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Gartenabfälle entsorgen: Verbrennen erlaubt oder verboten?

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Im Garten steht alljährlich die Frage im Raum: Wohin mit Laubhaufen, bergeweise Schnittgut und ähnlichem Unrat? Wäre es nicht eine gute Lösung, Gartenabfälle zu verbrennen, damit sich das Problem einfach in Rauch auflöst? Dieser Ratgeber beleuchtet die Rechtslage in Deutschland.

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Nur in wenigen Bundesländern ist es erlaubt, Gartenabfälle zu verbrennen
AUF EINEN BLICK
In welchen Bundesländern darf man Gartenabfälle verbrennen?
In Deutschland ist das Verbrennen von Gartenabfällen prinzipiell verboten, jedoch erlauben Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Ausnahmen. In anderen Bundesländern kann ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden. Bei Missachtung der Vorschriften drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.

Ist es erlaubt, Gartenabfälle zu verbrennen? – Landesgesetz entscheidet

Für die Entsorgung pflanzlicher Abfälle gilt ein bundeseinheitliches Vermeidungsgebot gemäß § 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Demzufolge ist grundsätzlich und bundesweit Verbrennen von Gartenabfällen verboten. Allerdings reicht der Bund die letzte Entscheidung weiter an die Landesregierungen aufgrund einer Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 4 des Abfallbeseitigungsgesetzes. Somit unterliegt es dem jeweiligen Bundesland und seinen Kommunen, ob und unter welchen Voraussetzungen Bio-Abfälle im Garten verbrannt werden dürfen. Folgende Tabelle führt auf, in welchen Bundesländern ein grundsätzliches Verbrennungsverbot gilt und wo regionale Ausnahmen möglich sind:

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Bundesland Verbrennung zulässig ja/nein regionale Ausnahmen möglich ja/nein
Baden-Württemberg ja ja
Bayern ja ja
Berlin nein nein
Brandenburg nein ja
Bremen nein ja
Hamburg nein nein
Hessen nein ja
Mecklenburg-Vorpommern nein ja
Niedersachsen nein ja
Nordrhein-Westfalen nein ja
Rheinland Pfalz nein ja
Saarland nein ja
Sachsen nein nein
Sachsen-Anhalt ja ja
Schleswig-Holstein nein ja
Thüringen nein nein

Detaillierte Informationen können Sie nachlesen auf der Internetseite Ihrer Landesregierung unter dem Stichwort „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“. Bietet Ihr Bundesland im Internet keine näheren Informationen an, wenden Sie sich bitte ans Ordnungsamt oder die Untere Naturschutzbehörde.

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In Baden-Würtemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ist das Verbrennen von Gartenabfällen generell erlaubt

Bürgerfreundlich und vorbildlich – Beispiel Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg lässt private Gärtner mit dem Problem eines hohen Abfallaufkommens nicht alleine. Grundsätzlich macht das Land Gebrauch von der Ermächtigung, landesrechtliche Regelungen zu erlassen mit der Option regionaler Sondergenehmigungen. Um den verwaltungstechnischen Vorgang bürgerfreundlich zu gestalten, bietet Baden-Württemberg auf seinem Service-Portal einen unkomplizierten Online-Antrag an.

Tipp

Unerlaubtes Verbrennen von Gartenabfällen ist kein Kavaliersdelikt. Bei Missachtung der gesetzlichen Vorschriften drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.

Strenge Auflagen beachten

Selbst die liberalste Landesverordnung ist kein Freibrief für Gärtner, nach Gutdünken lästige Bio-Abfälle zu verbrennen. Über allen Gesetzen, Verordnungen und Regeln thront der Unterlassungsanspruch benachbarter Grundstückseigentümer gemäß § 906 und § 1004 des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB). Im Rauch sind Immissionen enthalten, die Krebs auslösen können. Dieser Gefahr muss sich in Deutschland niemand aussetzen. Zum Wohle des nachbarschaftlichen Friedens sowie zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sind beim Verbrennen von Gartenabfällen daher strenge Auflagen zu beachten. Wichtige Aspekte bringt folgende Übersicht auf den Punkt:

  • Ankündigung: 7-14 Tage zuvor bei der zuständigen Kommune anzuzeigen
  • Sicherheitsabstände: 100-200 m Mindestabstand zu Verkehrsstraßen, 50 m zu Gebäuden und Bäumen
  • Zeitraum: zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang (8-16/18 Uhr, samstags 8-12 Uhr)
  • Dauer: 2-4 Stunden
  • was?: nur trockene Gartenabfälle verbrennen
  • Witterung: weitgehend windstill
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Beim Verbrennen von Gartenabfällen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten

