Mangos selber trocknen
Schälen Sie Ihre Mango und schneiden Sie die Frucht in nicht zu große Stücke. Je größer die Mangostücke sind, desto länger ist die Trockenzeit und desto größer ist die Gefahr, dass zu viel Restfeuchte übrig bleibt und die Trockenmangos zu schimmeln beginnen. Trocknen Sie die Mangostücke an der warmen trockenen Luft, auf dem Dachboden, in einem Dörrapparat oder im Backofen.
Zum Dörren auf dem Dachboden oder an der Luft können Sie die Mangostücke auf eine Schnur ziehen und hängend trocknen. Die Fruchtstücke dürfen sich dabei aber nicht berühren, sonst trockenen sie nicht gleichmäßig und es droht Schimmelgefahr. Ein leichter Luftzug ist vorteilhaft, denn der Trockenvorgang darf nicht zu lange dauern. Suchen Sie dafür einen trockenen warmen Platz.
Wollen Sie die Mangostücke im Backofen trocknen, dann legen Sie die Stücke auf einen Rost oder ein Backblech und stellen Sie den Backofen auf 70 °C. Schließen Sie die Ofentür nicht ganz, sondern lassen Sie eine Öffnung, durch die die Feuchtigkeit entweichen kann. Verpacken Sie die vollständig getrockneten und ausgekühlten Mangostücke luftdicht und lagern Sie diese dunkel und kühl.
Das Wichtigste in Kürze:
- nur vollreife Früchte ohne Druckstellen verwenden
- in nicht zu große Stücke schneiden
- schnell und gründlich trocknen
- erst nach dem Auskühlen verpacken
- luftdicht, kühl und dunkel aufbewahren
Die Verwendung getrockneter Mango
Getrocknete Mangos können ähnlich verwendet werden wie frische Mangos auch. Im Gegensatz zu frischen Früchten bewahren Sie beim Garen ihr Aroma. Sie schmecken hervorragend in süß-pikanten Gerichten mit Reis, können aber genauso gut zu Marmelade oder Chutney verarbeitet werden.
Anders als frische Mangos eignen sie sich auch als Zusatz für Kräutertees, sie verfeinern und verbessern den Geschmack und sorgen für eine angenehme Süße. Die gleiche Wirkung haben sie im morgendlichen Müsli oder als Knabberei.
Tipps & Tricks
Trocknen Sie nur vollreife unversehrte Mangos, das garantiert den richtigen Geschmack und lange Haltbarkeit.
UE