Gartenhaus

Baugenehmigung fürs Gartenhaus: Wann ist sie Pflicht?

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Wer ein Wohnhaus bauen möchte, braucht dafür eine Baugenehmigung. Dieser Fakt ist den meisten Grundstücksbesitzern klar. Weniger bekannt ist allerdings die Tatsache, dass man auch bei einem Gartenhaus bei den Behörden oft erst um Erlaubnis fragen muss. Wann Sie eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus brauchen und wann nicht, erläutert der folgende Artikel.

Gartenhaus Baugenehmigung
Auch für ein kleines Gartenhaus braucht man eine Baugenehmigung
AUF EINEN BLICK
Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
Eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus ist je nach Bundesland und Größe erforderlich. Kleinere Gartenhäuser sind teilweise genehmigungsfrei, jedoch können Zonen, Höhe, Art der Nutzung oder festes Fundament eine Genehmigung erfordern. Für Informationen zu den Vorschriften in Ihrem Bundesland konsultieren Sie Ihre zuständige Baubehörde.

„Nur Luftschlösser darf man heute noch ohne Baugenehmigung bauen“. (nach: Willy Meurer)

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Was ist ein Gartenhaus?

Egal wie klein, bei einem Gartenhaus handelt es sich per definitionem immer um ein Gebäude. Als solches unterliegt es grundsätzlich dem Baurecht und benötigt nur bei bestimmten, hier beschriebenen Ausnahmen, keine Baugenehmigung. Gebäude – zu denen auch der Gartenschuppen gehört – definiert der Gesetzgeber wie folgt:

  • Es handelt sich um eine überdachte bauliche Anlage.
  • Diese ist selbstständig benutzbar und dient dem Schutz von Mensch, Tier oder Sachen.
  • Sie sind mit dem Erdboden verbunden.
  • Das gilt auch dann, wenn sie begrenzt beweglich sind,
  • oder überwiegend ortsfest benutzt werden.
  • Sie sind aus Baustoffen und / oder Bauteilen hergestellt.

Grundsätzlich zählt ein Gartenhaus nicht zum Wohnraum und darf nur vorübergehend genutzt werden.

Was ist ein Aufenthaltsraum?

Ob Sie für den Bau Ihres Gartenhauses eine Baugenehmigung brauchen oder nicht, hängt unter anderem von der Definition als Aufenthaltsraum ab. Darunter versteht der Gesetzgeber einen Raum, in dem Sie sich mehr als lediglich vorübergehend aufhalten. Per definitionem handelt es sich bei Schlaf- und Wohnräumen also um Aufenthaltsräume, die stets einer Baugenehmigung bedürfen. Stellen Sie in Ihrem Gartenhaus ein Bett auf, so handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Aufenthaltsraum und Sie müssen in diesem Fall auch nachträglich noch eine Baugenehmigung beantragen.

Exkurs

Braucht man für das Abstellen eines Wohnwagens eine Baugenehmigung?

So mancher findige Grundstücksbesitzer versucht, mit einem Wohnwagen die geltenden Bauvorschriften zu umgehen. Tatsächlich unterliegt aber jeder über eine längere Zeit auf einem Grundstück abgestellte Wohnwagen ebenfalls der Genehmigungspflicht und muss die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Das gilt im Übrigen auch für Tiny Houses und andere Minihäuser, für Mobile Homes (sogenannte Mobilheime) und andere bewegliche bauliche Objekte.

Bauvorschriften gelten auch für Gartenschuppen

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Für ein Gartenhaus braucht man nicht immer eine Baugenehmigung

Ob Sie für den Bau Ihres geplanten Gartenhauses eine Baugenehmigung brauchen oder nicht, hängt von ganz verschiedenen Faktoren ab:

  • Art und Verwendung: Hat das Gartenhaus eine Kochmöglichkeit, eine Toilette oder andere genehmigungspflichtige Installationen?
  • Größe: Für die verschiedenen Bundesländer gelten unterschiedliche Maximalgrößen, bis wann ein Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt.
  • Standort: Befindet sich das Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung oder in einem Außenbereich? Falls letzteres zutrifft, so ist in vielen Bundesländern immer eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Höhe: In der Regel sind nur eingeschossige Gartenhäuser bis zu einer Höhe von maximal drei Metern (abhängig von Bundesland und Kommune!) genehmigungsfrei.
  • Fundament: Gartenhäuser, die auf einem festen Betonfundament ruhen, benötigen in den meisten Bundesländern ebenfalls eine Baugenehmigung.

Tipp

Da die behördlichen Vorgaben bezüglich der Genehmigungspflicht von Bauvorhaben so verworren und je nach Bundesland und Kommune so unterschiedlich sind, sollten Sie in jedem Fall mit den konkreten Bauplänen zu Ihrer zuständigen Baubehörde gehen und dort eine sogenannte Bauvoranfrage stellen. Diese klärt, ob Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung brauchen oder nicht.

