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Baum fällen: Kosten und wichtige Faktoren im Überblick

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Bäume erfüllen wichtige ästhetische und ökologische Funktionen. Ist das Gehölz jedoch krank, morsch oder zu groß geworden, muss es unter Umständen gefällt werden. Diese Arbeit kann sehr gefährlich sein und erfordert Fachkenntnisse. Was eine Baumfällung kostet und worauf Sie bei dieser achten müssen, klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten. Außerdem finden Sie in diesem Artikel viele interessante Informationen rund um dieses Thema.

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Bei den Kosten für das Fällen eines Baumes muss auch die Genehmigung und die Entsorgung mit einberechnet werden
AUF EINEN BLICK
Wie viel kostet das Fällen eines Baumes?
Die Kosten für eine Baumfällung variieren je nach Größe, Art des Baumes und Aufwand, liegen aber für einen 20 Meter hohen Laubbaum zwischen 600 und 1.100 EUR und für einen Nadelbaum zwischen 550 und 1.000 EUR. Zusätzliche Kosten können für Genehmigungen, Wurzelentfernung und Entsorgung entstehen.

Welche Kosten entstehen durch die Fällung?

Wie hoch die Kosten für diese Maßnahme sein werden, lässt sich nur grob beziffern, da diese von zahlreichen Faktoren beeinflusst werden.

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Nachfolgende Tabelle bietet einen ersten Überblick:

Kostenübersicht Preis
Genehmigung 25 bis 100 EUR
Ausnahmegenehmigung, muss der Baum zwischen dem 01.03. und 30.09. gefällt werden 80 – 120 EUR
Laubbaum am Stück fällen 25 – 40 EUR je Meter
Laubbaum stückweise fällen 35 – 40 EUR
Nadelbaum am Stück fällen 20 – 25 EUR je Meter
Nadelbaum stückweise fällen 30 – 35 EUR je Meter
Wurzel entfernen 75 – 175 EUR
Entsorgung der Grünabfälle 100 – 150 EUR
Gesamtkosten Laubbaum, 20 Meter Höhe 600 und 1.100 EUR
Gesamtkosten Nadelbaum, 20 Meter Höhe 550 – 1.000 EUR

Möchten Sie das Holz nicht privat verwerten, beispielsweise als Kaminholz, können Sie es der ausführenden Firma überlassen. Wie viel Sie für das Rohmaterial erhalten, ist regional unterschiedlich. Fast immer lassen sich die Kosten halbieren, sodass Sie für die Fällung am Stück nur noch zwischen 250 und 550 EUR bezahlen müssen. Ist es erforderlich, das Gehölz stückweise zu fällen, belaufen sich die Gesamtkosten für einen 20 Meter hohen Baum dann auf etwa 350 bis 850 EUR.

Bitte beachten Sie, dass diese Kosten abhängig von der Region abweichen können. Auch innerhalb der gleichen Gemeinde können diese variieren. Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, Angebote von unterschiedlichen Firmen einzuholen.

Welche Faktoren wirken sich auf den Preis aus?

Keine Fällung ist wie die andere. Die individuellen Umstände beeinflussen den Preis, den Sie für diese Arbeit entrichten müssen:

Baum fällen genehmigen

Nur für das Fällen sehr schmaler Bäume ist keine Genehmigung vonnöten

  • In der Regel benötigen Sie für die Fällung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser über achtzig Zentimeter eine Genehmigung vom Gartenbauamt bzw. dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Die Kosten für diese variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
  • Je größer und dicker der zu fällende Baum ist, desto höher ist der Aufwand und somit der Preis.
  • Gestaltet sich die Fällung kompliziert und/oder wünschen Sie zusätzliche Arbeiten wie die Entsorgung des Wurzelstocks, wirken sich auch diese auf die Kosten aus.
  • Möchten Sie das Holz selbst verwerten oder überlassen Sie dies den Fachleuten?
  • Muss eine Straße gesperrt werden und sind Spezialmaschinen wie eine Hebebühne erforderlich, verteuert dies die Fällung.
  • Ist es unumgänglich, den Baum während der Nist- und Brutzeit umzumachen, müssen Sie mit Zusatzkosten rechnen.