Auf umfassende Maßnahmen zum Brandschutz legen alle Bundesländer großen Wert, wenn im Garten pflanzliche Abfälle verbrennen. Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden, um das Feuer zu entfachen. Löschwasser muss sofort zur Verfügung stehen. Fernerhin darf die Glut zu keinem Zeitpunkt sich selbst überlassen sein. Bei starker Rauchentwicklung ist das Gartenfeuer unverzüglich zu löschen. Spätestens bei Einbruch der Dunkelheit sind gelöschte Verbrennungsrückstände in den Boden einzuarbeiten.

Exkurs

Gartenabfälle recyceln statt verbrennen

Äste, Zweige, Laub und Staudenschnitt sind lediglich per Definition Gartenabfall. Tatsächlich handelt es sich um organisches Pflanzenmaterial mit wertvollen Nährstoffen im Gepäck. Stickstoff, Kalium, Phosphor und Spurenelemente sind viel zu schade, um als Rauch wirkungslos zu verpuffen. Sinnvoller ist eine Wiederverwertung als gehaltvolle Komposterde, die das Wachstum von Blumen, Stauden und Gemüse in Schwung bringt. Überreste vom Gehölzschnitt und Herbstlaub machen sich nützlich als Mulch im Beet oder natürlicher Wegebelag.

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Sondergenehmigung nur in Ausnahmefällen

In § 28 Bundes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist nachzulesen, dass die Abfallentsorgung lediglich in dafür vorgesehenen Anlagen gestattet ist. Diese Vorschrift bezieht alle Gartenabfälle mit ein. Befindet sich Ihr Garten in einem Bundesland, dessen landesrechtliche Verordnungen eine private Abfallverbrennung erlauben? Dann gilt dieser Umstand nicht automatisch als Genehmigung im Sinne des § 28 (KrWG), sondern ist zumeist an verwaltungstechnische Vorgaben gebunden, wie eine schriftliche Ankündigung oder einen Antrag auf Sondergenehmigung. Ohne eine landesrechtliche Grundlage greift das bundesweite Verbot, Gartenabfälle zu verbrennen.

Mit der Erteilung einer Sondergenehmigung tun sich die meisten Länder und Kommunen schwer. Ein dichtes Netz aus Grüngutsammelstellen, Wertstoffhöfen und Kompostieranlagen ermöglicht eine zumutbare Entsorgung für die meisten Gartenbesitzer. Zahlreiche Gemeinden stellen eine kostenlose Biotonne zur Verfügung und holen Grünschnitt sogar mehrmals im Jahr vor der Haustüre ab, ebenfalls ohne zusätzliche Gebühren.

Gute Aussichten auf eine Ausnahmegenehmigung bestehen in einsamen, ländlichen Gebieten ohne ein dichtes Entsorgungsnetz. Nehmen Sie für den Antrag bitte persönlichen Kontakt auf mit dem zuständigen Ordnungsamt. Für vernünftige Argumente haben die Beamten ein offenes Ohr und erteilen eine Sondergenehmigung zum Verbrennen von Gartenabfällen.

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In dünn besiedelten Gegenden bestehen gute Aussichten auf eine Genehmigung

Hintergrund

Brauchtumsfeuer ist keine Abfallverbrennung

Traditionelle Brauchtumsfeuer werden in Deutschland nicht auf dem Altar strenger Umweltauflagen geopfert. Mehrheitlich machen Landesverordnungen sogar ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Osterfeuer oder Sankt-Martin-Feuer erlaubt sind. Allerdings ist die Veranstaltung zumeist verbunden mit einer polizeilichen Anzeigepflicht. Als fundamentales Indiz für ein Brauchtumsfeuer werten viele Kommunen, wenn sich Vereine daran beteiligen und alle Bürger Zugang haben. Wer jedoch unter dem Deckmantel eines Osterfeuers private Gartenabfälle entsorgt, hat mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro zu rechnen.

Häufig gestellte Fragen

Darf man Gartenabfälle verbrennen?

