Was gilt als Hecke?
Rechtlich gesehen ist eine Hecke eine Reihe von Sträuchern oder Bäumen, die so dicht gesetzt wurden, dass sie miteinander verwachsen. Für diese Definition ist es unerheblich, ob Sie sich für eine Naturhecke entscheiden oder die Umfriedung in der Höhe und Breite regelmäßig stutzen.
Welchen Grenzabstand muss ich einhalten?
Wie die grüne Grenze gepflanzt werden darf, regelt neben dem BGB das Nachbarrecht Ihrer Gemeinde. Je nach Bundesland und Wohnort gilt es, bestimmte Abstände, abhängig von der späteren Höhe der Pflanzen, einzuhalten.
Allgemein kann gesagt werden:
- Pflanzen, die eine Höhe von einem Meter erreichen, müssen mindestens 25 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gesetzt werden.
- Ab 101 bis 150 Zentimeter Höhe ist eine Distanz von 50 Zentimeter einzuhalten.
- Wird die Hecke höher als 15 Zentimeter müssen Sie einen Abstand von wenigstens 75 Zentimeter wahren.
- Erreicht die Hecke eine Höhe von drei Metern, muss sie zumindest einen Meter von der Grenze entfernt gepflanzt werden.
Diese Grundregeln können allerdings abweichen, abhängig davon, wo Sie leben:
- In Baden-Württemberg beispielsweise müssen Pflanzungen bis 180 Zentimeter Höhe stets einen Abstand von 50 Zentimeter zur Grenze haben.
- In Thüringen gilt bei einer Heckenhöhe über 2 Meter die Abstandsregel: Gesamthöhe der Büsche abzüglich 125 Zentimeter ergibt den Pflanzabstand.
- In einigen Bundesländern wie Brandenburg und Schleswig-Holstein gilt hingegen eine ⅓-Regelung. Das heißt: Teilen Sie die spätere Gesamthöhe der Hecke durch drei erhalten Sie den Grenzabstand, den Sie einhalten müssen.
Aufgrund dieser uneinheitlichen Regelungen ist es empfehlenswert, vor der Pflanzung einer Hecke die Gemeinde zu kontaktieren und die aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu erfragen.
Grenzabstand richtig messen
Gemessen wird die Grundstücksgrenze von dem Punkt, an dem der grenznächste Stamm aus der Erde tritt. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um den Hauptstamm der Heckenpflanze handelt oder um einen Nebentrieb. Im Einzelfall kann bei Büschen, die viele Triebe haben auch von der Mitte des Strauches aus gemessen werden.
Tipp
Trotzdem Bambus botanisch zu den Gräsern zählt, wird diese Pflanze im Sinne der nachbarrechtlich geltenden Grenzabstände als Gehölz eingestuft. Soll das tropische Gewächs als Sichtschutz an der Grundstücksgrenze gesetzt werden, müssen Sie deshalb ebenfalls die gesetzlichen Regelungen beachten.