Bebauungsplan und Länderbauordnung

Das Baurecht ist nicht nur in den Landesbauordnungen, sondern auch im sogenannten Bebauungsplan Ihrer zuständigen Kommune bzw. Gemeinde festgeschrieben. Dieser regelt:

  • wo Sie bauen dürfen und wo nicht
  • wie groß das Gartenhaus sein darf
  • und wie hoch
  • und außerdem, welche Form das Dach haben muss.

Die Regelungen unterscheiden sich dabei von Gemeinde zu Gemeinde.

Weshalb die gesetzlichen Bauregelungen so sinnvoll sind, erklärt das folgende Video sehr anschaulich:

Vorschriften fürs Gartenhaus gemäß Bebauungsplan

Der Bebauungsplan schreibt die Planungsvorgaben für Bauvorhaben innerhalb bestimmter Baugrenzen vor. Diese umfassen in der Regel Wohngebiete, die innerhalb der letzten 80 Jahre entstanden sind. Nicht betroffen sind hiervon sogenannte Außenanlagen, bei denen es sich häufig um land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen wie beispielsweise Äcker, Wiesen und Weiden handelt. Hier können Sie in der Regel zwar beispielsweise einen Garten anlegen, doch der Bau eines Gartenhauses wird häufig untersagt. In manchen Gemeinden schränkt der Bebauungsplan auch die Möglichkeit des Baus eines Gartenhauses bzw. einer Laube stark ein bzw. verbietet ein solches Vorhaben von vornherein.

Wie groß darf ein Gartenhaus sein?

Wie groß das geplante Gartenhaus werden darf, schreibt das jeweilige Landesbaugesetz vor. Dabei unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben der einzelnen Länder sehr stark voneinander. Während beispielsweise in Bayern Lauben mit einem Raummaß von 75 Kubikmetern grundsätzlich genehmigungsfrei sind, müssen Bauherren in Mecklenburg-Vorpommern die Baugenehmigung bereits ab einer Grundfläche von nur zehn Quadratmetern einholen.

Übersicht über genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Größen

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen eine übersichtliche Auflistung, bis zu welcher Größe ein Gartenhaus gemäß der derzeit gültigen (Stand: September 2019) Landesbauordnungen der Bundesländer grundsätzlich genehmigungsfrei bleibt. Beachten Sie dabei bitte, dass manche Bundesländer die Maximalgröße in Quadratmetern Grundfläche, andere hingegen das Raummaß in Kubikmetern verwenden. Nichtsdestotrotz kann Ihr geplantes Gartenhaus trotzdem genehmigungspflichtig sein, wenn Ihre Kommune dies vorschreibt oder das Häuschen andere Vorgaben zur Genehmigungspflicht erfüllt.

Bundesland Genehmigungsfreie Größe im Bebauungsgebiet Genehmigungsfreie Größe im Außenbereich
Baden-Württemberg bis 40 Kubikmeter bis 20 Kubikmeter
Bayern bis 75 Kubikmeter bis 20 Kubikmeter
Berlin bis 10 Quadratmeter nur mit Baugenehmigung
Brandenburg bis 75 Kubikmeter nur mit Baugenehmigung
Bremen bis 30 Kubikmeter bis 6 Kubikmeter
Hamburg bis 30 Kubikmeter nur mit Baugenehmigung
Hessen bis 30 Kubikmeter nur mit Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern bis 10 Quadratmeter nur mit Baugenehmigung
Niedersachsen bis 40 Kubikmeter bis 20 Kubikmeter
Nordrhein-Westfalen bis 30 Kubikmeter nur für Land- und Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz bis 50 Kubikmeter bis 10 Kubikmeter
Saarland bis 10 Quadratmeter nur mit Baugenehmigung
Sachsen bis 10 Quadratmeter nur mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt bis 10 Quadratmeter nur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein bis 30 Kubikmeter bis 10 Kubikmeter
Thüringen bis 10 Quadratmeter nur mit Baugenehmigung

Exkurs

Wann ist ein Gartenhaus auf jeden Fall genehmigungspflichtig?

Da ein Gartenhaus nicht als dauerhafter Aufenthaltsraum genutzt werden darf, bedürfen Modelle mit einer fest verbauten Küche oder einer anderen Kochmöglichkeit und / oder einem Badezimmer bzw. einer Toilette grundsätzlich einer Baugenehmigung. Dasselbe gilt für einen Schuppen, der auf einem betonierten Fundament errichtet wird. Dieser lässt sich nicht mehr ohne Weiteres abbauen und gilt deshalb für die Behörden nicht mehr als Gartenhaus.

