Sondererlaubnis bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen
Sofern Sie eine Streuobstwiese auf Ihrem eigenen Gartengrundstück planen, so dürfen Sie dieses – sofern Sie keine Förderung dafür beantragen wollen – auf jeden Fall einzäunen. Lediglich für die Umzäunung von Grundstücken auf Außenflächen (z. B. Acker- oder Grünflächen) brauchen Sie eine behördliche Genehmigung, die entweder von der unteren Naturschutzbehörde oder vom Bauamt ausgestellt wird. Allerdings ist es nicht einfach, diese Genehmigung zu erhalten: In der Regel wird Ihr Antrag abgelehnt werden. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Projekt mit Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln fördern lassen, muss das Grundstück öffentlich zugänglich bleiben.
Tipps & Tricks
Zwar müssen feste Zäune genehmigt werden, doch natürliche Begrenzungen wie beispielsweise Hecken oder bepflanzte Hügel sind in der Regel machbar und bieten einen ausreichenden Schutz vor diebischem Wild (und auch vor diebischen Mitmenschen).