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Grundstücksgrenzen: Abstände, Regeln und Tipps für Nachbarn

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Gute Nachbarschaft beginnt beim respektvollen Umgang mit der Grundstücksgrenze. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt lediglich eine grobe Richtung vor für einen angemessenen Abstand von Zäunen, Gebäuden und Bepflanzung. Detaillierte Vorschriften variieren von Bundesland zu Bundesland. Das wirft wichtige Fragen auf in Sachen Grenzbebauung und Grundstücksgrenze. Dieser Leitfaden ist gespickt mit Fakten und kompakten Antworten zum richtigen Abstand verschiedener Objekte zum Nachbargrundstück.

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Die Regelungen zu Grundstücksgrenzen sind sehr streng und lassen kaum Raum für Interpretationen
AUF EINEN BLICK
Welchen Abstand sollten Objekte zur Grundstücksgrenze in Deutschland einhalten?
Für den richtigen Abstand zur Grundstücksgrenze in Deutschland gelten folgende Faustregeln: 3m für Gebäude, 1-2m für Nebengebäude, 50cm für Zäune bis 180cm Höhe, 50cm für Pflanzen bis 2m Wuchshöhe und 2m Abstand für Pflanzen über 2m Wuchshöhe. Die genauen Regelungen variieren jedoch zwischen den Bundesländern.
  • Ein Zaun bis Sichtschutzhöhe von 180 cm muss einen Mindestabstand von 50 cm zur Grundstücksgrenze einhalten.
  • Im gegenseitigen Einvernehmen dürfen Nachbarn einen Zaun auf der Grundstücksgrenze errichten.
  • Übliche Abstandswerte an der Grundstücksgrenze sind: 3 m für Gebäude, 1-2 m für Nebengebäude, 50 cm für Pflanzen bis 2 m Höhe, 2 m für Pflanzen über 2 m Höhe.

Bitte beachten: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zu Regelungen in Deutschland für eine konfliktfreie Grundstücksgrenze. Die Hinweise, Daten und Tipps können juristischen Rat und Beistand nicht ersetzen. Die tatsächlichen Daten rund um die Abstandsvorschriften erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.

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Abstand zur Grundstücksgrenze – Überblick

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Gebäude, Bäume und Zäune – alles muss den gebürtigen Abstand zu Grundstücksgrenze beachten

In Deutschland gibt es keine allgemein gültige Abstandsregelung für die Grundstücksgrenze. Jedes Bundesland legt in regionalen Bauordnungen seine eigenen Werte fest, die in lokalen Bebauungsplänen zusätzlich abgeändert werden dürfen. Gut zu wissen: Die Regeln für den Abstand zur Grundstücksgrenze ähneln sich.

Für ein Haus gilt die Faustregel: Gebäudehöhe multipliziert mit einem Wert zwischen 0,2 bis 1 = Abstand zur Grundstücksgrenze. Sonderregelungen beziehen sich auf den Zaun oder Nebengebäude, wie Garage, Gartenhaus oder Carport. Hier stehen Höhe, Größe oder Quadratmeter der Fläche im engen Zusammenhang mit der gesetzeskonformen Entfernung zum Nachbargrundstück. Folgende Tabelle gibt einen Überblick, gemäß § 6 der länderübergreifenden Musterbauordnung (MBO) die sich die meisten Bundesländer zum Vorbild nehmen:

Grundstücksgrenzen Haus Nebengebäude Wärmepumpe/Solar Zaun (bis 1,80 m Höhe) Baum (bis 2 m Wuchshöhe)
Mindestabstand 3 m 1-2 m 2,50 m 0,50 m 2 m

Um die nüchternen Zahlen dieser Tabelle mit Leben zu füllen, erhalten wichtige Fragen zur Grundstücksgrenze im Folgenden eine kompakte, nachvollziehbare Antwort.

Ein Zaun sollte welchen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten?

