Wann darf ich eine Birke zurückschneiden?
Damit brütende Vögel nicht gestört werden, dürfen Sie Ihre Birke nur im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar kräftiger zurückschneiden. Haben Sie einen starken Rückschnitt vor, sollten Sie auch checken, ob die örtliche Baumsatzung weitere einschränkende Bestimmungen enthält.
Wie ist die Birke vom Klimawandel betroffen?
Die Birke verträgt weder langanhaltende Trockenheit noch Dauernässe. Der Klimawandel beschert uns aber zunehmend Sommer, in denen es viele Wochen am Stück kaum regnet. In der übrigen Zeit kommt es dagegen zu langen Regenphasen. Obwohl die Birke als anspruchsloser Pionierbaum bekannt ist, hat sie es als Flachwurzler schwer, sich diesen veränderten Bedingungen anzupassen. Ein unausgeglichener Wasserhaushalt schwächt die Birke und macht sie anfälliger für Krankheiten.
Ist es erlaubt, Birkensaft anzuzapfen?
Dazu gibt es aktuell keine gesetzlichen Bestimmungen. Im Prinzip können Sie jede Birke anzapfen, wenn sie Ihnen gehört oder Sie die Erlaubnis des Besitzers haben. Doch Anzapfen ist gerade aus ökologischen Gründen umstritten. Naturschützer sind aus diesen Gründen komplett dagegen:
- der Birke wird eine Verletzung zugefügt
- das Risiko für Pilzbefall wird erhöht
- die Birke benötigt das Wasser für ihr eigenes Wachstum
Es kann durchaus sein, dass die Mahnung, das Anzapfen sein zu lassen, irgendwann gesetzlich als Verbot festgeschrieben wird.
Welche Rolle spielen Pilze beim Thema Naturschutz?
Birkenpilze gehören in Deutschland zu den gesetzlich geschützten Pilzarten. Da Sie mit der Birke in Symbiose leben, ist letztlich auch diese davon betroffen. Leben an einer Birke geschützte Pilze, kann das Schneiden und Fällen eingeschränkt sein. Birkenpilze dürfen gesammelt werden, jedoch in kleinen Mengen und nur für den eigenen Bedarf.
In welchen Fällen wird die Genehmigung für eine Fällung erteilt?
Laubbäume, zu denen ja die Birke gehört, dürfen ab einem Stammumfang von 80 cm nur mit einer zuvor erteilten Genehmigung gefällt werden. Ist die Birke mehrstämmig, gilt die Grenze von 50 cm. Für eine Genehmigung spricht unter anderem:
- die Verkehrssicherheit ist gefährdet
- Fällung ist im öffentlichen Interesse
- andere Bäume werden negativ beeinflusst
- Birke hat keine ökologische Funktion
- Grundstücksnutzung wird beeinträchtigt
Ist Gefahr im Verzug, weil beispielsweise die Birke durch eine Krankheit nicht mehr standfest ist, ist generell mit einer Genehmigung zu rechnen. Die erteilte Genehmigung kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein, zum Beispiel mit einer Neupflanzung oder einer Ausgleichszahlung.
Tipp
Gießen Sie die Birke, wenn de Sommer seine trockene Seite zeigt
Die Wurzeln einer Birke gehen im Durchschnitt nur etwa einen Meter tief. Wenn es viele Wochen nicht regnet, trocknet die Erde rund um sie aus. damit der Wassermangel die Birke nichts schwächt und sie gelbe Blätter bekommt, sollten Sie sie regelmäßig, jedoch nicht zu üppig gießen.