A I: Unbehandeltes Holz
Handelt es sich um Naturholz, dass weder mit Imprägniermitteln noch mit Farbe oder Lack behandelt wurde, können Sie das Material gemäß der Altholzverordnung im Ofen verheizen. Solche Reste dürfen in geringen Mengen im Restmüll landen. Da es sich um einen Rohstoff handelt, sollten Sie es recyceln oder über Internetbörsen abgeben. Auf diese Weise bleiben die Holzreste im Nutzungskreislauf und gehen nicht verloren.
Beispiele für naturbelassenes Holz:
- reine Europaletten aus Vollholz
- ökologische Obstkisten
- nicht lackierte Möbelstücke
A II: Lackiertes Holz
Möbelstücke für den Innenbereich werden zugunsten einer längeren Haltbarkeit gestrichen und lackiert. Behandelte Holzreste, die keine Holzschutzmittel und halogenorganische Verbindungen beinhalten, dürfen in kleinen Mengen in den Hausmüll. Fachbetriebe verwerten das Material als Brennstoff. Eine weitere Möglichkeit der Entsorgung ist die Sperrmüllabholung. Hier können Sie auch Dielen und Türen oder MDF- und Spanplatten entsorgen, die für Rückwände von Schränken zum Einsatz kommen.
A III: Holz mit PVC-Beschichtung
Viele Möbel werden aufgrund der leichteren Pflege mit PVC-Folien veredelt. Sie verleiht alten oder abgenutzten Objekten ein modernes Aussehen. Während sich Folien vor dem Entsorgen entfernen lassen, dringen PVC-Lackierungen in das Material ein. Diese halogenorganischen Verbindungen bestehen aus Brom, Chlor oder Iod und sind schädlich für die Umwelt. Eine Entsorgung über den Wertstoffhof oder Fachbetriebe, welche die Holzreste thermisch verwerten, ist notwendig.
A IV: Außenholz mit Holzschutzmitteln
Fallen bei Renovierungsarbeiten Holzreste von Gartenlauben oder Fenstern an, müssen diese einem fachkundigen Verwertungsunternehmen übergeben werden. Hopfenstangen, Bahnschwellen oder Brandholz sind mit anderen Stoffen wie Pestiziden, Altöl oder Ruß belastet und gelten als hochgradig umweltgefährdend.
Sonderkategorie: PCB-Altholz
Eine Sonderkategorie in der Altholzverordnung stellen Schallschutz- und Dämmplatten dar. Solche Reste enthalten polychlorierte Biphenyle und dürfen nur über spezielle PCB-Beseitigungsunternehmen entsorgt werden, die entsprechende Verwertungsanlagen besitzen.
Tipp
Wenn Sie Holzreste keiner Altholzkategorie zuordnen können, stufen Sie dieses vorsichtshalber in die nächsthöhere Klasse ein.