Gartengestaltung

Bepflanzung an der Grundstücksgrenze: Regelungen & Tipps

Artikel zitieren

Beim Bepflanzen einer Grundstücksgrenze sind so einige Regelungen zu beachten. Der einzuhaltende Abstand zur Grundstücksgrenze variiert noch dazu von Bundesland zu Bundesland. Erfahren Sie im Folgenden, welche Vorschriften gelten und welche Pflanzen nicht darunterfallen.

bepflanzung-grundstuecksgrenze
Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften bezüglich der Grundstücksgrenzenbepflanzung
AUF EINEN BLICK
Welche Regelungen gelten für die Bepflanzung von Grundstücksgrenzen in Deutschland?
Die Bepflanzung von Grundstücksgrenzen unterliegt in Deutschland unterschiedlichen Regelungen je nach Bundesland. Wichtige Faktoren sind die Pflanzenhöhe, der Abstand zur Grenze und die Pflanzenart. Detaillierte Abstandsvorgaben für Bäume, Sträucher und Hecken sind in den jeweiligen Landesgesetzen definiert.

Die entscheidenden Faktoren: Abstand und Höhe

Was Sie wo anpflanzen können, hängt generell von drei Faktoren ab:

  • die Höhe der Pflanzen
  • der Abstand zur Grundstücksgrenze
  • Art der Pflanze

Lesen Sie auch

Auf der Grundstücksgrenze darf fast gar nichts gepflanzt werden, aber wenige Meter daneben schon. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen dazu. Während in Hessen und Niedersachsen kleine Hecken sehr dicht an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden dürfen, ist in anderen Bundesländern fast immer ein Abstand von mindestens einem halben Meter einzuhalten. So hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen. Eine Ausnahme bilden Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die keine Vorschriften zur Grenzbepflanzung erlassen haben. In Hamburg werden jedoch die niedersächsischen Regelungen angewandt.

Bundesland Baum Abstand zur Grundstücksgrenze Strauch/Hecke Abstand zur Grundstücksgrenze
Baden-Württemberg Über 12m Höhe: 8m, unter 12m Höhe 4m oder 3m (Obstbäume) Abstand Bis 1,8m Höhe: 0,5m
Bayern Über 2m Höhe: 2m, unter 2m Höhe: 0,5m Über 2m Höhe: 2m, unter 2m Höhe: 0,5m
Berlin Starkwachsende Bäume: 3m, Obstbäume: 1m, andere Bäume: 1,50. Sträucher: 0,5m, Hecken über 2m: 1m, unter 2m: 0,5m
Brandenburg Obstbäume: 2m, andere Bäume: 4m Mindestens ein Drittel der Höhe ab Boden
Hessen Sehr stark wachsende Bäume: 4m, stark wachsende: 2m, Obst- und Nussbäume: 2m, andere Bäume: 1,5m Ziersträucher je nach Wachstumsgeschwindigkeit 0,5 bis 1m, Hecken über 2m Höhe: 0,75m, unter 2m Höhe: 0,5m, sehr kleine Hecken: 0,25m
Niedersachsen und Bremen Bis 1,2m: 0,25m Abstand, bis 15m: 3m, über 15m: 8m, dazwischen gibt es mehrere Ab Gilt ebenso für Sträucher und Hecken
Nordrhein-Westfalen Starkwachsende Bäume: 4m, andere Bäume: 2m Starkwachsende Ziersträucher: 1m, andere Sträucher: 0,5m
Rheinland-Pfalz Sehr starkwachsende Bäume: 4m, stark wachsende: 2m, andere Bäume 1,5m Hecken bis 1m: 0,25m, bis 1,5m: 0,5m, bis 2m: 0,75 etc.
Saarland Sehr starkwachsende Bäume: 4m, starkwachsende: 2m, andere: 1,5m Hecke bis 1m: 0,25m, bis 1,5m: 0,75m, bis 1,5m: 0,5m
Sachsen Über 2m Höhe: 2m, unter 2m Höhe: 0,5m Über 2m Höhe: 2m, unter 2m Höhe: 0,5m
Sachsen-Anhalt Bis 1,5m: 0,5m, bis 3m: 1m, bis 5m: 1,25, bis 15m: 3m, über 15m: 6m Gilt auch für Sträucher und Hecken
Schleswig-Holstein Ein Drittel der endgültigen Wuchshöhe Ein Drittel der endgültigen Wuchshöhe
Thüringen Sehr starkwachsende Bäume: 4m, starkwachsende: 2m, andere: 1,5m Hecken: bis 2m: 0,75m, stark wachsende Sträucher: 1m, andere Sträucher: 0,5m

Eine Grauzone: Stauden

Stauden sind keine Gehölze und fallen daher meist nicht in die Regelungen. Pflanzen Sie also im Zweifelsfall lieber hohe Stauden.

Wem gehört der Baum auf der Grundstücksgrenze?

Steht bereits ein Baum auf der Grundstücksgrenze, hängt es von dessen Wurzeln ab, zu wessen Grundstück er gehört. Stehen die Wurzeln genau auf der Grenze, müssen seine Früchte und auch die mit der Pflege einhergehenden Arbeiten geteilt werden.
Steht der Baum nur auf einem Grundstück, ragt aber über das daneben hinaus, muss sich der Besitzer nicht für Laubabwurf verantwortlich machen. Der Nachbar darf aber Rückschnitte an „seinem Teil“ vornehmen. Theoretisch ist jedoch der Besitzer dazu verpflichtet, den Baum fristgerecht zu schneiden.

Bilder: Tramp57 / Shutterstock