Kalkfarbe
Viele Kalkanstriche, die für Holz im Außenbereich gedacht sind, enthalten Eisenvitriol. Der Stoff schützt vor Moosbewuchs und Verpilzung. Aufgrund der ätzenden Eigenschaften sollten Sie diese Substanz nicht im Innenbereich anwenden. Allerdings kann Eisenvitriolkalk bei der Rattenbekämpfung im Garten hilfreich sein. Mischen Sie das Pulver mit etwas Essig und Wasser und geben Sie die Lösung in kleine Schälchen, die Sie in Garagen und Gartenlauben platzieren.
Starke Gerüche
Es gibt einige Substanzen, die für die feine Rattennase unerträglich sind. Oft wird geraten, einen Lappen mit Flüssigkeiten oder ätherischen Ölen zu tränken und diesen in die Rattengänge zu stopfen. Diese Methode hält die Tiere davon ab, die Tunnel zu nutzen. Allerdings suchen sie sich schnell eine Alternative, um an die Nahrungsquellen zu gelangen. Daher ist es wichtig, die Substanzen an allen möglichen Zugangsorten zu platzieren. