AUF EINEN BLICK
Wie groß ist der vorgeschriebene Grenzabstand für Bäume in Deutschland?
Der gesetzliche Grenzabstand für Bäume variiert je nach Bundesland in Deutschland. Er reicht von 0,5 Metern für Bäume unter 2 Metern Höhe in Sachsen bis zu 8 Metern für großwüchsige Bäume in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Für detaillierte Informationen prüfen Sie die Regelungen Ihres Bundeslandes.
Die einzelnen Regelungen für die deutschen Bundesländer im Detail
Die folgenden Übersichten geben Ihnen Auskunft über die gesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern.
Bayern
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen und Hamburg
Hier gibt es keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen, allerdings verweist Bremen immer wieder auf das in Niedersachsen gültige Nachbarschaftsrecht.
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Auch in diesem Bundesland gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, was die erforderlichen Grenzabstände betrifft.
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland- Pfalz, Thüringen und Saarland
In diesen Bundesländern schreibt das Nachbarschaftsgesetz dieselben Abstände wie in Niedersachsen vor.
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein schreibt als Mindestabstand ein Drittel der Gesamthöhe des Baumes vor.
Tipp
In den Bebauungsplänen vieler Wohnsiedlungen werden nicht nur die architektonischen Formen der Eigenheime genau festgelegt, auch die zu pflanzenden Baumarten sind dort verzeichnet.
Text: Ines Jachomowski
Artikelbild: jean.cuomo/Shutterstock