Unkraut

Streusalz gegen Unkraut: Effektive Methode oder umstritten?

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Manche Hobbygärtner bekämpfen lästige Beikräuter mit Streusalz. Zwar ist diese Methode recht effektiv, unumstritten ist sie jedoch nicht. Worauf Sie beim Ausbringen unbedingt achten müssen und ob es legal ist, das Mittel als Unkrautvernichter einzusetzen, erfahren Sie in nachfolgendem Artikel.

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Salz schadet zwar Unkraut, aber auch allen anderen Lebewesen im Boden
AUF EINEN BLICK
Ist Streusalz gegen Unkraut effektiv und legal?
Streusalz kann Unkraut durch Zellschäden abtöten, ist jedoch umweltschädlich und laut Pflanzenschutzgesetz nicht erlaubt. Alternativen sind heißes Wasser, mechanisches Entfernen oder Abflammen sowie unkrauthemmender Fugensand oder Gesteinsmehl.

Wie wirkt Streusalz auf Unkräuter und die Umwelt?

Streusalz besteht zu 98 Prozent aus Kochsalz, das in den Boden eindringt und hier zunächst Bakterien und Kleinstlebewesen schädigt. In der Folge verschlämmt die Erde und wird nährstoffarm. Das gelöste Salz wird von den Wurzeln aufgenommen und dringt in die Pflanze ein, wo es die Zellen zerstört. Es zeigen sich braune Blattränder und die Triebe verkümmern. Nehmen Gewächse größere Mengen Salz auf, gehen sie ein.

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Betrachtet man die Bäume an viel befahrenen Straßen nach einem langen Winter, so wird rasch klar, dass sich das gegen Glatteis eingesetzte Mittel sehr negativ auf das Wachstum auswirkt. Das betrifft nicht nur unerwünschte Unkräuter, sondern auch Kulturpflanzen.

Wie wird Streusalz als Unkrautvernichter angewendet?

Aufgrund der bereits beschriebenen, weitreichenden Konsequenzen für die Umwelt ist der Einsatz von Streusalz als Unkrautvernichtungsmittel nicht unumstritten. Möchten Sie bei einzelnen, sehr hartnäckigen Beikräutern dennoch zu diesem Mittel greifen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Lösen Sie 100 Gramm Streusalz in einem Liter Wasser auf.
  • Benetzen Sie die Unkrautpflanze gründlich.

Das gelöste und in die Erde eingedrungene Salz wird von den Pflanzen aufgenommen. In der Folge verwelken die oberirdischen Pflanzenteile und Sie können das Unkraut problemlos entfernen.

Achtung: Streusalz ist kein erlaubtes Mittel zur Unkrautvernichtung

In § 6 des Pflanzenschutzgesetzes ist geregelt, welche Herbizide verwendet werden dürfen. Für Haus und Gartenbesitzer gilt: Auf allen Freiflächen, die nicht gärtnerisch genutzt werden, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln untersagt. Hierzu zählen unter anderem die Terrasse, die Hofeinfahrt und alle Wege rund um das Gebäude. Aber nicht nur Unkrautvernichtungsmittel sind hier verboten, auch vermeintlich harmlose Hausmittel wie Streusalz oder Essig dürfen zum Zweck der Unkrautvernichtung in diesen Bereichen nicht ausgebracht werden.

Welche Alternativen zu Streusalz gibt es?

Völlig unschädlich für Boden und Natur ist heißes Wasser, das die Wurzeln der Pflanze sowie die oberirdischen Pflanzenteile zerstört. Sie können beispielsweise das in der Küche sowieso anfallende Kartoffelwasser verwenden und es direkt auf das Unkraut gießen. Das Beikraut geht ein und kann im Anschluss problemlos entfernt werden.

Möchten Sie Unkraut loswerden, das sich in den Ritzen der Gehwegplatten breit gemacht hat, können Sie es mechanisch mit dem Fugenkratzer entfernen. Dies kann bei größeren Flächen jedoch recht mühsam sein. Hier hat es sich bewährt, das unerwünschte Grün mit einem speziellen Gerät abzuflammen. Die Hitze schädigt die Pflanzen so nachhaltig, dass die Wege auf lange Zeit unkrautfrei bleiben.

Tipp

Damit sich Beikräuter erst gar nicht in den Fugen der Gehwegplatten ansiedeln, sollten Sie in diese unkrauthemmenden Fugensand oder Gesteinsmehl einbringen. Diese Materialien füllen auch kleinste Hohlräume aus und verdichten so stark, dass Unkräutern die Lebensgrundlage entzogen wird.

Bilder: William.Vaccaro / Shutterstock