indem Sie diese Fristen und Gebühren im Blick behalten, können Sie sicherstellen, dass Ihr Antrag reibungslos bearbeitet wird und Sie eventuelle Kosten im Voraus einplanen können.

Folgen des unerlaubten Baumfällens

Unerlaubtes Baumfällen führt zu hohen Strafen und ökologischen Schäden

Folgen des unerlaubten Baumfällens

Das unerlaubte Fällen von Bäumen kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Bundesland variieren die Strafen erheblich, die Bußgelder können zwischen 50 und 100.000 Euro liegen. Diese Strafen dienen dem Schutz der Natur und dem Erhalt der ökologischen Funktionen der Bäume.

Neben den finanziellen Sanktionen kann auch Schadenersatz verlangt werden, wenn die widerrechtliche Fällung beispielsweise ökologische Schäden verursacht oder geschützte Lebensräume gefährdet. In Fällen, bei denen eindeutig gegen bestehende Schutzverordnungen verstoßen wurde, sind sogar zusätzliche rechtliche Schritte denkbar, die über reine Geldbußen hinausgehen.

Wenn Sie Zweifel am rechtlichen Status einer Baumfällung haben oder feststellen, dass eine Fällung ohne Genehmigung durchgeführt wird, sollten Sie die örtlichen Behörden oder die Polizei informieren. Sofortiges Handeln ist besonders wichtig, um weitere Schäden zu verhindern und den Umweltschutz zu gewährleisten. Manchmal kann auch eine nachträgliche Verpflichtung zur Ersatzpflanzung oder Sanierung des Baumbestands angeordnet werden, um den ökologischen Verlust auszugleichen.

Zusammengefasst unterstreicht das unerlaubte Fällen von Bäumen die Wichtigkeit der Einhaltung der festgelegten Schutzverordnungen und Gesetze. Es schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern trägt auch zur Erhaltung unserer natürlichen Ressourcen und ökologischen Balance bei.

Bilder: ND700 / Shutterstock