Und noch dazu auf meinem eigenen Land? Auf alle Fälle sollten Sie von Grenzabständen, Statikberechnungen, Ortssatzungen, Bebauungsplänen, Landesbauordnungen und Nachbarschaftsrecht zumindest schon einmal etwas gehört haben, wenn beabsichtigt wird, in Zukunft die eigenen Pflanzen unter schützendem Glas aufwachsen zu lassen. Oder wird es etwa ein Wintergarten, der sogar noch zu Wohnzwecken genutzt werden könnte? Bei der Errichtung eines Anlehngewächshauses an ein bereits vorhandenes Wohngebäude könnte dieser Verdacht durchaus naheliegend sein?!
Vor dem ersten Spatenstich bei Behörden nachfragen
Auch Wintergärten werden unter bestimmten Bedingungen als in sich geschlossene Bauwerke bewertet, für deren Errichtung eine amtliche Genehmigung erforderlich sein kann. Die speziellen Regelungen zur Verfahrensweise vor dem Baubeginn finden sich in den jeweils gültigen Landesbauordnungen, die in den meisten Fällen von den speziellen baulichen Bestimmungen der einzelnen Kommunen präzisiert werden. Bei etwas umfangreicheren Bauwerken mit entsprechend großer Dachfläche werden Sie kaum umhinkommen, persönlich beim zuständigen Bauamt vorzusprechen. Auch Landschaftsarchitekten und GaLa-Baubetriebe aus der Region geben hier in der Regel bereitwillig (und kostenlos) Auskunft.
Weil sicher sicherer ist
Selbst wenn die zuständige Behörde für das neue Gewächshaus keine Baugenehmigung zu erteilen braucht, lassen Sie sich solche Informationen vom Sachbearbeiter auf dem Amt immer schriftlich bestätigen. Einmal zugesichert hat die amtliche Bestätigung zwar Bestandsschutz, der allerdings nicht mehr gilt, wenn das Gewächshaus beispielsweise im Nachhinein mit einer Heizungs- oder Wasserinstallation nachgerüstet werden soll. Zu den häufigsten Streitpunkten gehört beispielsweise, dass Bauherren, aus der Unkenntnis heraus, die gesetzlichen Bestimmungen der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhalten.
Ebenso wichtig wie die Gewächshaus Baugenehmigung
Selbst wenn alle gesetzlichen Modalitäten und der vorgeschriebene Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten sind, macht ein klärendes Gespräch mit der angrenzenden Nachbarschaft immer Sinn, bei einer (amtlich stattgegebenen) Grenzbebauung noch mehr. Nachbarn können sich grundsätzlich über alles ärgern, was vorher nicht mit ihnen besprochen wurde, zum Beispiel dann, wenn sie durch den Glasgiebel des neuen Gewächshauses geblendet werden oder ihnen die Sicht von ihrem Grundstück aus versperrt wird.
Tipp
Um späteren Missverständnissen und eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen: Nehmen Sie beim Besuch im Bauamt am besten eine maßstabsgerechte Zeichnung zu Ihrem persönlichen Bebauungsplan mit, auch wenn das Gewächshaus keiner Baugenehmigung bedarf. Und: Lassen Sie sich die Entscheidung unbedingt schriftlich bestätigen.