Im Nachbarrecht Ihres Bundeslandes ist festgeschrieben, in welchem Abstand zur Grundstücksgrenze Sie einen Zaun errichten dürfen. Während für ein Haus der Mindestabstand von 3 Metern gilt, greifen für Einfriedungen aller Art Sonderregeln. In vielen Ländern und Kommunen dürfen Zäune innerhalb der Abstandsfläche errichtet werden, sofern eine Entfernung zum angrenzenden Grundstück von 50 Zentimetern eingehalten wird. Die Landesbauverordnung führt alle Einzelheiten näher aus.

Darf man einen Zaun auf der Grundstücksgrenze bauen?

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Ein Zaun sollte immer im Einverständnis mit dem Nachbarn errichtet werden

Einige Landesnachbarschaftsgesetze schreiben zwingend vor, zwischen zwei angrenzenden Grundstücken eine Einfriedung oder einen Zaun zu errichten. Hat in Ihrem Bundesland diese Vorschrift keine Gültigkeit, dürfen Sie nur mit Einverständnis Ihres Nachbarn einen Zaun auf der Grundstücksgrenze bauen. Lassen Sie sich die Zustimmung Ihres Nachbarn unbedingt schriftlich bestätigen.

Wie kann man die Grundstücksgrenze erkennen?

Auf dem Papier sind Grundstücksgrenzen für einen Laien viel zu abstrakt und kaum nachvollziehbar. Aus diesem Grunde gibt es vor Ort die sogenannten Grenzsteine. Dabei handelt es sich um spezielle Markierungen aus Beton, Stein oder Kunststoff, die im Boden eingelassen sind. Indem Sie von Grenzstein zu Grenzstein eine Schnur aufspannen, können Sie den exakten Verlauf der Grundstücksgrenze erkennen.

Wie nah darf man an die Grundstücksgrenze bauen?

Die Bauordnungen der Bundesländer sehen bestimmte Abstandsflächen vor zwischen Bauwerken und Grundstücksgrenze. Ungeachtet zahlreicher regionaler Sondervorschriften gilt bundesweit, dass Sie bis auf 3 Meter an das Nachbargrundstück heran bauen dürfen. Der Abstand verkürzt sich auf 1 bis 2 Meter, wenn es sich um ein Nebengebäude handelt, wie Garage, Gartenhaus, Terrasse oder Carport. Je ländlicher die Region, desto größer ist der Abstand zu bemessen. Fragen Sie daher vor Baubeginn bei Ihrem zuständigen Bauordnungsamt nach.

Welchen Abstand darf ein Baum zur Grundstücksgrenze in Bayern haben?

Gemäß den in Bayern dominierenden Vorschriften kann ein Grundstückseigentümer verlangen, dass Bäume auf dem Nachbargrundstück eine Mindestentfernung von 0,50 Metern einhalten. Wenn ein Baum hingegen mehr als 2 Meter in den Himmel ragt, vergrößert sich der vorgeschriebene Abstand auf 2 Meter.

Für ein Gartenhaus ist welcher Abstand zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben?

Ein Gartenhaus darf gemäß länderübergreifender Musterbauordnung (MBO) auf der Grundstücksgrenze nur dann errichtet werden, wenn kein Aufenthaltsraum und keine Feuerstätte darin verbaut sind sowie die mittlere Wandhöhe maximal 3 Meter beträgt. Erfüllt ein Gartenhaus diese Kriterien nicht, ist ein Abstand zur benachbarten Grundstücksgrenze von mindestens 3 Metern einzuhalten.

Worauf ist zu achten bei einer Bepflanzung an der Grundstücksgrenze?

