Marder

Marder – Sind sie unter Naturschutz? Fakten & Infos

Marder spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem, können aber im Garten und am Haus zu ungebetenen Gästen werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Marderschutz, das Jagdrecht und tierschutzkonforme Vergrämungsmethoden.

Marder und Naturschutz: Ein Überblick

Marder sind bedeutende Akteure im Ökosystem und helfen durch die Kontrolle von Nagetierpopulationen. In Deutschland unterliegen sie jedoch nicht dem Naturschutz, sondern dem Jagdrecht. Dieses regelt, dass Steinmarder und andere Arten zu bestimmten Zeiten und unter gesetzlichen Vorgaben bejagt werden dürfen.

Schutzstatus und rechtliche Vorgaben

  • Bundesjagdgesetz: Nur Personen mit einem Jagdschein dürfen Marder fangen oder töten.
  • Berner Konvention: Diese internationale Vereinbarung schützt den Steinmarder und sichert eine nachhaltige Nutzung.

Das Jagdrecht und Marder

Marder sind in Deutschland dem Jagdrecht unterstellt, was ihre Bejagung streng reguliert. Nur Personen mit Jagdschein dürfen diese Tiere während der festgelegten Jagdzeiten jagen. In befriedeten Bezirken, wie Wohngebieten und Gärten, ist die Jagd nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Außerdem ist die Jagd außerhalb der festgelegten Zeiten untersagt, um die Population während Fortpflanzungs- und Aufzuchtperioden zu schützen.

Vergrämen als Alternative

Das tierschutzkonforme Vergrämen von Mardern ist besonders in Schonzeiten die bevorzugte Maßnahme, um die Tiere zu vertreiben, ohne ihnen zu schaden. Effektive Strategien umfassen:

  • Akustische Methoden: Laute Geräusche oder spezielle Abschreckungsgeräte.
  • Licht und Bewegungsmelder: Helle Lichter oder Lichtstrahlung durch Bewegungsmelder.
  • Bauliche Veränderungen: Verschließen von Zugangslöchern, um den Eintritt zu verhindern.
  • Ultraschallgeräte: Hochfrequente Töne, die Marder irritieren.
  • Lebendfallen: Marder fangen und weit entfernt wieder freilassen, unter Beachtung der Vorschriften.
  • Mechanische Abschreckung: Materialien wie Maschendraht oder Alufolie unter dem Auto, um Marder abzuhalten.

Strafen bei Verstößen gegen das Jagdrecht

Verstöße gegen das Jagdrecht werden mit hohen Strafen geahndet. Illegaler Fang oder Tötung von Mardern ohne Jagdschein, das Aufstellen von Fallen ohne Genehmigung oder die Jagd während der Schonzeiten sind strafbar. Geldstrafen bis zu 5000 Euro und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren sind mögliche Konsequenzen.

Die Bedeutung des Marderschutzes

Marder tragen zur Artenvielfalt bei, indem sie die Bestände kleiner Säugetiere, Vögel und Insekten regulieren. Ihr Jagdverhalten fördert das ökologische Gleichgewicht und verhindert das Überhandnehmen bestimmter Tierarten. Zudem verbreiten sie durch ihre Nahrungsgewohnheiten Samen und tragen zur Gesundheit anderer Tierpopulationen bei, indem sie kranke oder schwache Tiere erbeuten.

Die Rolle des NABU im Marderschutz

Der NABU engagiert sich intensiv für den Schutz der Marder und deren Lebensräume. Dies umfasst:

  • Öffentliche Aufklärung: Informationen über die ökologische Bedeutung von Mardern.
  • Forschung und Monitoring: Unterstützung und Durchführung von Projekten zur besseren Verständigung des Marderverhaltens.
  • Gesetzliche Schutzmaßnahmen: Einsatz für strenge Regulierungen und nachhaltige Jagdmethoden.
  • Praktische Naturschutzarbeit: Anbringen von Nisthilfen und Rettung in Not geratener Tiere.
  • Zusammenarbeit und Netzwerkbildung: Kooperation mit anderen Organisationen und Einrichtungen zur Entwicklung effektiver Schutzstrategien.

Marder: Ein wichtiger Teil des Ökosystems

Die Nahrung der Marder besteht aus kleinen Säugetieren, Vögeln, Insekten und pflanzlicher Kost. Sie agieren als wichtige Regulatoren, um das Gleichgewicht in ihrem Lebensraum zu bewahren und verhindern das Übermaß einzelner Arten. Ihre städtische Anpassungsfähigkeit zeigt ihre Rolle als Kulturfolger. Die komplexen ökologischen Beziehungen, die Marder pflegen, unterstreichen die Notwendigkeit ihres Schutzes, um die natürliche Balance zu erhalten.

Die Berner Konvention und der Schutz des Steinmarders

Die Berner Konvention schützt den Steinmarder durch regulierte Nutzung und Lebensraumschutz. Diese internationale Vereinbarung gewährleistet, dass die Bestände nicht gefährdet werden und nachhaltige Bewirtschaftungspraktiken eingehalten werden.

Steinmarder: Rote Liste BRD und Rote Liste NRW

In Deutschland und Nordrhein-Westfalen wird der Steinmarder als nicht gefährdet eingestuft und erscheint daher nicht auf der Roten Liste gefährdeter Arten. Diese Einstufung basiert auf Beobachtungen, die stabile Populationen zeigen. Die Roten Listen sind wichtige Instrumente für naturschutzfachliche Entscheidungen und Planungen.

Steinmarder: Jagdstrecke in NRW

Die Jagdstrecke des Steinmarders in Nordrhein-Westfalen zeigt eine weitgehend konstante Bestandszahl. Langfristige Beobachtungen verdeutlichen eine stabile Population, was auf ein Gleichgewicht von Jagdpraktiken und Lebensraumschutz hinweist.

Bilder: PavlovaSvetlana / Shutterstock