- Fitnessstudio vor der eigenen Haustüre.
- Persönlichen Rückzugsort, an dem Sie Ihrem Hobby frönen können.
- Schicken Partyraum.
Die Laube als Heim-Fitnessstudio
Egal ob Sie Yoga praktizieren oder sich auf dem Laufband fit halten: Ein Fitnessraum im eigenen Haus sollte mehr sein, als lieblos in die Schlafzimmerecke gestellte Geräte. Was liegt also näher, als das Gartenhaus hierfür zu nutzen?
- Schaffen Sie eine einladende Atmosphäre durch frisch lackierte Wände in ansprechenden Tönen sowie einen angenehmen Bodenbelag.
- Verschönern Sie die Wände mit Fotos, die zu Ihrem Lieblingssport passen.
- Lieben Sie Ballett oder Gymnastik, integrieren Sie einen großflächigen Spiegel in den Raum.
- Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung.
Ruheoase und Hobbyraum
Sie nähen, basteln oder malen in Ihrer Freizeit gerne und es stört Sie, die für diese Hobbys benötigten Utensilien jedes Mal hervorkramen und wieder wegräumen zu müssen? Dann nutzen sie Ihr Gartenhaus doch einfach als Hobbyraum:
- Nachträglich eingepasste Fenster sorgen für gutes Licht, das für viele Tätigkeiten wichtig ist.
- Integrieren Sie bei der Renovierung einen schönen Holzboden und lasieren Sie die abgeschliffenen Wände neu.
- Ein zum Raumambiente passender Schrank sorgt für Stauraum.
- Ein Arbeitstisch, ein bequemer Stuhl und gut positionierte Lampen schaffen eine angenehme Atmosphäre.
- Fehlt der Stromanschluss in der Laube, lassen Sie beim Umbau vom Elektriker eine Stromversorgung einbauen.
Ein Partyraum im Gartenhaus
Nirgends lässt es sich im Sommer schöner grillen, sitzen und feiern als vor und im Gartenhaus. Selbst eine Bar können Sie in eine nicht zu kleine Laube problemlos integrieren. Mit ein wenig Geschick lässt sich der entsprechende Innenausbau durchaus selbst verwirklichen, entsprechende Baupläne finden sich im Internet. Bequeme Sessel und ein niedriger Tisch in einer Ecke schaffen die passende Atmosphäre. Ein rustikaler Bierzelttisch mit Bänken oder ein moderner Gartentisch mit vielen Stühlen komplettieren die Partyausstattung.
Tipp
Einige Umbaumaßnahmen erfordern eine nachträgliche Baugenehmigung Ihrer Gemeinde. In der Regel stellt diese aber keinen Hinderungsgrund für den Umbau dar.