Die Sonderregelung zur Grenzbebauung für Nebengebäude involviert auch die Bepflanzung. Aus diesem Grunde darf ausnahmsweise der Mindestabstand von 3 Metern unterschritten werden. Es gilt die Faustregel: Pflanzen bis 2 Meter Wuchshöhe dürfen einen Abstand von 50 Zentimetern zum benachbarten Grundstück nicht unterschreiten. Pflanzen ab 2 Metern Wuchshöhe sind konstant in einer Entfernung von mindestens 2 Metern zu bewahren. In einigen Bundesländern gelten deutlich größere Abstandsregeln, wie beispielsweise in Baden-Württemberg von bis zu 8 Metern für großwüchsige Bäume. Erkundigen Sie sich daher bitte bei Ihrem örtlichen Ordnungsamt nach den aktuell geltenden Grenzabständen, bevor Sie Bäume, Sträucher oder Hecken pflanzen.

Exkurs

Im Ernstfall entscheidet Gewohnheitsrecht

Sind Grenzsteine nicht gesetzt, Kartierungen nicht eindeutig und Grundstücksgrenzen auch durch das Katasteramt nicht feststellbar, reichen viele Grundstückseigentümer Grenzscheidungsklage ein. Gemäß §920 BGB soll ein Gericht die Grenzwirrung klären. Kommt das Gericht ebenfalls zu keinem klaren Urteil über den Grenzverlauf, hat der Besitzstand das letzte Wort. Kurz gesagt: Streiten sich zwei Nachbarn um eine Grundstücksgrenze, wird die fragliche Fläche demjenigen zugewiesen, der sie aus Gewohnheit in der Vergangenheit regelmäßig genutzt hat. Dieser Entscheidungsprozess kostet alle Beteiligten viel Zeit, noch mehr Geld und Nerven. Die bessere Lösung des Problems ist ein außergerichtlicher „Grenzfeststellungsvertrag“, der die Interessen beider Seiten widerspiegelt.

Pflanzen-Höhe an der Grundstücksgrenze – Überblick

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Die zulässige Höhe von grenznahen Bäumen und Sträuchern ist genau festgelegt

Grenzabstand und Höhe von Pflanzen sind eng miteinander verknüpft. Folglich gibt es keine einheitliche Antwort auf die Frage: Wie hoch darf ein Baum an der Grundstücksgrenze werden? In welcher Form der Gesetzgeber den Spagat zwischen Wuchshöhe und Grundstücksgrenze in Zahlen fasst, demonstriert folgende Übersicht:

  • Wuchshöhe bis 100 cm: Mindestabstand 25 cm
  • Wuchshöhe 101-150 cm: Mindestabstand 50 cm
  • Wuchshöhe ab 151 cm: Mindestabstand 75-100 cm
  • Wuchshöhe ab 200 cm: Mindestabstand 100-200 cm
  • Wuchshöhe ab 300 cm: Mindestabstand 200-300 cm

Wie Varianten-reich Deutschlands Bundesländer das Thema handhaben, verdeutlichen folgende Beispiele: In Baden-Württemberg ist für Grenzbepflanzungen bis 180 cm Wuchshöhe grundsätzlich ein Abstand von 50 cm vorgeschrieben. Ab dieser Höhe kommt folgende Formel zur Anwendung: Gesamthöhe abzüglich 130 cm = Mindestentfernung zur Grundstücksgrenze. In Thüringen rechnet man für Sichtschutzhecken über 200 cm so: Gesamthöhe abzüglich 125 cm = Abstand zum Nachbargrundstück. Brandenburg und Schleswig-Holstein praktizieren die 1/3-Regel: Die Einfriedungsbepflanzung muss mindestens 1/3 Abstand im Verhältnis zur Gesamthöhe aufweisen.

Keine Pflanzen im Sinne der Vorschriften an der Grundstücksgrenze sind Stauden, Blumen und alle krautigen Gewächse, die nach dem ersten Frost absterben. Infolgedessen ist für Geranien, Dahlien und andere florale Schönheiten kein spezifischer Grenzabstand einzuhalten. Drei weitere wichtige Fragen bezüglich Höhe an der Grundstücksgrenze erhalten im Folgenden eine handfeste Antwort.

