Säulenobst

Säulenobst Abstand zum Nachbarn: Was ist zu beachten?

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Straff aufrecht wachsendes Säulenobst wird besonders gerne von Gärtnern gepflanzt, die nur eine sehr begrenzte Fläche zur Verfügung haben. Das macht den Aspekt der einzuhaltenden Mindestabstände zum Nachbargrundstück zu einer zentralen Frage der Sorten- und Standortauswahl.

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Auch Säulenobst sollte nicht zu nah am Nachbarn gepflanzt werden
AUF EINEN BLICK
Welchen Abstand sollte Säulenobst zum Nachbarn haben?
Der Abstand von Säulenobst zum Nachbarn variiert je nach Bundesland und Pflanzenart. Häufig sind Mindestabstände ab 2 m vorgegeben, abhängig von der Höhe des Säulenobsts. Verjährungsfristen von meist 5 Jahren sollten beachtet werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Regelungen zu Mindestabständen in allen deutschen Bundesländern unterschiedlich

Die Frage des zu einem Nachbargrundstücks einzuhaltenden Mindestabstands bei der Pflanzung bestimmter Obstbäume ist nicht nur in jedem Land, sondern sogar in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. So sind die Regelungen je nach Pflanzenart und Bundesland sehr unterschiedlich und unterscheiden in funktionaler Hinsicht zwischen verschiedenen „Pflanzengattungen“:

  • Bäume
  • Obstbäume
  • Hecken
  • Sträucher

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In der Regel sind die einzuhaltenden Mindestabstände nach der Höhe des zu pflanzenden Säulenobsts oder anderer Pflanzen gestaffelt. Da die vorgeschriebenen Abstände oft bei 2 m oder mehr liegen können, sind gestalterische Herausforderungen in schmalen Reihenhausgärten geradezu an der Tagesordnung, wenn keine gütliche Einigung mit den Nachbarn möglich ist.

Achtung: Verjährungsfristen beachten

Viele Hobbygärtner unterschätzen die Wuchsfreudigkeit von Säulenobst, das im Garten ausgepflanzt und regelmäßig gedüngt wird. Sollten Sie selbst vom möglichen Schattenwurf des vom Nachbarn nah an einer Grundstücksgrenze gepflanzten Säulenobsts bedroht sein, ist eine frühzeitige Reaktion darauf angebracht: In vielen Bundesländern gilt beim Über- bzw. Unterschreiten der vorgegebenen Maße eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Ist diese erst einmal abgelaufen, kann gegen regelwidrige Bepflanzung auch juristisch kaum mehr etwas unternommen werden.

Tipp

Mit dem ohnehin notwendigen, regelmäßigen Schnitt von Säulenobst sollten sich Streitigkeiten unter Nachbarn in der Regel vermeiden lassen. Im Ernstfall kann bei zu groß gewordenem Säulenobst aber vielleicht auch eine Regelung zur Deeskalation beitragen, nach der beide Nachbarn von den üblicherweise ziemlich hohen Erträgen des Säulenobsts profitieren.

Bilder: thekovtun / Shutterstock