Krankheitserreger und Symptome
Der Auslöser für den Feuerbrand ist das Bakterium Erwinia amylovora. Es verbreitet sich auf Rosengewächsen, die Kernobst entwickeln. Vertrocknete Blüten und Blätter sowie schwarz gefärbte Triebe und Äste deuten auf eine Erkrankung mit dem Bakterium hin. Wenn es in den Pflanzenorganismus gelangt ist, verstopft es die Leitungsbahnen. In der Folge bekommen Blätter, Blüten und Äste weder Wasser noch Nährstoffe, was zum Absterben des Gewebes führt.
Infektion
Das Bakterium verbreitet sich bei Regen und Wind. Es kann durch Insekten von Blüte zu Blüte übertragen werden. Die Blüten, offene Stellen an den Ästen und Wunden an den Früchten dienen dem Krankheitserreger als Eintrittspforte. Eine weitere Infektionsmöglichkeit besteht über die Atemöffnungen auf der Blattunterseite, die in die Leitungsbahnen führen. Das Infektionsrisiko hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand der Glanzmispel ab. Junge Sträucher sind sehr anfällig.
Der Krankheitserreger überdauert in der Rinde von kranken und geschwächten Bäumen. Vom Frühjahr bis in den Herbst besteht für andere Rosengewächse eine Ansteckungsgefahr. Temperaturen von über 18 Grad Celsius und eine Luftfeuchtigkeit von mehr als 70 Prozent begünstigen die Lebensbedingungen des Bakteriums.
Behandlung
Die Krankheit endet in den meisten Fällen tödlich, da es zur Zeit keine Behandlungsmethoden gibt. Bei ersten Krankheitsanzeichen sollten die betroffenen Stellen sofort entfernt werden. Sobald die Hauptstämme befallen sind, muss die gesamte Pflanze gerodet werden. Eine Entsorgung von kleinen Mengen an Laub und Ästen erfolgt über den Restmüll. Wenn größere Äste oder Pflanzen verbrannt werden müssen, benötigen Sie eine Genehmigung. Wie genau Sie in diesem Fall vorgehen müssen, erklärt Ihnen das zuständige Amt.
Das können Sie vorbeugend tun:
- keine Feuerbrand-Wirtsarten anpflanzen
- ein Überdüngen mit Stickstoff vermeiden
- den optimalen Standort für die Glanzmispel finden
Meldepflicht
Feuerbrand ist eine meldepflichtige Quarantänekrankheit. Sobald ein Infektionsverdacht besteht, müssen Sie sich bei Ihrem Landesamt oder bei der Landesanstalt für Landwirtschaft melden. Es werden Proben von den befallenen Pflanzen eingeholt und im Labor untersucht. Wenn das Bakterium festgestellt wurde, entscheidet das Amt über die weiteren Maßnahmen. Sie warnen umliegende Obstbetriebe vor dem erhöhten Infektionsrisiko.