Birke fällen – Vorher rechtlich absichern
In Deutschland stehen Bäume unter gesetzlichem Schutz. Aus welchem Grund auch immer Sie es daher in Erwägung ziehen, eine Birke zu fällen, sollten Sie sich vorab mit den spezifischen Baumschutzsatzungen für Ihre Region vertraut machen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, sich strafbar zu machen: Hohe Bußgelder können drohen. Das gilt auch, wenn der Baum auf Ihrem Besitz steht.
Gründe eine Birke zu fällen
Schlecht gesetzte Bäume brechen mit der Kraft ihres Wurzelwerks schon einmal harte Betonböden auf. Bei derBirke als Flachwurzler gibt es schon vor dem Pflanzen in Sachen des optimal gewählten Standortes einiges zu beachten. So können Sie es unter Umständen durch kluge Gartenplanung schon von Anbeginn vermeiden, Ihre Birke aus ähnlichen Gründen fällen zu müssen.
Oft sind es Gründe des persönlichen Geschmack, der Grundstücksplanung oder der Bequemlichkeit, weshalb die Birke im Garten stört. Kommt eine Pollenallergie hinzu, können die Bäume in der Tat zur Belastung werden. In solchen Fällen sollten Sie jedoch eher in Erwägung ziehen, die Birke gezielt absterben zu lassen.
Anders sieht es in seltenen Fällen bei Krankheiten der Birke aus: Droht der Baum abzusterben und umzustürzen, kann er zur umfassenden Gefahr für Leib und Leben werden. Dann ist es unumgänglich, ihn zu fällen. Wer sich nicht sicher ist, kann sich mit dem Bundesgrünflächenamt in Verbindung setzen. Dort haben Sie die Möglichkeit, die nötige Expertise anzufordern. Durch die Vermittlung eines Experten erfahren Sie, ob sich der Baum noch retten lässt und welche die richtige Vorgehensweise ist.
Birke fällen oder fällen lassen
Das Fällen eines Baumes gehört in erfahrene Hände. Wer die Prozedur noch nie durchgeführt hat und die Technik nicht beherrscht, sollte diese verantwortungsvolle Aufgabe den Profis überlassen. Schon allein, weil die meisten Hobbygärtner nicht über das adäquate Werkzeug verfügen. Beauftragen Sie im Zweifelsfall besser ein Fachunternehmen damit, die Birke zu fällen.