Mistel

Mistel und Naturschutz: Was ist erlaubt und was nicht?

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Bei der Mistel handelt es sich um eine geschichtsträchtige Pflanze. Immerhin wird sie seit Jahrtausenden von den Menschen verehrt. Aus diesem Grund stellt sich oftmals die Frage, ob die beliebte Mistel nun auch unter Naturschutz steht oder etwa nicht.

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Die Mistel ist nicht geschützt
AUF EINEN BLICK
Steht die Mistel unter Naturschutz oder kann man sie ernten?
Die Mistel steht nicht unter Naturschutz und kann für private Zwecke nach der Handstraußregelung geerntet werden. Vorsicht beim Ernten ist geboten, um den Wirtsbaum nicht zu schädigen. Für gewerbliches Sammeln ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Steht die Mistel unter Naturschutz oder kann sie geerntet werden?

Die Mistel kann bedenkenlos geerntet werden, da sie nicht unter Naturschutz steht. Zu privaten Zwecken darf die Pflanze nach der sogenannten „Handstraußregelung“ abgepflückt werden. Das bedeutet, dass eine geringe Menge ganz legal mitgenommen werden darf. Dies sollte jedoch vorsichtig vonstattengehen, damit der Wirtsbaum dabei nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Zum Zwecke der Ernte dürfen keine ganzen Äste abgeschnitten werden. Wer die Mistel für gewerbliche Zwecke sammeln möchte, muss zuvor eine behördliche Genehmigung beantragen.

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Wie viele Mistelarten gibt es und stehen diese unter Naturschutz?

In Deutschland sind zwei verschiedene Mistelarten beheimatet. Jedoch steht keine davon unter Naturschutz. Diese sind vorrangig auf Obstbäumen und vor allem auf Apfelbäumen zu finden. Die häufigste Sorte ist unter dem Namen Weißbeerige Mistel bekannt und besiedelt neben Obstbäumen auch Laubbäume. Als bevorzugte Stellen gelten hierbei die Stämme und Äste. Die Eichenmistel ist hingegen selten anzutreffen. Im Gegensatz zur Weißbeerigen Mistel, welche als wintergrün bekannt ist, gilt die Eichenmistel als sommergrün und bevorzugt deshalb warme Temperaturen und trockene Luft.

Wie kann die nicht geschützte Mistel richtig geerntet werden?

Die Mistel wird am besten in den Wintermonaten November und Dezember geerntet. Im Frühling sollte dies in den Monaten März oder April geschehen. Die Pflanze steht zwar nicht unter Naturschutz, sollte aber trotzdem ganz vorsichtig von ihrem Wirtsbaum abgetrennt werden. Mithilfe einer Handsägeoder einer scharfen Schere kann die Mistel entfernt werden. Ein einfaches Abreißen sollte unbedingt vermieden werden, da dies den Baum dauerhaft beschädigen kann. Nach dem ersten Raureif fallen vereinzelte Mistelzweige meist sogar ganz von selbst ab.

Tipp

Die verwilderte Streuobstwiese als Oase für die nicht geschützte Mistel

Wenn Sie auf der Suche nach einer größeren Menge an Misteln sind, sollten Sie Ausschau nach verwilderten Streuobstwiesen halten. Da dieses Gewächs nicht dem Naturschutz unterliegt, können Sie diese für den Eigengebrauch ernten. Auf diesen Wiesen befinden sich meist alte Obstbäume, welche sich als wahre Oase für die Mistel entpuppen. Apfelbäume gelten hierbei als besonders beliebte Wirtsbäume für die Mistel.

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