Gartenhaus

Gartenhaus ohne Baugenehmigung: Wann ist es möglich und wie?

Artikel zitieren

Sind Sie Gartenbesitzer und meinen, dass Sie einen Geräteschuppen in einer uneinsichtigen Gartenecke in jedem Fall ohne vorherige Baugenehmigung errichten können, so kann Ihnen das eine Menge Ärger einbringen. Selbst ein nicht allzu großes Gartenhaus dürfen Sie in vielen Gemeinden nicht ohne Zustimmung der Behörde aufstellen, denn das öffentliche Baurecht setzt klar umrissene Grenzen für diese Maßnahme.

gartenhaus-ohne-baugenehmigung
Auch für ein Gartenhaus braucht man eine Baugenehmigung
AUF EINEN BLICK
Kann ich ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung aufstellen?
Ob ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, hängt von der Gemeinde, der Größe, Bauweise und Nutzung ab. In vielen Fällen sind Gartenhäuser ohne Fundament und mit geringer Höhe und Fläche genehmigungsfrei. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf bei Ihrem örtlichen Bauamt.

Von was hängt die Erforderlichkeit einer Genehmigung ab?

Die Faktoren, die bei der Baugenehmigung eine Rolle spielen, sind vielfältig. Hierzu zählen:

  • Die Art und Bauweise der Laube.
  • Der Rauminhalt in Kubikmetern, der sich aus der Größe errechnet.
  • Die geplante Einrichtung wie beispielsweise sanitäre Anlagen, eine Heizung oder eine Küche.
  • Die zukünftige Nutzung.

Lesen Sie auch

Diese Bedingungen sind in allen Bundesländern, abhängig von der Gemeinde, unterschiedlich geregelt.

Der Antrag auf Genehmigung

Die Baugenehmigung erteilt die zuständige Bauverwaltung Ihrer Gemeinde. Wenn Sie den Antrag einreichen, sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Das ausgefüllte Antragsformular.
  • Die Baubeschreibung, aus der alle maßgeblichen Daten hervorgehen.
  • Einen genauen Lageplan im Maßstab 1:500, in dem auch die Abstände, Grenzen und die bebaute Fläche verzeichnet sind.

In einigen Fällen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Es ist also ratsam, bereits im Vorfeld Kontakt zur Baubehörde aufzunehmen und gegebenenfalls einen Architekten zur Rate zu ziehen.

Wie groß darf ein genehmigungsfreies Gartenhaus sein?

In vielen Gemeinden sind Gerätehäuser ohne Fundament, deren Höhe unter 2,50 Meter liegt und die eine umbaute Fläche von drei mal vier Meter nicht überschreiten, genehmigungsfrei. Im bebauten Gebiet kann das Volumen allerdings auch nur zehn Kubikmeter betragen, was allenfalls einem sehr kleinen Geräteschuppen entspricht. Zusätzlich müssen die Grenzabstände der geltenden Bauordnungen unbedingt eingehalten werden.

Schon wenn Sie das Gerätehaus auf ein festes Fundament stellen möchten, was bei vielen Untergründen dringend anzuraten ist, ist häufig eine Erlaubnis von Nöten. Auch dürfen sich die Nebenanlagen, wozu Gartenhäuser zählen, nur innerhalb streng festgelegter Baugrenzen befinden. Außerdem gilt es, bestimmte Abstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten.

Vergessen Sie die Nachbarn nicht

Selbst wenn das Gartenhaus genehmigungspflichtig ist und die Gemeinde grünes Licht für den Bau gibt, sollten Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen. Auch wenn Sie beim Aufbau der Hütte die erforderlichen Abstände einhalten kann das Haus für zusätzlichen Schattenwurf sorgen, vielleicht gerade an jener Stelle, an denen der Nachbar bevorzugt in der Sonne entspannt. Ärgerliche Klagen könnten in diesem Fall die Folge sein und den freundschaftlichen Kontakt mit den Nachbarn dauerhaft belasten.

Tipp

Es ist empfehlenswert, sich bereits vor dem Kauf eines teuren Gartenhauses mit dem örtlichen Bauamt in Verbindung zu setzen um die regionalen Auflagen zu erfragen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Sie das neue Häuschen nicht doch wieder abbauen müssen, nur weil das Wunschmodell die erlaubte Höhe oder Größe überschreitet.

Bilder: sixpixx / Shutterstock