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Esche schneiden: Wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?

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Auch wenn die Esche ein sehr genügsamer Laubbaum ist, benötigt sie ein wenig Pflege. Insbesondere bei Bäumen ist ein regelmäßiger Rückschnitt aufgrund des starken Wachstums oft erforderlich. Wie häufig Sie zur Schere greifen sollten und auf welche Länge Sie die Zweige kürzen, hängt von der Art des Baumes ab. Lesen Sie hier, ob und wann ein Rückschnitt der Esche von Nöten ist.

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Eschen müssen nicht unbedingt geschnitten werden
AUF EINEN BLICK
Wann und wie sollte man eine Esche schneiden?
Ein Rückschnitt der Esche ist im Frühjahr (Ende Februar bis Anfang März) vor dem Austrieb empfehlenswert. Konzentrieren Sie sich auf das Auslichten der Krone und achten Sie darauf, die Zweige gleichmäßig zu kürzen. Stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten und die notwendige Erlaubnis einholen.

Wann ist ein Rückschnitt erforderlich?

Da Eschen sehr gerade und regelmäßig wachsen, ist ein radikaler Rückschnitt nicht zwingend nötig. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Garten genügend Platz bietet. Denn Eschen gehören mit einer Wuchshöhe von bis zu 40 Metern nicht nur zu den größten Laubbäumen Deutschlands, sondern schießen auch in kurzer Zeit regelrecht in die Höhe. Kommt die ausladende Krone dabei Gebäudeteilen in die Quere, sollten Sie die Äste zu Ihrer Sicherheit unbedingt kürzen.

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Der richtige Zeitpunkt

Die Esche wird am besten im zeitigen Frühjahr Ende Februar oder Anfang März geschnitten. Wichtig ist dass der Rückschnitt noch vor dem Austrieb erfolgt.

Wichtige Hinweise

Beim Schneiden der Esche sollten Sie Folgendes beachten:

  • um auch die Äste der hoch gelegenen Krone zu erreichen, benötigen Sie eine stabile Leiter (89,00€ bei Amazon*)
  • ein radikaler Rückschnitt ist oft nicht nötig. Beschränken Sie sich auf das Auslichten der Krone
  • unterbrechen Sie Ihre Arbeit zeitweise und kontrollieren Sie aus der Ferne, ob Sie die Zweige im Bezug auf ihre Länge gleichmäßig geschnitten haben. Für einen wüsten Schnitt, der die Esche verunstaltet, können Sie sogar gesetzlich zur Kasse gebeten werden
  • sind Sie unerfahren, holen Sie sich am besten Hilfe von einem Gartenbau Unternehmen

Gesetzliche Vorschriften

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass Eschen nur mit einer Erlaubnis des jeweiligen Amts geschnitten werden dürfen. Vordergründig sollen somit Tiere geschützt werden, denen der Laubbaum als Lebensraum dient. Die Vorschriften variieren von Bundesland zu Bundesland. Deshalb sollten Sie sich zuvor bei der verantwortlichen Behörde erkundigen.

Bilder: grbender / Shutterstock