Vorbereitungsarbeiten
Um das kräftezehrende Projekt auf ein erträgliches Maß zu bringen, leistet die wohlüberlegte Vorbereitung einen wertvollen Beitrag. Mit hinein spielt die Wahl des bestmöglichen Werkzeugs für die Entfernung der mächtigen Wurzelstränge. So machen Sie es richtig:
- Am Vortrag die Korkenzieherweide bis zum Boden abschneiden respektive absägen
- Den Verlauf von Versorgungsrohren im Boden mit Steinen oder Pflöcken markieren
Als Werkzeug sollten bereitstehen: ein Spaten, eine Grabegabel, eine Säge sowie eine Wiedehopfhacke (Rodehacke). Insbesondere die Wiedehopfhacke (29,00€ bei Amazon*) erleichtert die Arbeiten spürbar. Als Symbiose zwischen Beil und Hacke, nimmt das Werkzeug es mit den stärksten Wurzeln auf.
So entfernen Sie die Korkenzieherweide mit Stumpf und Stiel
Es ist eine unumstößliche Tatsache, dass jede Weide erneut austreibt, solange sich noch deren Wurzeln im Erdreich befinden. Der radikale Rückschnitt stellt somit nur die Ouvertüre der Kernarbeiten dar. So eliminieren Sie die Korkenzieherweide endgültig:
- Mit dem Spaten den Wurzelballen so weit wie möglich freilegen
- Daraufhin mit dem Schnabel (schmale Seite) der Rodehacke die Erde von den Wurzeln entfernen
- Mit dem geschärften Beil einen Wurzelstrang durchtrennen
Mit dem nächsten Hieb drehen Sie die Wiedehopfhacke in Sekundenschnelle um, damit Sie das Rhizom mit dem Schnabel aus dem Boden heben, ohne schwere Erde daran. Den Wurzelstrunk selbst graben Sie vollständig aus. Sofern es die Platzkapazitäten ermöglichen, legen Sie eine Kette um den Stumpf und ziehen den Wurzelballen mit einem Zugfahrzeug aus dem Boden.
Kleine Wurzeln abhämmern
Damit Sie sich einzig der dicksten Wurzelstränge mit Beil und Hacke annehmen müssen, klopfen Sie zuvor mit einem Hammer auf den Wurzelstock. Dabei lösen sich die kleineren Wurzeln von selbst und werden lediglich ausgegraben.
Tipp
Die Beseitigung einer Korkenzieherweide muss bis Anfang März abgeschlossen sein. Das Bundesnaturgesetz sieht für Sträucher, Hecken und Bäume vom 1. März bis 30. September einen Bestandsschutz vor. Zweck dieser Regelung ist der Schutz von Brutstätten innerhalb von Gehölzen aller Art. Während dieser Zeit sind lediglich Pflegeschnitte um maximal ein Drittel erlaubt.