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Streuobstwiese einzäunen: Ist das erlaubt und wie geht’s?

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Insbesondere die Zweige und Stämme junger Obstbäume werden von Rehen und Damwild gern als besonderer Leckerbissen angeknabbert, was unter Umständen dazu führt, dass die Jungbäume aufgrund der erlittenen Verletzungen eingehen. Ein Schutzzaun kann helfen, ist aber aus rechtlichen Gründen nicht immer erlaubt.

Streuobstwiese einzäunen
AUF EINEN BLICK
Darf man eine Streuobstwiese einzäunen?
Eine Streuobstwiese im eigenen Garten darf eingezäunt werden, jedoch benötigt man für Flächen auf Außenbereichen wie Acker- oder Grünflächen eine Genehmigung von der unteren Naturschutzbehörde oder dem Bauamt. Natürliche Begrenzungen wie Hecken sind meist erlaubt.

Sondererlaubnis bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen

Sofern Sie eine Streuobstwiese auf Ihrem eigenen Gartengrundstück planen, so dürfen Sie dieses – sofern Sie keine Förderung dafür beantragen wollen – auf jeden Fall einzäunen. Lediglich für die Umzäunung von Grundstücken auf Außenflächen (z. B. Acker- oder Grünflächen) brauchen Sie eine behördliche Genehmigung, die entweder von der unteren Naturschutzbehörde oder vom Bauamt ausgestellt wird. Allerdings ist es nicht einfach, diese Genehmigung zu erhalten: In der Regel wird Ihr Antrag abgelehnt werden. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Projekt mit Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln fördern lassen, muss das Grundstück öffentlich zugänglich bleiben.

Tipps & Tricks

Zwar müssen feste Zäune genehmigt werden, doch natürliche Begrenzungen wie beispielsweise Hecken oder bepflanzte Hügel sind in der Regel machbar und bieten einen ausreichenden Schutz vor diebischem Wild (und auch vor diebischen Mitmenschen).