Ideen für Hochbeet als Grundstücksabgrenzung
Das Hochbeet kann die Grundstücksabgrenzung dabei komplett oder teilweise ersetzen – also anstelle eines Zauns, einer Mauer oder einer Hecke errichtet werden – oder aber vor einer vorhandenen Umzäunung zur Auflockerung installiert. Länge, Höhe und Form bleiben dabei ganz Ihren Gestaltungswünschen überlassen, allerdings sollten Sie das Beet nicht breiter als 70 bis maximal 80 Zentimeter planen. In der Regel werden Sie es nur von drei Seiten – einer Längs- und eventuell einer oder beiden Kurzseiten – bearbeiten können, während die zweite Längsseite ausfällt. Diese dient schließlich als Grundstücksbegrenzung und steht entweder an der Grenze zum Nachbarn oder direkt an einem Zaun bzw. einer Mauer. In puncto Materialwahl empfiehlt es sich, bereits vorhandene Materialien aufzugreifen – vor einer Steinmauer setzen Sie also ein steinernes Hochbeet, vor einem Holzzaun ein Beet aus Holz usw.
Hochbeet als Sichtschutz bepflanzen
Soll der Nachbar nicht auf die Terrasse gucken können, so lässt sich das grenzziehende Hochbeet zudem als Sichtschutz bepflanzen. Hierzu eignen sich verschiedene Stauden, Sträucher und auch hoch wachsende Sommerblumen. In höheren Beeten eignen sich zudem auch solche Pflanzen als Sichtschutz, die ebenerdig für diesen Zweck zu niedrig wären. Geeignet wären beispielsweise:
- buschige Kräuter wie Lavendel, Ysop, Rosmarin, Oregano und Salbei
- lang blühende Stauden wie etwa die Indianernessel (Monarda) oder Rittersporn
- hohe Ziergräser wie beispielsweise das Garten-Reitgras
- verschiedene Obstgehölze (z. B. Beerensträucher, Säulenobst)
Achten Sie bei der Bepflanzung auf die Befüllung des Hochbeets: Bei mehrjährigen Stauden und Sträuchern können Sie kein Kompost-Hochbeet nutzen, da dieses zu stark absackt. Füllen Sie stattdessen geeignete Humus- und Pflanzerde, vermischt mit reifem Kompost und Hornspänen (52,00€ bei Amazon*), ein.
Geltende Bauvorschriften beachten
Wenn Sie ein Hochbeet anstatt eines Zaunes oder einer anderen Grundstücksbegrenzung nutzen wollen, müssen Sie gegebenenfalls entsprechende geltende Bauvorschriften beachten. Diese sind entweder in den kommunalen Satzungen bzw. im Landesrecht geregelt, im Falle von Schrebergärten auch in deren Satzungen. So müssen Sie etwa
- bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück einhalten
- sicherstellen, dass keine Erde und kein Pflanzenmaterial aus dem Hochbeet aufs Nachbargrundstück gelangt
- eventuell bestehende Regeln für Komposthaufen (wegen einer eventuellen Rattenplage) einhalten.
Eine Baugenehmigung ist für ein Hochbeet jedoch in der Regel nicht zu erbringen, da es jederzeit wieder abgebaut werden kann.
Tipp
Bauen Sie möglichst ein stabiles Hochbeet, das nicht innerhalb weniger Jahre verrottet ist und dann ersetzt werden muss. Sehr gut geeignet sind beispielsweise Stein-Hochbeete oder welche mit einer Umrandung aus Gabionen.