Insbesondere Höhe, Stärke und Standort des Baumes wirken sich auf den Preis aus. Durch diese können Straßensperrungen notwendig werden. Droht das stürzende Gehölz Gebäude oder Stromleitungen zu beschädigen, muss es unter Umständen Stück für Stück abgetragen werden. Dies kostet deutlich mehr Zeit, was sich wiederum auf die Gesamtkosten auswirkt.

Wann dürfen Bäume gefällt werden?

Wann diese Arbeit ausgeführt werden darf, regelt das Bundesnaturschutzgesetz. Die Fällung ist in der Nist- und Brutzeit vom 1. März bis 30. September verboten.

Wann Sie außerhalb dieses Zeitraums einen Baum fällen lassen dürfen, regeln bestimmte Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde sehr verschieden sind. Erkundigen Sie sich deshalb bereits im Vorfeld dieses Vorhabens bei der zuständigen Behörde.

Sind Sie der Meinung, ein Baum ist nicht mehr gesund und muss aus diesem Grund gefällt werden, empfiehlt es sich, gemeinsam mit einem professionellen Baumpfleger eine Baumkrontrolle vorzunehmen. Häufiger als gedacht lässt sich dieser durch einen fachgerechten Schnitt und entsprechende Pflegemaßnahmen noch retten.

Benötige ich eine Fällgenehmigung und was kostet diese?

Geht es um die Fällung eines Baumes, wird die Entscheidungsgewalt des Grundstücksbesitzers gesetzlich eingeschränkt. Die Abholzung erfordert ab einem festgelegten Stammdurchmesser eine Baumfällgenehmigung. Diese erhalten Sie bei der Umwelt- und Naturschutzbehörde der zuständigen Gemeinde oder alternativ beim Ordnungsamt.

Damit ein Baum gefällt werden darf, muss eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Gehölz ist erkrankt.
  • Verlust der ökologischen Funktion des Baumes.
  • Negativer Einfluss auf die Entwicklung des umliegenden Baumbestandes.
  • Kein arttypisches Wachstum.
  • Die zulässige Nutzung von Grundstücken wird verhindert.
  • Der Baum stört notwendige Denkmalschutzmaßnahmen.

Nicht ausreichend für die Genehmigung sind Faktoren wie:

  • Das Herabfallen von kleineren Ästen, Laub und Früchten.
  • Daraus resultierende Verschmutzungen von Dachrinnen und Fallrohren.
  • Schattenbildung im normalen Umfang.
Baum fällen Genehmigung

Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, muss mit hohen Strafen rechnen

Je nach Kommune kostet die Baumfällgenehmigung zwischen 25 und 100 EUR. Sie erhalten diese in der Regel innerhalb von drei Wochen.

Wichtig: Ohne Genehmigung sollten Sie kein Gehölz fällen lassen, denn dies kann teuer werden. Bis zu 50.000 EUR Strafe kann es kosten, machen Sie einen Baum ohne Erlaubnis um. Obstbäume, die ein bestimmtes Höhenmaß nicht überschreiten, sind vom Genehmigungsverfahren ausgeschlossen. Genauere Details können Sie bei obig genannten Ämtern erfragen.

Wie geht der Fachmann bei der Fällung vor?

Häufig kommen bei einer Fällung modernste Maschinen zum Einsatz. Dies macht eine genaue Beurteilung der Situation und Planung notwendig. In der Regel gehen die Profis dabei folgendermaßen vor:

  • Zunächst wird der Zustand des Baumes beurteilt.
  • Es wird festgelegt, in welche Richtung gefällt werden kann, damit weder Mensch noch Tier gefährdet oder Gebäude beschädigt werden.
  • Der Fachmann schätzt ab, ob im Vorfeld Teile der Krone abgetragen werden müssen, um eine kontrollierte Fällung zu gewährleisten.
  • Im Anschluss müssen Sie selbst oder das beauftragte Unternehmen die Genehmigung für diese Maßnahme einholen.
  • Erst wenn diese vorliegt, geht es an die Fällung. Hierbei kommen unterschiedliche Schnitttechniken zum Einsatz.
  • Möchten Sie den Wurzelstock entfernen lassen, können Sie diese Arbeit ebenfalls vom Fachmann ausführen lassen.
  • Auch die Entsorgung wird auf Wunsch übernommen.

