Wie verschließe ich eine Baumwunde?
Wunden nach einem Baumschnitt sollten Sie nicht verschließen. Wundverschluss hindert Kambium an einer zügigen Bildung von Wundholz.
Unter Borke und Bast befindet sich als dünnes Kambiumgewebe die einzige Wachstumsschicht im Baumstamm. Wird ein Ast abgeschnitten, registriert der Baum eine Wunde und schaltet sein Kambium in den Reparaturmodus. Jetzt bilden Kambiumzellen einen Wulst aus Wundholz. Dieses Kallus-Gewebe überwallt die Baumwunde von den Seiten her. Unterhalb der Abschottungslinie zersetzt sich das Splintholz und es entsteht ein Hohlraum.
Sind Wundverschlussmittel schädlich für einen Baum?
Ein Wundverschlussmittel schadet einem Baum mehr, als dass es nützt. Unter der Versiegelung sammelt sich Feuchtigkeit und verursacht Fäulnisbildung. Oftmals sind in einer Baumrinde längst Pilzsporen und Krankheitserreger vorhanden, die sich im geschützten Mikroklima munter vermehren. Aufgrund von Witterungseinflüssen entstehen Risse im Wundverschluss als willkommene Eintrittspforte für weitere Schadorganismen.
Unter welcher Voraussetzung sollte man Baumwunden versiegeln?
Baumwunden zu versiegeln ist sinnvoll, wenn Rinde aufplatzt und nach einem Baumschnitt im Frühwinter. In beiden Fällen liegt die Kambiumschicht frei, kann eintrocknen oder zurückfrieren. Ein Wundverschluss verschafft den Kambiumzellen genügend Zeit für die Bildung einer Kallusschicht. So gelingt es:
- Riss im Baumstamm am Wundrand mit Bio-Wundverschluss bestreichen.
- Abgelöste Rinde glatt schneiden, Lehm auf die Baumwunde auftragen und mit Folie oder Jute umwickeln.
- Schnittwunden mit desinfizierendem Holzkohlepulver oder Steinmehl bestäuben.
- Wundränder dünn bepinseln mit Baumwachs oder einsprühen mit Baumteer.
Tipp
Bäume im Spätwinter schneiden
Überzeugende Gründe plädieren für den Baumschnitt im Spätwinter. Im Februar steigt der Saftdruck und versorgt das Kambium mit Energie für die Wundholz-Bildung. Spätwinterliche Reservestoffe stärken die Abwehrkräfte gegen Krankheiten und Schädlinge. Laublose Bäume gewähren freie Sicht für die richtige Schnittführung. Die Brut- und Setzzeit hat noch nicht begonnen. Im Bundesnaturschutzgesetz sind kräftige Baumschnitte bis 1. März gestattet.