Warum gibt es eine Schonzeit?
Marderbabies sind mehrere Monate komplett von ihrer Mutter abhängig. In den ersten fünf Wochen ihres Lebens sind sie sogar komplett blind. Erst nach drei Monaten beginnen die Jungtiere ihr eigenes Futter zu suchen – auch das bringt ihnen die Mutter bei. Wird die Mutter zu dieser Zeit gejagt und getötet, verhungern die Jungen.
Wann ist Schonzeit?
Marderweibchen gehen im Sommer auf Partnersuche. Nach der Befruchtung bleibt die befruchtete Keimzelle bis Februar in Keimruhe. Erst im März/ April bringt die Marderfähe drei bis vier Jungen zur Welt. Daher beginnt die Schonzeit für Steinmarder und oft auch für Baummarder in allen Bundesländern am 1. März. Die Dauer der Schonzeit variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Während man in Rheinland-Pfalz bereits ab dem 1. August und in Brandenburg ab dem 1. September wieder Steinmarder jagen darf, ist das in den meisten anderen Bundesländern erst ab dem 16. Oktober wieder erlaubt.
Tipp
Für Baummarder gilt in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ganzjährige Schonzeit.
Strafen für das Jagen von Mardern zur Schonzeit
Wird ein Marder während der Schonzeit gejagt oder gar getötet, erwarten den Täter bei Entdeckung empfindliche Strafen: Wird ein Elterntier zur Schonzeit gejagt kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder ein Bußgeld von bis zu 5000€ verhängt werden.
Marder zur Jagdzeit jagen
Auch während der Jagdzeit dürfen Marder in den meisten Bundesländern nur dann gejagt werden, wenn der Jäger über einen Jagdschein verfügt. Ist dies nicht der Fall, können auch hier Strafen von bis zu 5000€ verhängt werden.
Tipp
Das heißt aber nicht, dass Sie mit der Präsenz eines Marders in Ihrem Haus leben müssen. Marder lassen sich gut mit Duftstoffen oder Hausmitteln vertreiben. Auch dürfen Sie außerhalb der Schonzeit Marder mithilfe von Lebendfallen fangen.