Die passende Sorte für einen Standort auswählen
Felsenbirnen lassen sich nicht ganz so leicht „erziehen“ wie so manch andere Pflanzensorten. Deshalb sollte möglichst schon mit der Auswahl einer bestimmten Pflanzensorte Einfluss darauf genommen werden, welche Höhe eine Felsenbirne an einem gut geeigneten Standort unter Idealbedingungen überhaupt maximal erreichen kann. Die Größe hängt nach einigen Jahren am gewählten Standort aber natürlich auch von Faktoren wie dem Klima, der Bodenbeschaffenheit oder der Düngung ab. Die folgenden Angaben zu einigen Sorten der Felsenbirne sollen einen groben Überblick über das Größenspektrum der verschiedenen Felsenbirnen-Sorten vermitteln:
- Kupfer-Felsenbirne: ca. zwei bis sechs Meter Maximalhöhe
- Gewöhnliche Felsenbirne: ca. einen bis vier Meter Maximalhöhe
- Erlenblättrige Felsenbirne: ca. zwei bis vier Meter Maximalhöhe
Bei diesen Werten handelt es sich aber nur um Durchschnittswerte – an besonders gut geeigneten Standorten können Exemplare der Kupfer-Felsenbirne mitunter auch Maximalhöhen von bis zu zehn Metern erreichen.
Schnitte als Wachstumsbegrenzung nur sehr gezielt einsetzen
Ältere Exemplare der Felsenbirne können auf einen massiven Rückschnitt sehr empfindlich reagieren. Deshalb sollten alle Schnitte entweder sehr behutsam und durchdacht angesetzt oder aber überhaupt nur im Zuge des sogenannten Aufastens durchgeführt werden. Wird eine Felsenbirne zu dicht, können Sie einzelne Triebe des in der Regel mehrstämmigen Gewächses im späten Winter bodennah abschneiden. Manchmal kann es zur Begrenzung des Höhenwachstums auch schon ausreichend sein, die Felsenbirne in einem Kübel zu kultivieren.
Niedrige Felsenbirnen erleichtern die Ernte
Die essbaren Früchte der Felsenbirne reifen mitunter zeitlich etwas versetzt aus, was eine mehrmalige Ernte erforderlich macht. Dabei kann sich glücklich schätzen, wer eher niedrige Felsenbirnen sein Eigen nennt. Auch beim Schutz vor Vogelfraß zahlt es sich aus, wenn die Felsenbirne einen eher niedrigen Habitus ausbildet.
Tipp
Bei der Pflanzung einer Felsenbirne als Sichtschutz an einer Grundstücksgrenze sollten Sie auf die jeweiligen Vorschriften auf Länder- und Gemeindeebene zu den Mindestabständen von Pflanzen mit bestimmter Höhe zur Grenze des Nachbargrundstücks Rücksicht nehmen.