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Walnussbaum fällen: Erlaubt und sicher durchführen

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Walnussbäume erfreuen sich großer Beliebtheit, doch ihre Fällung ist in vielen Fällen genehmigungspflichtig. Dieser Artikel gibt Aufschluss über die rechtlichen Rahmenbedingungen, mögliche Gründe für eine Fällgenehmigung und alternative Vorgehensweisen.

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Ein Walnussbaum darf meist nicht ohne Genehmigung gefällt werden

Baumschutzverordnung und Genehmigungspflicht

Die Baumschutzverordnung dient dem Schutz des Baumbestandes, sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund. Sie regelt, welche Baumarten besonders geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen eine Fällung erlaubt sein kann. Insbesondere für Walnussbäume kann ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung erforderlich sein, bevor Sie diese entfernen dürfen.

Möchten Sie einen Walnussbaum fällen, sollten Sie zunächst prüfen, ob dieser unter die Baumschutzverordnung fällt. Ist dies der Fall, muss bei der zuständigen Naturschutz- oder Umweltbehörde eine Genehmigung beantragt werden. Hierfür sind in der Regel genaue Angaben zum Baum und zum Grund der Fällung notwendig. Welche Unterlagen den Antrag begleiten sollen, variiert je nach Gemeinde und den spezifischen Anforderungen der örtlichen Baumschutzverordnung.

Um alle erforderlichen Schritte und Unterlagen zu klären, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung direkten Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen. Nicht nur die Gesetzeslage auf Bundes- oder Landesebene ist hierbei von Bedeutung, sondern auch lokale Regelungen können maßgeblich sein. Eine individuelle Beratung kann viele Fragen im Vorfeld klären.

Gründe für eine Fällgenehmigung

Gründe für eine Fällgenehmigung

Schwer kranke oder tote Bäumen dürfen – mit Genehmigung – gefällt werden

Verschiedene Faktoren können zur Genehmigung einer Baumentfernung führen. Die häufigsten Gründe sind:

  • Gesundheitliche Zustände des Baumes: Ist der Baum krank, morsch oder bereits abgestorben und hat somit seine ökologische Funktion verloren, wird in der Regel eine Genehmigung erteilt. Ebenfalls rechtens ist die Fällung, wenn der Baum nicht mehr arttypisch wachsen kann oder wenn Krankheiten wie der Befall durch Schädlinge (z.B. Walnussfruchtfliege) eine Gefahr für die Umgebung darstellen.
  • Sicherheitsrisiken: Steht die Sicherheit von Menschen, Tieren oder Sachwerten auf dem Spiel, beispielsweise durch eine erhöhte Umsturzgefahr oder durch Schäden an der Struktur des Baumes, ist eine Fällung oftmals unumgänglich.
  • Behinderung anderer Bäume oder Bauvorhaben: Blockiert der Walnussbaum die Entwicklung anderer Bäume oder verhindert er eine zulässige Nutzung des Grundstücks, wie den Neubau eines Hauses, kann eine Fällung genehmigt werden.
  • Weitere seltene Fälle: In bestimmten Situationen, die nicht direkt mit dem Gesundheitszustand des Baumes zusammenhängen, wie beispielsweise eine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmalschutzes durch den Baum, kann ebenfalls eine Fällgenehmigung erteilt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gründe für die Beantragung und Genehmigung einer Fällung sehr komplex sein können und oft einer individuellen Prüfung bedürfen.

Folgen einer ungenehmigten Fällung

Folgen einer ungenehmigten Fällung

Eine ungenehmigte Baumfällung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben

Einen Walnussbaum ohne die erforderliche Genehmigung zu fällen, birgt erhebliche Risiken und kann zu scharfen Sanktionen führen. Die genauen Folgen variieren je nach lokalen Bestimmungen, doch im Allgemeinen können Sie mit verschiedenen Arten von Konsequenzen rechnen.

Mögliche Folgen sind:

  • Bußgelder: Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der lokalen Gesetzgebung und kann beträchtlich sein. Es soll den Wert des gefällten Baumes reflektieren und kann in manchen Fällen den Wert einer Ersatzpflanzung um ein Vielfaches übersteigen.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann die ungenehmigte Fällung eines Baumes zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
  • Pflicht zur Ersatzpflanzung: Neben finanziellen Strafen kann die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung angeordnet werden. Das bedeutet, dass Sie nicht nur für die Kosten des gefällten Baumes aufkommen, sondern auch einen oder mehrere neue Bäume pflanzen müssen.
  • Verwaltungsmaßnahmen: In manchen Fällen können zusätzliche verwaltungstechnische Auflagen oder Anordnungen erlassen werden, die mit erheblichem Aufwand und weiteren Kosten verbunden sind.

