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Streuobstwiese Förderung: Finanzielle Unterstützung erhalten

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Das Anlegen bzw. Bewirtschaften von Streuobstwiesen kann in vielen Bundesländern finanziell gefördert werden. Welche Töpfe sich dabei konkret anzapfen lassen, ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden – am besten fragen Sie direkt bei Ihrer örtlichen Naturschutzbehörde, beim zuständigen Umweltamt nach.

Streuobstwiese Förderung
AUF EINEN BLICK
Wie werden Streuobstwiesen finanziell gefördert?
Die Förderung von Streuobstwiesen variiert je nach Bundesland. In Bayern können bis zu 70% der Kosten für Material und Bäume über die Untere Naturschutzbehörde finanziert werden. Baden-Württemberg fördert Baumschnittprämien mit bis zu 15€ pro Baum, und in Niedersachsen gibt es mehrere Förderstellen wie die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt.

Förderung in Bayern

Sofern Sie eine Streuobstwiese neu anlegen wollen, können Sie dieses Vorhaben von verschiedenen Stellen fördern lassen. Gemäß den Bayerischen Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien übernimmt die Untere Naturschutzbehörde bis zu 70 Prozent der Kosten für Material und Bäume. Die Naturschutzbehörde ist an Ihr zuständiges Landratsamt angegliedert. Sogar bis zu 100 Prozent der Kosten für Bäume und Saatgut übernimmt dagegen das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen der Aktion „Mehr Grün durch ländliche Entwicklung“. Weiterhin können auch bereits bestehende Streuobstwiesen gefördert werden, etwa durch das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) oder das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP). Beide Maßnahmen zahlen pro Baum bis zu acht Euro.

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Förderung in Baden-Württemberg

Mit etwa 100.000 Hektar Fläche befinden sich in Baden-Württemberg die meisten Streuobstwiesen Deutschlands. Natürlich möchte das Bundesland diese Vielfalt erhalten und fördert daher vor allem bereits bestehende Anpflanzungen im Rahmen einer Baumschnittprämie mit bis zu 15 Euro pro Baum. Die Förderung kann von Gemeinden, Vereinen oder Initiativen beantragt werden.

Förderung in Niedersachsen

Wer in Niedersachsen ansässig ist, kann Förderungsanträge für die Neuanlage bzw. die Bewirtschaftung bereits bestehender Streuobstwiesen an folgende Stellen richten:

  • Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung
  • Förderung des ländlichen Raumes und des Natur- und Umweltschutzes durch das Land Niedersachsen selbst
  • Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) (im Rahmen des Förderschwerpunktes Naturschutz)
  • Stiftung Kulturlandpflege
  • sowie bei manchen regionalen Stiftungen bzw. Bürgerstiftungen, die im Bereich Umwelt- und Naturschutz tätig sind.

Tipps & Tricks

Darüber hinaus bieten viele andere Bundesländer, darunter Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen individuelle Förderprogramme für die Neuanlage bzw. die Bewirtschaftung bereits bestehender Streuobstwiesen an. Oft können Sie einfach mal beim örtlichen NABU-Büro nachfragen.

IJA