Stehen Marder unter Naturschutz?
Marder stehen weder in Deutschland noch in der Schweiz oder in Österreich unter Naturschutz. Das heißt jedoch nicht, dass man sie nach Lust und Laune jagen oder gar töten kann. Marder unterliegen dem Jagdgesetz und dürfen also nur von Jägern gejagt, gefangen oder gar getötet werden.
Exkurs
Baummarder gefährdet
Baummarder sind im Gegenteil zu seinem Verwandten Steinmarder eher selten in Menschennähe zu sehen. Ihr Fell ist jedoch schöner als das der zerstörungsliebenden Steinmarder, weswegen sie jahrhundertelang gejagt wurden. Auch wenn diese Praxis heute weniger üblich ist, stehen Baummarder auf der bundesweiten Roten Liste als „gefährdet“. Dennoch steht er nicht unter Naturschutz und darf von Mitte Oktober bis Ende Februar von Jägern gejagt werden.
Unbedingt die Schonzeit beachten
Marderjunge sind mehrere Monate von ihrer Mutter abhängig, die sie zunächst ernährt und später in die Umgebung einführt. In dieser Zeit ist es absolut untersagt – auch für Jäger – , Marder zu jagen oder gar zu töten. Strafen von bis zu 5000€ oder gar Freiheitsstrafen warten auf Täter, die die Schonzeit nicht beachten.
Marder vertreiben
Dennoch müssen Sie natürlich nicht mit einem Marder auf dem Dach leben. Verschiedene Düfte können Marder daran hindern, ein Versteck aufzusuchen und vor allem mit Gittern und Zäunen lassen sich Marder fernhalten. Mehr zu Hausmitteln gegen Marder erfahren Sie, wenn Sie dem Link folgen.
Tiere unter Naturschutz
Auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten einheimischen Tiere in Deutschland stehen 478 Wirbeltiere (Liste von 2009). Eine Liste der explizit unter Naturschutz stehenden Tiere gibt es nicht.
Hier eine Auswahl der in Deutschland heimischen Säugetiere, die auf der Roten Liste stehen:
- Braunbär
- Europäischer Nerz
- Feldhamster
- Feldhase
- Fischotter
- Igel
- Luchs
- Wolf
Tipp
Wer an Marder denkt, hat vermutlich einen Stein- oder Baummarder vor Augen, wobei aber auch Iltis, Hermelin, Dachse, Wiesel und andere Tiere zu dieser Familie der hundeartigen Raubtiere zählen. Keines dieser Tiere steht jedoch unter Naturschutz. Eine Ausnahme bilden der ebenfalls zur Familie der Marder gehörende Fischotter und der Europäische Nerz, welche schon länger auf der Roten Liste der stark gefährdeten Tiere stehen.