Vermehren mit Stecklingen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Erfahrene Hobbygärtner wählen als Mutterpflanze prinzipiell eine Weinrebe, die sich in der Vergangenheit als gesund und resistent erwiesen hat. Im Frühling schneiden Sie einen oder mehrere einjährige Triebe so ab, dass diese über mindestens 3-4 Knospen verfügen. Angesetzt wird der Schnitt leicht schräg und knapp unterhalb eines Knotens. So gehen Sie weiter vor:
- Anzuchttöpfe füllen mit Torf-Sand-Gemisch, Kokosfasern oder handelsüblicher Anzuchterde
- darin jeweils einen Steckling so einsetzen, dass zwei Knospen über der Erde stehen
- das Substrat anfeuchten, um die Gefäße am halbschattigen, warmen Ort aufzustellen
Während der folgenden Wochen durchwurzeln die Stecklinge emsig ihren Topf. Bis zum Herbst haben sie sich zu kräftigen Jungpflanzen entwickelt und können gepflanzt werden.
So gelingt die Vermehrung durch Absenker
Die Vermehrung von Weinreben von Absenker ist aufgrund ihrer unkomplizierten Handhabung bei Anfängern äußerst beliebt. Das perfekte Zeitfenster öffnet sich im Frühsommer, wenn in der Pflanze das pralle Leben pulsiert. So machen Sie es richtig:
- eine biegsame Ranke zu Boden ziehen und die Berührungsstelle markieren
- an der Markierung eine 10 Zentimeter tiefe Furche anlegen
- den Mittelteil der Weinranke eingraben, sodass mindestens 2 Knospen mit Erde bedeckt sind
- zuvor diesen Bereich mit einer Rasierklinge minimal anritzen
- die Triebspitze schaut aus dem Boden heraus, um an einem Holzstäbchen fixiert zu werden
Mit Steinen oder Zeltheringen wird der Absenker daran gehindert, wieder hochzuschnellen. In der Folgezeit versorgt die Mutterpflanze den Trieb weiterhin mit Nährstoffen, sodass sich die Pflege auf regelmäßiges Wässern beschränkt. Bis zum Herbst entwickelt sich aus den Knospen und dem Wundgewebe ein eigenständiges Wurzelsystem. Dann ist die Zeit reif, um die Jungpflanze von der Mutter zu trennen und am neuen Standort zu pflanzen.
Tipps & Tricks
Die Vermehrung von Weinreben mittels Stecklingen und Absenkern ist einzig erlaubt außerhalb von Weinbaugebieten. Die verheerenden Schäden durch die Reblaus führten zu einer gesetzlichen Reglung in Form der Reblausverordnung im BGB. Innerhalb von Weinbauregionen ist ausschließlich die Vermehrung und Pflanzung veredelter Weinreben gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
GTH