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Steuererklärung für Kleingärtner: So sparen Sie Geld

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Dass es für Grundstücks- und Immobilieneigentümer viele Möglichkeiten gibt, um die aktuellen Steuervorteile in klingende Münze zu verwandeln, ist bekannt. Aber auch Hobbygärtner können den Fiskus mit ihrer jährlichen Steuererklärung zur Kasse bitten und völlig legal eine Menge Geld sparen. Als Grundvoraussetzung muss beachtet werden, dass die Abgabefrist der Steuererklärung einzuhalten ist und etwaige Rückerstattungen nur für das vergangene Steuerjahr geltend gemacht werden können.

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Ausgaben für den Garten können u.U. steuerlich abgesetzt werden
AUF EINEN BLICK
Wie können Hobbygärtner ihre Steuererklärung optimieren?
Hobbygärtner können in ihrer Steuererklärung Kosten für Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen absetzen. Hierbei sind 20% der Lohnkosten bzw. maximal 1.200€ für Gartenarbeiten und 2.000€ für einmalige Handwerksleistungen steuerlich absetzbar.

Für die Abgabe der Dokumente für 2017 beim Finanzamt haben Sie ab diesem Jahr erstmals bis zum 31. Juli Zeit, wenn ein Steuerberater beauftragt wird, sogar bis Ende Februar 2019. Außerdem gibt es ab 2018 keine Belegvorgabenpflicht mehr. Die Unterlagen wie Quittungen, Rechnungen und Kontoauszüge müssen nur noch vorgehalten und auf schriftliches Verlangen des Finanzamtes übermittelt werden.

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Wie Gartengestaltung zur „außerordentlichen Belastung“ wird

Die Steuervorteile können von Eigenheimbesitzern und deren Mieter in Anspruch genommen werden, sobald von ihnen Gartenarbeiten in Auftrag gegeben werden. Dabei ist es unwesentlich, ob es um das Ungestalten oder eine Neuanlage des Gartens geht. Einige wichtige Grundsätze sind allerdings dennoch zu beachten, damit Sie auch tatsächlich mit einer Erstattung rechnen können:

  • Der Besitzer muss das zum Garten gehörende Haus selbst bewohnen. Dabei darf es sich auch um ein Ferienhaus handeln, das für gewöhnlich nicht über das gesamte Jahr benutzt wird und das Anwesen kann sich sogar im europäischen Ausland befinden, solange sich der Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands befindet.
  • Die zur Anrechnung gebrachten Gartenarbeiten dürfen nicht zeitgleich mit dem Neubau eines Hauses oder eines Wintergartens stattfinden.
  • Von der Steuer absetzbar sind maximal je 20 Prozent aus den aufgelaufenen Lohnkosten pro Jahr plus einer Höchstsumme von 1.200,- Euro.

Darüber hinaus definiert der Gesetzgeber wichtige Unterschiede bezüglich der Definition von haushaltsnahen Dienstleistungen und einer Handwerkerleistung, die auch auf der Steuererklärung nach der tatsächlich angefallenen Art aufgegliedert sein müssen.

Handwerksleistungen & haushaltsnah: der Unterschied

Haushaltsnahe Dienstleistungen können in bestimmten Zeitintervallen wiederkehren. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Mähen Ihres Rasens, das periodisch von Haushaltsmitgliedern oder gewerblichen Helfern erledigt wird. Absetzbar von Ihrer Jahressteuer wären 20 Prozent von 20.000,- Euro, was einem Erstattungsbetrag von 4.000,- Euro im Jahr entspricht. Handwerksleistungen von Unternehmen haben hingegen einmaligen Charakter, wie zum Beispiel eine Heizkesselreparatur, der Bau einer neuen Terrasse am Haus oder die Errichtung eines Brunnens für die Wasserversorgung. Erfasst werden können hierfür die in Rechnung gestellten Lohnkosten, das Material sowie die Mietkosten für Baumaschinen. Der Höchstbetrag liegt pro Jahr bei 2.000,- Euro. Fallen höhere Kosten an, kann mit Teilrechnungen bzw. Abschlägen über zwei Jahre gearbeitet werden.

Was für eine Steuerentlastung sonst noch wichtig ist

Beachten Sie, dass Nachbarschaftshilfe hierbei nicht in Anrechnung gebracht werden darf, da Handwerksarbeiten grundsätzlich von einer angemeldeten Firma erledigt werden müssen. Kosten, die außerhalb Ihres Grundstückes, beispielsweise bei der Schneeräumung auf dem Gehweg oder beim Heckenschnitt auf Gemeindeland entstehen, wirken sich nicht steuermindernd aus. Bewahren Sie sowohl die Rechnungen UND die dazugehörigen Kontoauszüge mindestens zwei Jahre lang auf. Vermeiden Sie Barzahlungen auf Quittung und nutzen Sie stattdessen Überweisungen, um Ihre Handwerkerrechnungen zu bezahlen. Für größere Bauvorhaben auf dem Grundstück oder im Garten kann eine Konsultation mit dem Steuerberater hilfreich sein.

Bilder: Kinga / Shutterstock