Ist eine Baugenehmigung nötig?
Eine Unterkellerung kann diese erforderlich machen. Erkundigen Sie sich deshalb bei der zuständigen Gemeinde über die geltenden Regelungen.
Unterkellerung vor dem Bau des Gartenhauses
Diese Variante ist die mit wenigsten Aufwand verbundene, denn so können Sie den Keller noch vor Legung des Fundaments planen. Gehen Sie hierbei folgendermaßen vor:
- Eine ausreichend tiefe Grube ausheben.
- In diese wird eine Schicht aus Kies und Sand eingefüllt.
- Auf diese werden im Anschluss Gehwegplatten verlegt.
- Die Seitenwände können Sie aus Kalksandstein selbst mauern. Diese haben den Vorteil, dass sie das Raumklima für die Lagerhaltung optimal regulieren.
- Nach oben wird der Keller durch einen stabilen, gedämmten Holzboden, in den eine Luke integriert ist, abgedichtet.
Nachträgliche Unterkellerung
Möchten Sie ein bereits stehendes Häuschen später unterkellern, gestaltet sich dies bedeutend schwieriger und ist kostenintensiver. Häufig ist zudem die betonierte Bodenplatte nicht als Lastendecke ausgelegt, sodass die statischen Berechnungen, die für die notwendige Baugenehmigung erforderlich sind, nicht den Anforderungen entsprechen.
Meist ist es deshalb günstiger und unkomplizierter, ein neues Gartenhaus aufzustellen, das schon vor dem Bau unterkellert wird.
Tipp
Eine Erdmiete ist eine gute Alternative zum Keller und lässt sich bedeutend einfacher realisieren. Sie müssen hierfür nur eine etwa vierzig Zentimeter tiefe Grube ausheben, in die eine dünne Drainageschicht trockener Sand eingefüllt wird. Die Ränder werden mit Schalungsbrettern oder Ziegeln abgestützt. Zum Schluss wird die Miete mit einem Holzbrett abgedeckt. Fertig ist ein kleiner Lagerraum, wie ihn schon unsere Großeltern zu schätzen wussten.