Bäume

Grenzabstände für Bäume: Wie weit weg vom Nachbarn?

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Wer Bäume pflanzen will, muss nicht nur auf einen passenden Standort und den richtigen Pflanzabstand achten. Zudem gilt es, den gesetzmäßigen Grenzabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Dies ist wichtig, um den nachbarschaftlichen Frieden zu bewahren.

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Wie nah ein Baum an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden darf, ist von Bundesland zu Bundesland leicht verschieden
AUF EINEN BLICK
Wie groß ist der vorgeschriebene Grenzabstand für Bäume in Deutschland?
Der gesetzliche Grenzabstand für Bäume variiert je nach Bundesland in Deutschland. Er reicht von 0,5 Metern für Bäume unter 2 Metern Höhe in Sachsen bis zu 8 Metern für großwüchsige Bäume in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Für detaillierte Informationen prüfen Sie die Regelungen Ihres Bundeslandes.

Die einzelnen Regelungen für die deutschen Bundesländer im Detail

Die folgenden Übersichten geben Ihnen Auskunft über die gesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern.

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Bayern

Baumart Grenzabstand, Minimum
Bäume größer als zwei Meter 2 Meter
alle anderen Gehölze 0,5 Meter

Baden-Württemberg

Baumart Grenzabstand, Minimum
Großwüchsige Bäume (Waldbäume, Nadelbäume) 8 Meter
Mittelgroße Bäume und veredelte Obstbäume 4 Meter
Kern- und Steinobstbäume, schwachwüchsig 2 Meter
Bäume und Gehölze niedriger als 1,8 Meter 1 Meter
Alle anderen Bäume 3 Meter

Berlin

Baumart Grenzabstand, Minimum
Starkwüchsige, große Bäume 3 Meter
Obstbäume ohne Hochstamm 1 Meter
alle anderen Gehölze 1,5 Meter

Brandenburg

Baumart Grenzabstand, Minimum
Für alle Bäume gilt: mind. ein Drittel der Wuchshöhe
Obstbäume 2 Meter
alle anderen Bäume 4 Meter

Bremen und Hamburg

Hier gibt es keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen, allerdings verweist Bremen immer wieder auf das in Niedersachsen gültige Nachbarschaftsrecht.

Hessen

Baumart Grenzabstand, Minimum
Eichen, Linden, Pappeln, Walnussbäume 4 Meter
starkwüchsige Bäume 2 Meter
alle übrigen Bäume 1,5 Meter
stark wüchsige Kernobstbäume, Süßkirschen und veredelte Walnussbäume 2 Meter
alle anderen Obstbäume 1,5 Meter

Mecklenburg-Vorpommern

Auch in diesem Bundesland gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, was die erforderlichen Grenzabstände betrifft.

Niedersachsen

Baumart Grenzabstand, Minimum
Bäume über 15 Meter Höhe 8 Meter
Bäume bis zu 15 Metern Höhe 3 Meter
Bäume bis zu 5 Metern Höhe 1,25 Meter
Bäume bis zu 3 Metern Höhe 0,75 Meter
Bäume bis zu 2 Metern Höhe 0,5 Meter
Bäume bis zu 1,2 Metern Höhe 0,25 Meter

Nordrhein-Westfalen

Baumart Grenzabstand, Minimum
Starkwüchsige Bäume 4 Meter
Alle übrigen Ziergehölze 2 Meter
Starkwüchsige Kernobstbäume, Süßkirschen, Walnussbäume, Esskastanien 2 Meter
mittelstark wachsende Kernobstbäume, Steinobstbäume (außer Süßkirsche) 1,5 Meter
schwach wüchsige Kernobstbäume 1 Meter

Rheinland- Pfalz, Thüringen und Saarland

In diesen Bundesländern schreibt das Nachbarschaftsgesetz dieselben Abstände wie in Niedersachsen vor.

Sachsen

Baumart Grenzabstand, Minimum
Bäume unter 2 Meter 0,5 Meter
Bäume über 2 Meter 2 Meter

Sachsen-Anhalt

Baumart Grenzabstand, Minimum
Bäume über 15 Metern Höhe 6 Meter
Bäume bis zu 15 Metern Höhe 3 Meter
Bäume bis zu 5 Metern Höhe 1,25 Meter
Bäume bis zu drei Metern Höhe 1 Meter
Bäume bis zu 1,5 Metern Höhe 0,5 Meter

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein schreibt als Mindestabstand ein Drittel der Gesamthöhe des Baumes vor.

Tipp

In den Bebauungsplänen vieler Wohnsiedlungen werden nicht nur die architektonischen Formen der Eigenheime genau festgelegt, auch die zu pflanzenden Baumarten sind dort verzeichnet.

Bilder: jean.cuomo / Shutterstock