Basierend auf dem Grundprinzip der Abfallvermeidung, regelt primär das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz die Abfallentsorgung. Demnach ist es prinzipiell verboten, in freier Natur Gartenabfälle zu verbrennen. Anfallende Bio-Abfälle sind ausschließlich in dafür zugelassenen Anlagen zu entsorgen. Ausnahmen sind möglich. Der Bund ermächtigt die Landesregierungen, unter bestimmten Voraussetzungen die Verbrennung von Gartenabfällen zu gestatten. Die Landesregierungen wiederum geben dieses Recht weiter an ihre Städte und Gemeinden. Fragen Sie daher bitte bei Ihrer zuständigen Kommune nach, ob und unter welchen Bedingungen Sie Gartenabfälle verbrennen dürfen.

Wann darf ich Gartenabfälle verbrennen?

In der Regel darf man Gartenabfälle nur zu festgelegten Zeiten verbrennen. Zumeist ist diese Form der Entsorgung in den Monaten April und Oktober gestattet, weil im Frühling und Herbst wichtige Pflegearbeiten im Garten ein hohes Abfallaufkommen verursachen. Diese Angaben gelten nur, sofern in Ihrer Region das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich gestattet ist oder Ihnen von der Kommune eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Wie lange darf ich Gartenabfälle verbrennen?

Gartenabfälle dürfen Sie tagsüber verbrennen zwischen 8 und 18 Uhr. Einige Bundesländer, wie Mecklenburg-Vorpommern gestatten innerhalb dieses Zeitfensters lediglich eine Brenndauer von 2 Stunden. Diese Aussage trifft nur zu, wenn Sie sämtliche Vorbedingungen erfüllen für eine gesetzeskonforme Verbrennung. Fernerhin darf am Termin selbst kein starker Wind herrschen und eine Belästigung der Nachbarn muss ausgeschlossen sein. Spätestens bei Einbruch der Dunkelheit muss die Glut vollständig erloschen sein.

Sind die traditionellen Brenntage in ganz Deutschland abgeschafft?

Bis in die 1980er Jahre war es in ländlichen Regionen gang und gäbe, Gartenabfälle kurzerhand zu verbrennen. Die zunehmende Sensibilisierung für den Schutz von Umwelt und Gesundheit veranlasste die meisten Bundesländer zur Abschaffung der sogenannten Brenntage. Als einziges Bundesland gestattet Sachsen-Anhalt in einigen Regionen nach wie vor das Verbrennen von Gartenabfällen ohne vorheriges Genehmigungsverfahren. Im Burgenland ist es Hobbygärtnern im Oktober erlaubt, auf einem selbst genutzten Grundstück pflanzliche Abfälle zu verbrennen.

In meinem Bundesland ist Verbrennen von Gartenabfällen verboten. Darf ich Schnittgut und Herbstlaub im Wald oder auf einer Wiese entsorgen?

Nein. Laub, Gehölzschnitt und andere pflanzliche Abfälle dürfen nicht in freier Natur entsorgt werden. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld von mehreren Hundert Euro bis zu 50.000 Euro geahndet. Wenn Grünabfälle unkontrolliert in größeren Mengen verrotten, können Boden und Gewässer erheblich belastet werden. Einige Kommunen sind sogar dazu übergegangen, beliebte Ablegeplätze für Gartenabfälle mit einer Videoüberwachung auszustatten, um die Übeltäter auf frischer Tat zu ertappen.

Ist es in Österreich erlaubt, Gartenabfälle zu verbrennen?

In Österreich ist die Rechtslage ähnlich, wie in Deutschland. Grundsätzlich ist es verboten, unter freiem Himmel Gartenabfälle zu verbrennen. Sondergenehmigungen sind möglich und unterliegen der Landeshauptmannschaft oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Aufgrund sehr strenger Winter in den Alpen gestatten einige Bundesländer, als Frostschutz das Räuchern unter Obstbäumen in der Zeit vom 19. April bis 15. Juni, ohne vorherige Antragstellung. Als Brennmaterial dürfen dabei trockene, pflanzliche Abfälle verwendet werden.

Tipp

Schichten Sie Gartenabfälle bitte erst am Tag der genehmigten Verbrennung auf. Haufen aus Laub, Gehölz- und Staudenschnitt locken Kleintiere innerhalb kurzer Zeit an als willkommener Rückzugsort und heimeliges Winterquartier. Zünden Sie Grünabfälle nach längerer Lagerung an, verwandelt sich das tierische Refugium in einen Scheiterhaufen.

Bilder: romadoni / Shutterstock