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Brut- und Setzzeit beim Baumschnitt: Das sollten Sie beachten

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Wichtigstes Zeitfenster für die Schnittpflege von Gehölzen ist die Brut- und Setzzeit. Lesen Sie hier, was im Bundesnaturschutzgesetz zum Thema Baumschnitt vorgeschrieben ist. Welche Ausnahmen während der Schonfrist im Hausgarten einen Gehölzschnitt erlauben, erfahren Sie hier.

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Wenn Vögel brüten und Junge haben, ist Baumschnitt verboten
AUF EINEN BLICK
Was ist in der Brut- und Setzzeit erlaubt?
Während der Brut- und Setzzeit (01.03.-30.09.) ist in Privatgärten und Parkanlagen der Baumschnitt erlaubt nach einer vorherigen Kontrolle auf die Präsenz lebender Tiere. An Hecken und Sträuchern gestattet das Bundesnaturschutzgesetz schonende Pflegeschnitte, sofern keine Fortpflanzungs- und Brutstätten vorhanden sind.

In welcher Zeit dürfen Bäume nicht geschnitten werden?

In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume nicht abgeschnitten oder gefällt werden. Die Vorschrift dient in erster Linie dem Schutz wild lebender Tiere. Während der Brut- und Setzzeit ziehen Vögel, Säugetiere und Amphibien ihren Nachwuchs auf in Baumkronen und Gebüschen.

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Aus diesem Grunde bezieht das Bundesnaturschutzgesetz auch andere Gehölze mit ein. Gemäß Paragraph 39 (BNatSchG) ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche während der Brut- und Setzzeit abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

In welchem Zeitraum ist der Rückschnitt von Gehölzen erlaubt?

Die Brut- und Setzzeit gilt nicht für Bäume auf einer gärtnerisch genutzten Grundfläche und für schonende Pflegeschnitte an Hecken und Sträuchern. Im Hausgarten sind diese Schnittmaßnahmen ganzjährig erlaubt:

  • Bäume im Privatgarten dürfen zur Gesunderhaltung geschnitten werden, nach einer vorherigen Kontrolle auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten, wie Vogelnestern.
  • Schonende Pflegeschnitte an Hecken sind ganzjährig erlaubt.
  • Vom 1. Oktober bis 28. Februar dürfen Sträucher radikal geschnitten und auf den Stock gesetzt werden.
  • Kommunale Baumschutzsatzungen dürfen bundesgesetzliche Ausnahmen aufheben und Baumfällungen und radikale Heckenschnitte grundsätzlich verbieten.

Tipp

Im Naturgarten wird Vogelschutz ganzjährig großgeschrieben

Im naturnahen Garten richtet sich die Schnittpflege von Gehölzen ganzjährig nach den Bedürfnissen von Vögeln, Amphibien, Kleinsäugern und Insekten. Zu jeder Jahreszeit wird ein Gebüsch vor dem Rückschnitt sorgfältig untersucht auf geflügelte, pelzige oder stachelige Bewohner. Frühestens nach dem Ende der Hauptbrutzeit Ende Juli werden Pflegeschnitte an Hecken durchgeführt. Vogelnährgehölze mit saftigen Beeren bleiben vom Rückschnitt verschont.

Bilder: photoguns / stock.adobe.com