Darf man Äste selber abschneiden, wenn ein Baum über die Grundstücksgrenze wächst?

Grundsätzlich muss kein Grundstücksbesitzer dulden, wenn die Äste von Nachbars Baum über die Grundstücksgrenze wachsen. Einfach zur Astschere (29,00€ bei Amazon*) greifen dürfen betroffene Hobbygärtner dennoch nicht. Worauf zu achten ist und wie Sie das Problem friedlich lösen, bringt folgendes Video auf den Punkt.

Wie hoch darf ein Holzstapel mit Brennholz an der Grundstücksgrenze sein?

Wenn Sie Brennholz lagern in der Nähe zum Nachbargrundstück sind wichtige Vorschriften zu beherzigen. In den meisten Bundesländern deckelt der Gesetzgeber die Höhe des Holzstapels bei 1,50 Metern. Fernerhin ist ein Mindestabstand von 0,5 Metern zur Grundstücksgrenze verpflichtend.

Ist eine Bodenerhöhung an der Grundstücksgrenze gestattet als Hügelbeet oder Alpinum?

Bundesweit ist jeder Nachbar berechtigt zu einer Bodenerhöhung auf seinem Grundstück, sofern damit keine Schädigung des Nachbargrundstückes verbunden ist. Gegebenenfalls ist eine Stützmauer zu setzen zum Schutz gegen Erdabrutschungen. Fernerhin ist ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze zu wahren, wenn die Bodenerhöhung unter 2 Metern bleibt. Ab einer Höhe von 2 Metern schreiben die meisten Landesbauverordnungen eine Entfernung von 1 Meter zum Nachbarn vor.

Tipp

Sachkundiger Schnitt von Hecken und Bäumen an der Grundstücksgrenze unterliegt den strengen Vorschriften im Bundesnaturschutzgesetz. Zum Schutz unserer massiv bedrohten Vogelschar erstreckt sich die Schonfrist vom 1. März bis 30. September. Leichte Pflegeschnitte sind erlaubt, sofern diese sich auf den diesjährigen Zuwachs beschränken.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss die Hecke an der Grundstücksgrenze schneiden?

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Zuständig für den Heckenschnitt ist immer der Eigentümer der Hecke

Zuständig für den Heckenschnitt ist grundsätzlich der Eigentümer der Hecke. Wachsen episch lange Triebe ins benachbarte Grundstück, darf der Betroffene die Hecke dennoch nicht einfach stutzen. Zunächst ist dem Hecken-Eigentümer eine angemessene Frist zu setzen für den Rückschnitt, wobei ihm selbstverständlich der Zutritt zum Grundstück gewährt wird. Erst wenn die Frist ungenutzt verstreicht und der überlange Wuchs eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, darf der verärgerte Nachbar selbst die Heckenschere schwingen.

Wo erfahre ich in Niedersachsen meine eigene Grundstücksgrenze?

Wenn Sie keinen Grenzstein erkennen und dennoch Ihre Grundstücksgrenze ermitteln möchten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Bau- oder Vermessungsamt. In Niedersachsen nehmen Sie Kontakt auf mit dem Landesamt für Geoinformation und Landvermessung (LGLN) und erfragen dort eine „amtliche Grenzauskunft“.

Tipp

Wenn Sie einen Kompost anlegen, sind mannigfaltige Aspekte zu berücksichtigen. Ein luftiger, halbschattiger bis schattiger Standort garantiert für eine zügige Rotte mit möglichst geringer Geruchsentwicklung. Vollkommen auszuschließen sind unangenehme Gerüche dennoch nicht. Aus diesem Grunde ist in der überwiegenden Mehrheit kommunaler Vorschriften nachzulesen, dass ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 50 Zentimetern obligatorisch ist.

Bilder: romakoma / Shutterstock