Kirschlorbeer

Kirschlorbeer verboten: Was Gartenbesitzer wissen müssen

In der Schweiz steht ein Verbot invasiver Pflanzenarten bevor, darunter auch der beliebte Kirschlorbeer. Dieser Artikel informiert über die Hintergründe des Verbots, seine Auswirkungen auf Gartenbesitzer und die Situation in Deutschland.

Welche Pflanzen sind betroffen?

Das geplante Verbot umfasst eine Vielzahl invasiver Pflanzenarten, die sowohl den Umgang in Gärten und der freien Natur betreffen, als auch den Handel und Import einschränken. Zu den bekanntesten Beispielen zählen:

Die vollständige Liste der betroffenen Arten finden Sie in den offiziellen Veröffentlichungen des Schweizer Bundesrats.

Was sind invasive gebietsfremde Pflanzen?

Neophyten bedrohen einheimische Arten und verändern Ökosysteme

Was sind invasive gebietsfremde Pflanzen?

Invasive gebietsfremde Pflanzen, auch Neophyten genannt, sind Arten, die außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingeführt wurden und sich dort unkontrolliert ausbreiten. Sie verdrängen heimische Pflanzenarten und verändern ganze Ökosysteme, was zu einem Verlust der Biodiversität führt. Ihre hohe Anpassungsfähigkeit und das Fehlen natürlicher Feinde begünstigen ihr rasches Wachstum. Die Bekämpfung invasiver Arten verursacht erhebliche wirtschaftliche Kosten und stellt eine große Herausforderung für den Naturschutz dar.

Warum wird Kirschlorbeer verboten?

Ab September 2024 ist der Verkauf, Import und das Verschenken von Kirschlorbeer in der Schweiz verboten. Dieser Schritt ist aufgrund der invasiven Eigenschaften der Pflanze notwendig. Kirschlorbeer breitet sich schnell und unkontrolliert aus, verdrängt heimische Arten und verursacht ökologische Ungleichgewichte. Besonders problematisch ist seine Ausbreitung in Wäldern, wo er im Unterholz optimale Wachstumsbedingungen vorfindet. Hinzu kommt die Giftigkeit aller Pflanzenteile, die ein Risiko für Mensch und Tier darstellt. Das Verbot zielt darauf ab, die weitere Ausbreitung dieser invasiven Art einzudämmen und die heimische Biodiversität zu schützen.

Was bedeutet das Verbot für Gartenbesitzer?

Im naturnahen Garten hat Kirschlorbeer nichts zu suchen

Was bedeutet das Verbot für Gartenbesitzer?

Das Verbot bedeutet, dass ab September 2024 der Verkauf, Import und das Verschenken von Kirschlorbeer und anderen invasiven Pflanzenarten in der Schweiz streng reguliert ist. Gartenbesitzer, die bereits solche Pflanzen besitzen, dürfen diese behalten, sollten jedoch einige Punkte beachten:

  • Keine Neupflanzung: Ab September 2024 ist es verboten, neue Kirschlorbeer-Pflanzen zu setzen.
  • Kontrollierte Ausbreitung: Achten Sie darauf, dass sich Kirschlorbeer nicht unkontrolliert ausbreitet. Regelmäßiges Beschneiden und die Entfernung von Sämlingen sind wichtige Maßnahmen.
  • Alternativen in Betracht ziehen: Erwägen Sie, invasive Arten durch heimische Pflanzen zu ersetzen, die zur Förderung der Biodiversität beitragen.
  • Sorgfältige Entsorgung: Entsorgen Sie invasive Pflanzen nicht in der freien Natur, sondern bei kommunalen Abgabestellen.
  • Bewusstsein schärfen: Informieren Sie sich über invasive Arten und beteiligen Sie sich an lokalen Austauschprogrammen.

Das Verbot bietet eine gute Gelegenheit, den eigenen Garten naturnah und artenreich zu gestalten.

Wie wird das Verbot durchgesetzt?

Die Umsetzung des Verbots erfolgt durch verschiedene Maßnahmen:

  • Kontrolle durch die Kantone: Lokale Behörden überwachen die Einhaltung des Verbots und stellen sicher, dass die betroffenen Arten nicht mehr verkauft, verschenkt oder neu gepflanzt werden.
  • Importkontrollen: Der Zoll führt verstärkte Kontrollen durch, um die Einfuhr verbotener Arten zu verhindern.
  • Übergangsphase für den Handel: Gärtnereien und Verkaufsstellen erhalten eine Übergangsfrist von sechs Monaten, um ihre Sortimente anzupassen.

Wie ist die Situation in Deutschland?

In Deutschland steht der Kirschlorbeer aktuell nicht auf der Verbotsliste invasiver Arten. Obwohl er vom Bundesamt für Naturschutz als potenziell invasiv eingestuft wird, gibt es bisher keine gesetzlichen Beschränkungen bezüglich seines Besitzes oder der Vermarktung.

Bilder: LifeisticAC / Shutterstock