Es ist daher von größter Bedeutung, sich im Vorfeld einer geplanten Baumfällung gründlich über die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Genehmigungspflichten zu informieren und diese einzuholen. Die Zusammenarbeit mit Fachleuten und die Beratung durch die zuständigen Behörden können dazu beitragen, rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Befall durch die Walnussfruchtfliege

Ein ernstzunehmendes Problem für Walnussbäume stellt der Befall durch die Walnussfruchtfliege dar. Diese Schädlinge legen ihre Eier in die grüne Schale der Walnüsse, woraufhin die daraus schlüpfenden Larven das Fruchtfleisch der Nuss angreifen. Die sichtbaren Folgen sind schwarz verfärbte, klebrige und letztlich ungenießbare Nüsse. Eine solch starke Beeinträchtigung kann bis zu drei Viertel der gesamten Ernte betreffen.

Bekämpfung der Walnussfruchtfliege

Die Situation ist herausfordernd, da es keine direkt zugelassenen Schädlingsbekämpfungsmittel gegen die Walnussfruchtfliege gibt. Gleichwohl sind kontinuierliche Beobachtungen und Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, um den Schädling in Schach zu halten.

  • Einsatz von Kirschmadenfallen: Diese sollten etwa von Ende Juni bis Ende Juli in den Bäumen angebracht werden. Sie locken die Walnussfruchtfliegen an und verhindern, dass diese ihre Eier an den Nüssen ablegen.
  • Bodenabdeckung mit einem Netz: Vom späten Juni bis September kann ein Abdecken des Bodens mit einem engmaschigen Netz (1,5 mm x 1,5 mm) die aus den Nüssen gefallenen Larven daran hindern, sich in den Boden zu bohren und dort zu überwintern. Auch das Auslegen von schwarzer Folie nach dem Fruchtfall kann von Nutzen sein, da sie durch Hitze die Überlebensbedingungen für die Puppen verschlechtert.
  • Freihaltung durch Federvieh: Wenn möglich, können Gebiete unter den Walnussbäumen zeitweise durch Hühner bevölkert werden, die sich von den im Boden verpuppten Larven ernähren.

Es ist ratsam, Walnussbäume stets vollständig abzuernten und herabgefallene Früchte sowie Schalen konsequent aufzusammeln und zu vernichten, um eine Ausbreitung der Schädlinge zu minimieren. Betroffene Früchte sollten keineswegs auf den Kompost gelangen, sondern über den Restmüll entsorgt werden.

Alternativen zur Fällung

Alternativen zur Fällung

Alternative Methoden schützen den Walnussbaum und verhindern unnötige Fällungen

Bevor Sie sich für die Fällung eines Walnussbaumes entscheiden, sollten alternative Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Rückschnitt und Pflege

Eine effektive Methode, um den Walnussbaum gesund zu halten und sein Wachstum zu kontrollieren, ist der sachgerechte Rückschnitt sowie die angemessene Pflege:

  1. Regelmäßiger Rückschnitt: Ein sachgerechter Rückschnitt trägt dazu bei, die Krone des Baumes zu lichten und dessen Form zu erhalten. Der ideale Zeitpunkt für den Rückschnitt liegt zwischen Mitte Juli und Mitte September, um das Risiko des Ausblutens zu minimieren.
  2. Pflege: Die optimale Entwicklung des Walnussbaumes wird durch Düngung im Frühjahr mit Kompost oder Hornmehl unterstützt. Bei Trockenheit sollte der Baum ausreichend gewässert werden. Eine Mulchschicht am Boden hält die Feuchtigkeit und schützt vor zu schnellem Austrocknen.

Umsiedlung

Eine weitere Alternative zur Fällung bietet die Umsiedlung des Baumes, besonders wenn dieser nicht vollständig ausgewachsen ist:

  • Bestimmung des richtigen Zeitpunkts: Die Umsiedlung eines Walnussbaumes sollte idealerweise nach dem Laubfall im Herbst erfolgen. In dieser Zeit befindet sich der Baum in einer Ruhephase, wodurch der Stress und die Schwächung minimiert werden.
  • Vorbereitung und Durchführung: Die sorgfältige Vorbereitung des neuen Standorts und eine schonende Entnahme des Baumes sind entscheidend für den Erfolg der Umsiedlung. Wichtig ist es, den Wurzelballen so groß wie möglich zu halten und den Baum umgehend am neuen Standort einzupflanzen, um die Austrocknung der Wurzeln zu verhindern.

Durch diese Maßnahmen kann die Lebensdauer des Walnussbaumes verlängert und sein Beitrag zum Gartenökosystem erhalten bleiben, ohne dass eine Fällung notwendig wird.

Bilder: fukume / Shutterstock