Darf ich den Baum alternativ auch selbst fällen?

Gerade bei kleineren Bäumen können Sie die Fällung durchaus selbst vornehmen. Allerdings sollten Sie über die notwendigen Fachkenntnisse und die erforderliche Ausrüstung verfügen.

Für Letztere müssen Sie mit nachfolgenden Kosten rechnen:

Kostenübersicht Preis
Teil der Schutzausrüstung Kosten ab
Arbeitshandschuhe 10 EUR
Schutzbrille 10 EUR
Schnittschutzhandschuhe 75 EUR
Helm 40 EUR
Gehörschutz 15 EUR
Schnittschutzhose 75 EUR
Arbeitsschuhe 50 EUR

Bitte bedenken Sie, dass Sie nur auf Ihrem eigenen Grundstück ohne entsprechenden Motorsägen-Schein mit diesem Werkzeug hantieren dürfen. Doch auch in diesem Fall ist es zu Ihrer Sicherheit empfehlenswert, einen Sägekurs zu besuchen. Für diesen müssen Sie, abhängig vom Anbieter, zwischen 50 und 400 EUR kalkulieren. In diesem lernen Sie nicht nur den fachgerechten Umgang mit der Motorsäge, sondern werden auch darin unterwiesen, wie Sie bei der Fällung vorgehen sollten.

Wichtig: Bedenken Sie, dass Sie Gehölze nur im Frühjahr und Herbst fällen dürfen. Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume dürfen Sie auch in den Sommermonaten vornehmen.

Ich habe Ärger mit dem Nachbarn. Muss ich einen Baum auf sein Verlangen hin tatsächlich fällen?

Baum fällen Zwang

Nicht immer muss ein Baum gefällt werden, weil er den Nachbarn stört

Leider gibt es diesbezüglich keine bundeseinheitliche Regelung. Wann ein Gehölz gefällt werden darf oder muss, regelt die Baumschutzverordnung der Bundesländer. Bevor Sie zur Säge greifen, sollten Sie beim Umweltamt oder der Gemeinde nachfragen, ob der Nachbar mit seiner Beschwerde im Recht ist.

Um Störungen zu vermeiden, gibt es festgelegte Grenzabstände, die zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen. Abhängig vom Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes und der Baumschutzsatzung betragen diese zwischen einem und vier Meter. Wird der Abstand unterschritten, kann der Nachbar unter Umständen die Fällung des Baumes verlangen.

Gerade bei sehr großen, alten Bäumen greift häufig die Baumschutzverordnung. So muss der Nachbar Schattenwurf und herabfallendes Laub hinnehmen. Allerdings kann er darauf bestehen, dass überhängende Äste eingekürzt werden.

Unser Tipp: Pflanzt der Nachbar einen Baum und unterschreitet den Grenzabstand, sollten Sie rasch handeln. Fünf Jahr nach Pflanzung des Baumes verjährt der Anspruch und Sie können nur in Ausnahmefällen die Fällung oder Umsetzung des Gehölzes verlangen.

Gibt es Alternativen zur Baumfällung?

Häufig kann durch fachgerechte Baumpflege und -sicherung ein alter Baum stehen bleiben. Hierdurch lassen sich:

  • Die Vitalität und dadurch auch die Stabilität des Baumes erhalten.
  • Erkrankungen therapieren.
  • Die Wuchsrichtung beeinflussen.
  • Die Folgen bereits eingetretener Schäden und eine Schwächung des Gewächses minimieren.

Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Fachmann beraten. Dieses Erstgespräch ist meist kostenfrei. Für die Baumpflege fallen regional unterschiedliche Kosten an, die je nach Aufwand zwischen 40 und 100 EUR je Stunde und Person liegen.

Bilder: jerryjoz / Shutterstock