Schwimmteich

Genehmigungspflicht für Schwimmteiche: Was Sie wissen müssen

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Ob für den neuen Schwimmteich eine Baugenehmigung erforderlich ist, richtet sich nach den Bestimmungen im eigenen Bundesland. Darüber hinaus müssen beim Schwimmteichbau verschiedene andere gesetzliche Bestimmungen und Normen berücksichtigt werden, über die ein Fachbetrieb den besten Überblick hat.

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Die Vorschriften beim Bau eines Schwimmteichs variieren je nach Bundesland
AUF EINEN BLICK
Wann ist eine Genehmigung für einen Schwimmteich erforderlich?
Ob eine Baugenehmigung für einen Schwimmteich nötig ist, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen ab. Meistens ist eine Genehmigung für Naturpools mit einer Grundfläche von 100 m² oder einer Tiefe von 1,50 Metern erforderlich. Ein Fachbetrieb hilft bei der Einhaltung aller Vorschriften.

Bevor es mit der Bauerei losgeht, müssen angehende Poolbesitzer zunächst einige wichtige rechtliche Grundlagen beachten. Die Bedingungen für eine Schwimmteichgenehmigung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Generell kann jedoch davon ausgegangen werden, dass für einen Naturpool mit einer Grundfläche ab 100 m2 eine Baugenehmigung verlangt wird. Darüber hinaus kann auch die geplante Wassertiefe eine Rolle spielen, wenn, wenn beispielsweise mit dem Bau in den Grundwasserbereich vorgedrungen wird. Also entweder in der Landesbauordnung nachlesen, besser noch, einen Besuch im örtlichen Bauamt einplanen. Grundsätzlich wichtig:

  • bis 100 m3 Wasservolumen ist in den meisten Bundesländern keine Schwimmteichgenehmigung erforderlich;
  • Pooltiefen ab 1,50 Meter sind in der Regel immer genehmigungspflichtig;
  • weitere Verordnungen, die Sie beachten müssen: Wasserhaushaltsgesetz des Bundes; daran angrenzende Wassergesetze der Länder; Baumschutzverordnungen und -Satzungen sowie das Nachbarrechtsgesetz;

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Von DIN und anderen Normen beim Teichbau

Neben den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind Bauherren dazu verpflichtet, die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, beispielsweise bei der Art der ausgewählten Baustoffe oder der Abdichtung des Mauerwerks einzuhalten. Selbst kommunale Bestimmungen, die mit der baulichen Ausführung von Sicht- und Lärmschutzeinrichtungen, der näheren Umgebung des Teichs oder der Elektroinstallation in Zusammenhang stehen, könnten für eine Schwimmteichgenehmigung relevant sein. Und: Da Ihr Schwimmteich vermutlich tiefer als 30 cm sein wird, ergeben sich daraus wichtige Pflichten im Rahmen der Verkehrssicherung auf Ihrem Grundstück, eventuell durch bestimmte Bauarten von Zäunen oder ähnlichen Umfriedungen.

Regelwerke und Publikationen

Sie haben zwar keine Gesetzeskraft, dennoch richten sich Fachhandwerker auf dem Gebiet des Schwimmteichbaus aber auch Behörden nach den Regelwerken der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V). Die Dokumente enthalten u. a. Empfehlungen zur Bauweise und Größe von privaten Gewässern. So sollte ein Schwimmteich von seiner Gesamtfläche her wenigstens 50 m2 groß sein, wobei der Anteil des Regenerationsbereichs zwischen 20 und 60 Prozent liegt. Bevor eine Schwimmteichgenehmigung beantragt wird, sollte man sich daher zunächst mit dem Inhalt der folgenden Publikationen der FLL vertraut machen:

  • Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von privaten Schwimm- und Badeteichen (2. Ausgabe von 2017);
  • Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche) Ausgabe von 2011 noch aktuell;

Tipp

Mit dem Antrag der Baugenehmigung müssen eine Entwurfsplanung als Grundriss sowie verschiedene Schnittdarstellungen, einige Formulare sowie eine textliche Erläuterung und der Katasterauszug mit eingereicht werden. Von daher kann es einfacher sein, einen erfahrenen Fachmann in Ihr Bauprojekt mit einzubeziehen.

Bilder: Darryl Brooks / Shutterstock