Die entscheidenden Faktoren: Abstand und Höhe
Was Sie wo anpflanzen können, hängt generell von drei Faktoren ab:
- die Höhe der Pflanzen
- der Abstand zur Grundstücksgrenze
- Art der Pflanze
Auf der Grundstücksgrenze darf fast gar nichts gepflanzt werden, aber wenige Meter daneben schon. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen dazu. Während in Hessen und Niedersachsen kleine Hecken sehr dicht an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden dürfen, ist in anderen Bundesländern fast immer ein Abstand von mindestens einem halben Meter einzuhalten. So hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen. Eine Ausnahme bilden Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die keine Vorschriften zur Grenzbepflanzung erlassen haben. In Hamburg werden jedoch die niedersächsischen Regelungen angewandt.
Bundesland | Baum Abstand zur Grundstücksgrenze | Strauch/Hecke Abstand zur Grundstücksgrenze |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Über 12m Höhe: 8m, unter 12m Höhe 4m oder 3m (Obstbäume) Abstand | Bis 1,8m Höhe: 0,5m |
Bayern | Über 2m Höhe: 2m, unter 2m Höhe: 0,5m | Über 2m Höhe: 2m, unter 2m Höhe: 0,5m |
Berlin | Starkwachsende Bäume: 3m, Obstbäume: 1m, andere Bäume: 1,50. | Sträucher: 0,5m, Hecken über 2m: 1m, unter 2m: 0,5m |
Brandenburg | Obstbäume: 2m, andere Bäume: 4m | Mindestens ein Drittel der Höhe ab Boden |
Hessen | Sehr stark wachsende Bäume: 4m, stark wachsende: 2m, Obst- und Nussbäume: 2m, andere Bäume: 1,5m | Ziersträucher je nach Wachstumsgeschwindigkeit 0,5 bis 1m, Hecken über 2m Höhe: 0,75m, unter 2m Höhe: 0,5m, sehr kleine Hecken: 0,25m |
Niedersachsen und Bremen | Bis 1,2m: 0,25m Abstand, bis 15m: 3m, über 15m: 8m, dazwischen gibt es mehrere Ab | Gilt ebenso für Sträucher und Hecken |
Nordrhein-Westfalen | Starkwachsende Bäume: 4m, andere Bäume: 2m | Starkwachsende Ziersträucher: 1m, andere Sträucher: 0,5m |
Rheinland-Pfalz | Sehr starkwachsende Bäume: 4m, stark wachsende: 2m, andere Bäume 1,5m | Hecken bis 1m: 0,25m, bis 1,5m: 0,5m, bis 2m: 0,75 etc. |
Saarland | Sehr starkwachsende Bäume: 4m, starkwachsende: 2m, andere: 1,5m | Hecke bis 1m: 0,25m, bis 1,5m: 0,75m, bis 1,5m: 0,5m |
Sachsen | Über 2m Höhe: 2m, unter 2m Höhe: 0,5m | Über 2m Höhe: 2m, unter 2m Höhe: 0,5m |
Sachsen-Anhalt | Bis 1,5m: 0,5m, bis 3m: 1m, bis 5m: 1,25, bis 15m: 3m, über 15m: 6m | Gilt auch für Sträucher und Hecken |
Schleswig-Holstein | Ein Drittel der endgültigen Wuchshöhe | Ein Drittel der endgültigen Wuchshöhe |
Thüringen | Sehr starkwachsende Bäume: 4m, starkwachsende: 2m, andere: 1,5m | Hecken: bis 2m: 0,75m, stark wachsende Sträucher: 1m, andere Sträucher: 0,5m |
Eine Grauzone: Stauden
Stauden sind keine Gehölze und fallen daher meist nicht in die Regelungen. Pflanzen Sie also im Zweifelsfall lieber hohe Stauden.
Wem gehört der Baum auf der Grundstücksgrenze?
Steht bereits ein Baum auf der Grundstücksgrenze, hängt es von dessen Wurzeln ab, zu wessen Grundstück er gehört. Stehen die Wurzeln genau auf der Grenze, müssen seine Früchte und auch die mit der Pflege einhergehenden Arbeiten geteilt werden.
Steht der Baum nur auf einem Grundstück, ragt aber über das daneben hinaus, muss sich der Besitzer nicht für Laubabwurf verantwortlich machen. Der Nachbar darf aber Rückschnitte an „seinem Teil“ vornehmen. Theoretisch ist jedoch der Besitzer dazu verpflichtet, den Baum fristgerecht zu schneiden.