Rosen durch Stecklinge vermehren
Als Stecklinge eignen sich mindestens halbreife, gerade verblühte und etwa zwischen 15 und 20 Zentimeter lange Rosentriebe mit mindestens vier Augen. Diese werden optimalerweise im August geschnitten und gleich eingepflanzt.
- Halten Sie die Schnittstelle – aus der später die Wurzeln sprießen sollen – leicht schräg.
- Dies erleichtert dem Steckling die Wasseraufnahme.
- Entfernen Sie alle Blätter und Seitentriebe bis auf das oberste Blattpaar.
- Auch sämtliche Blütenreste sollten weggeschnitten werden.
- Des Weiteren sind vorhandene Stacheln zu entfernen.
- Füllen Sie einen ausreichend großen und vor allem tiefen Topf mit Anzuchterde.
- Alternativ können Sie auch leicht sandige Gartenerde verwenden.
- Pflanzen Sie den Steckling dort so hinein, dass nur noch die obere Hälfte mit den Blattpaar herausschaut.
- Jetzt wässern Sie den Steckling gründlich
- und stülpen schließlich eine halbierte Plastikflasche oder ein Einmachglas darüber.
- Dieses dient als Mini-Gewächshaus.
- Vergessen Sie nicht, täglich zu lüften
- und, vor allem, den Steckling stets gut feucht zu halten.
- Staunässe sollte dabei aber nicht entstehen.
Stellen Sie den bepflanzten Topf nun an eine nicht allzu heiße, halbschattige Stelle in den Garten. Der Steckling wird, sofern alles gut läuft, innerhalb von wenigen Wochen austreiben. Übrigens sollten Sie zur Stecklingsvermehrung möglichst immer zwei Triebe mehr als geplant pflanzen, da erfahrungsgemäß lediglich ein Drittel der Rosenstecklinge ausschlägt.
Steckhölzer im Winter schneiden
Statt halbreifer Stecklinge können Sie auch im Winter gut gereifte Steckhölzer schneiden und diese, gänzlich ihrer Seitentriebe und ihrer Stacheln beraubt, an einem dunklen und kühlen Ort sowie in ein feuchtes Tuch eingeschlagen überwintern. Steckhölzer werden im zeitigen Frühjahr direkt in den Garten ausgepflanzt (am besten zunächst in ein Frühbeet o. ä.), können aber auch zunächst in einem Kübel kultiviert werden.
Tipp
Achten Sie bei der Rosenvermehrung darauf, keine sortengeschützten Pflanzen zu vermehren. In einem solchen Fall begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung, die sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden kann.