Wollen Sie Ihr Gartenhaus also ohne Baugenehmigung errichten, so verzichten Sie auf die folgend genannten Bauteile und Installationen, die alle eine Genehmigungspflicht nach sich ziehen:

  • Küche oder Kochmöglichkeit
  • Badezimmer oder Toilette
  • sämtliche Wärmequellen (Heizung, Kamin, Ofen etc.)
  • festverbauter Grill

Übrigens sind aufgestellte Betten und andere Übernachtungsmöglichkeiten (etwa ein aufgestelltes Schlafsofa) für die Behörden ebenfalls ein Indiz dafür, dass das Gartenhaus als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden soll. Etwaige Schlafgelegenheiten machen das Gebäude oftmals genehmigungspflichtig.

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Im Sessel darf man im Gartenhaus durchaus mal ein Nickerchen halten

Was kostet eine Baugenehmigung?

Das Einholen einer Baugenehmigung kostet immer Geld. Grundsätzlich liegt der Gebührensatz in vielen deutschen Gemeinden bei rund einem halben Prozent des Rohwertes. Das bedeutet für Sie, dass ein rund 5.000,- EUR teures Gartenhäuschen nochmals ca. 25,- EUR Gebühren für die erforderliche Baugenehmigung kostet. Doch Vorsicht: Viele Kommunen erheben einen Gebührenmindestsatz, der unabhängig vom Rohwert des Häuschens festgelegt wird und häufig im niedrigen dreistelligen Bereich liegt. Diese Gebühren werden in der Regel vor der Erteilung der Baugenehmigung fällig, so dass Sie das Geld schon beim Antrag bzw. innerhalb von sechs Wochen nach der Antragstellung vorliegen haben sollten.

Lieber nicht schwarz bauen

So mancher Bauherr baut sich entweder aus Unkenntnis der Sachlage oder aus Unwilligkeit sein Gartenhäuschen, obwohl genehmigungspflichtig, „schwarz“. Davon raten wir Ihnen dringend ab, denn das kann im Zweifelsfalle teuer werden! Selbst wenn Sie glauben, dass die zuständige Behörde Ihnen sowieso nicht in den Garten gucken kann und so gar nichts von der Laube mitbekommt, fliegt die Schwarzbebauung schneller auf als Sie glauben. Dazu braucht es lediglich einen verärgerten Nachbarn, der Sie beim Bauamt anzeigt. Halten Sie sich also unbedingt an die geltenden Vorschriften, auch bezüglich der einzuhaltenden Höhe und Größe des Gartenhauses, und bauen Sie die Laube nicht zu dicht an die Grundstücksgrenze.

Häufig gestellte Fragen

Braucht man für das Gartenhaus im Schrebergarten auch eine Baugenehmigung?

Kleingärtner in einer Schrebergartenanlage benötigen gemäß Bundeskleingartengesetz grundsätzlich keine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus, sofern dieses samt vorgebauter Terrasse nicht größer als 24 Quadratmeter ist. Das gilt auch, wenn das Häuschen eine Kochmöglichkeit oder Küche sowie eine Toilette besitzt. Lediglich dauerhaft wohnen dürfen Sie in Ihrer Schrebergartenhütte nicht.

Darf ich man Gartenhaus an der Grundstücksgrenze aufstellen?

Auch wenn das Häuschen noch so klein ist: Sie dürfen es nur in Ausnahmefällen auf oder an der Grundstücksgrenze aufstellen. Die meisten gesetzlichen Regelungen sehen einen Mindestabstand von drei Metern vor, zudem darf das Gartenhaus oft nicht höher als drei Meter (manchmal sogar niedriger) sein. Wann eine Grenzbebauung möglich ist, schreibt die jeweilige Landesbauordnung vor.

Brauche ich für ein Fertig-Gartenhaus aus Holz auch eine Baugenehmigung?

Für Fertigbausätze aus dem Baumarkt oder dem Gartencenter gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für selbst gebaute Gartenhäuser. Allerdings planen die Hersteller diese Holzhäuser oftmals von vornherein so, dass sie möglicherweise (je nach gültigem Bebauungsplan!) genehmigungsfrei sind.

Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?

Einmal erteilte Baugenehmigungen sind nicht unbegrenzt gültig, sondern verlieren nach einer gewissen Zeit (meist sind es drei Jahre) ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie neu beantragt werden. Sie können eine Baugenehmigung jedoch um maximal zwei Jahre verlängern lassen, sofern Sie den Antrag rechtzeitig vor Fristende stellen.

Tipp

Unter einem verfahrensfreien Vorhaben verstehen die Behörden ein genehmigungsfreies Bauvorhaben, für das Sie keine Baugenehmigung brauchen und deshalb keinen Antrag stellen müssen.