Marder

Marder aussetzen: Rechtliche Folgen & Alternativen

Marder können in unseren Gärten und Städten zu unerwünschten Gästen werden. Dieser Artikel informiert über die Schonzeit der Marder, die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche Alternativen zum Aussetzen der Tiere.

Schonzeit der Marder

Marder sind faszinierende Wildtiere und gehören als solche zu unserer heimischen Fauna. Die Schonzeiten für Steinmarder und Baummarder sind bundesweit einheitlich geregelt, können aber regional leicht abweichen. In der Regel erstreckt sich die Schonzeit vom 1. März bis zum 15. Oktober. In dieser Zeit ist es verboten, Marder zu jagen oder zu fangen.

Die genauen Daten der Schonzeit in den einzelnen Bundesländern sind:

  • Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: 01.03. – 15.10. für Stein- und Baummarder
  • Berlin: ganzjährige Schonzeit für Baummarder
  • Brandenburg: 01.03. – 31.08. für Steinmarder, ganzjährige Schonzeit für Baummarder

In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Tollwutgefahr, können Behörden auch innerhalb der Schonzeit eine Genehmigung zum Einfangen oder Töten von Mardern erteilen.

Ausnahmen vom Jagdrecht

In Deutschland unterliegen Marder dem Jagdrecht. Da der Steinmarder weit verbreitet ist und nicht zu den bedrohten Arten zählt, ist die Jagd auf ihn in Teilen seines Verbreitungsgebietes erlaubt. Dennoch gelten strenge Regelungen für das Fangen oder Töten der Tiere.

Grundsätzlich gilt:

  • Nur Personen mit Jagdschein dürfen Marder fangen oder töten.
  • Die Jagd ist nur außerhalb der Schonzeit erlaubt.
  • In befriedeten Bezirken, wie z. B. Wohnsiedlungen, Friedhöfen oder Gärten, ist die Jagd grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann die Untere Jagdbehörde eine Genehmigung mit Auflagen erteilen.
  • Tiere dürfen nur tierschutzkonform getötet werden, d. h. unter Betäubung oder auf eine Weise, die Schmerzen minimiert.
  • Für das Aufstellen von Fallen können spezielle Genehmigungen erforderlich sein, und es muss ein Sachkundenachweis erbracht werden.

In Niedersachsen dürfen Grundstückseigentümer*innen unter bestimmten Umständen Füchse, Marder und andere Wildtiere fangen, töten und sich aneignen.

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Jagdbehörde über die lokalen Vorschriften. Das unbefugte Jagen von Mardern, insbesondere während der Schonzeit, ist eine Straftat und kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Folgen des illegalen Aussetzens von Mardern

Das illegale Aussetzen von Mardern hat negative Konsequenzen für Umwelt, Tierwelt und den Menschen. Neben den rechtlichen Problemen kann es zu Störungen im ökologischen Gleichgewicht kommen.

  • Rechtliche Konsequenzen: Das Aussetzen von Mardern ohne Genehmigung verstößt gegen das Jagd- und Tierschutzgesetz und kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
  • Risiken für das Ökosystem: Marder sind Teil des Ökosystems. Das Aussetzen kann unvorhersehbare Folgen für die heimischen Arten haben, z. B. Verdrängung oder Einschleppung von Krankheiten.
  • Problematische Rückkehr: Ausgesetzte Marder finden oft den Weg zurück oder neue Marder besiedeln das Revier.
  • Ethische Bedenken: Das Aussetzen ohne die Sicherheit, dass der Marder überleben kann, wirft ethische Fragen auf.

Die Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der Einsatz von fachlich empfohlenen Alternativen zur Mardervergrämung sind daher unerlässlich.

Alternativen zum Aussetzen von Mardern

Die Marderabwehr sollte sowohl den Schutz des eigenen Zuhauses als auch den tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren berücksichtigen. Hier finden Sie legale und tierschutzkonforme Alternativen, die präventiv und bei akutem Befall wirksam sind.

Vergrämung und Vorbeugung

Eine Kombination verschiedener Maßnahmen ist am effektivsten, um Marder dauerhaft fernzuhalten.

  • Ultraschallgeräte: Diese Geräte senden für Marder unangenehme, für Menschen nicht hörbare Töne aus.
  • Duftstoffe: Frei verkäufliche Sprays können an potenziellen Eingängen und Verstecken angewendet werden.
  • Optische Abschreckung: Einige Technologien nutzen Lichteffekte, um Marder zu verwirren und fernzuhalten.

Bauliche Maßnahmen

Eine sorgfältige Inspektion und Sicherung von Gebäudeöffnungen ist essenziell, um Mardern den Zugang zu verwehren.

  • Absichern von Eingängen: Sämtliche Zugänge sollten dicht verschlossen sein.
  • Marderschutzgitter (18,00€ bei Amazon*): An Lüftungsöffnungen oder anderen notwendigen Öffnungen können spezielle Gitter angebracht werden.
Bilder: Colin Seddon / Shutterstock