Rohrkolben

Rohrkolben und Naturschutz: Was ist erlaubt und was nicht?

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Der Rohrkolben, der aufgrund seiner auffälligen Blütenstände oft auch als Lampenputzer oder Kanonenputzer bezeichnet wird, ist an vielen Gewässern in der Natur heimisch. Seine dekorative Optik und andere positive Eigenschaften machen die Pflanze aber auch zu einer geschätzten Art für den Teich im Garten.

Rohrkolben geschützt
Der Rohrkolben steht nicht prinzipiell unter Naturschutz
AUF EINEN BLICK
Stehen Rohrkolben unter Naturschutz?
Obwohl Rohrkolben (auch als Lampenputzer oder Kanonenputzer bekannt) oft als geschützte Pflanze bezeichnet werden, stehen weit verbreitete Unterarten wie der Breitblättrige Rohrkolben (Typha latifolia) und der Schmalblättrige Rohrkolben (Typha angustifolia) in vielen Gegenden nicht unter gesetzlichem Naturschutz. Ausnahmen können für regional verbreitete Unterarten oder in bestimmten Schutzgebieten gelten.

Steht der Rohrkolben unter Naturschutz?

Es wird oftmals zu Unrecht behauptet, dass der Rohrkolben allgemein unter strengem Naturschutz stehen würde. Diese Aussage ist aber unwahr, da beispielsweise weit verbreitete Unterarten wie der Breitblättrige Rohrkolben (Typha latifolia) und der Schmalblättrige Rohrkolben (Typha angustifolia) in vielen Gegenden ansässig sind und keinem besonderen Schutz des Gesetzgebers unterliegen. Ausnahmen hiervon sind bei Unterarten mit ausschließlich regionaler Verbreitung, sowie in manchen österreichischen Bundesländern möglich. Außerdem dürfen Pflanzen in geringer Menge und für den persönlichen Bedarf nur aus Gebieten entnommen werden, die nicht Teil besonderer Schutzgebiete sind.

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Das Schneiden der Kolben für Dekorationszwecke

Zwar breiten sich die verschiedenen Lampenputzer-Arten auch über die kleinen, mit Haarfäden versehenen Samen aus. Allerdings ist der Rohrkolben relativ standorttreu und besiedelt seinen jeweiligen Standplatz im Sumpfgebiet innerhalb weniger Jahre durch die Ausbreitung der Rhizome im schlammigen Untergrund. Deshalb schadet es einem Rohrkolben-Bestand nicht unbedingt sehr, wenn Sie einen Teil der dekorativen Blütenstände zu Dekorationszwecken entnehmen und trocknen. Beachten Sie aber, dass Sie mitunter den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks um Erlaubnis fragen müssen.

Rodungs-Aktionen aus Naturschutz-Gründen

In privaten Gartenteichen kommt der Rohrkolben im Kampf gegen starkes Algenwachstum zum Einsatz, da er ein starker Nährstoffzehrer ist und somit wasserklärend wirkt. An manchen Standorten kann der Rohrkolben aus den folgenden Gründen aber auch zur Plage werden:

  • er verdrängt andere Pflanzen
  • sorgt für eine starke Beschattung der Uferzonen
  • kann die Verlandung von Wasserbiotopen vorantreiben

Daher werden manche Teiche bei einer drohenden Überwucherung mit Rohrkolben mit anstrengenden Rodungs-Aktionen vom Rohrkolben „gesäubert“. Dafür werden die Rhizome aus dem sumpfigen Untergrund möglichst vollständig entfernt. Dies ist oftmals nicht restlos möglich und kleine Rhizomteile im Untergrund der Ausgangspunkt für eine neue Ausbreitung sein können.

Tipp

Die dekorativen Lampenputzer sind in der Natur meist an Biotopen und in Seeuferzonen zu finden. Die meisten Rohrkolben-Arten stehen selbst zwar nicht unter gesetzlichem Schutz, in vielen Vogel- und Naturschutzgebieten können aber aufgrund von Brutzeiten saisonale Betretungsverbote und andere Einschränkungen bestehen.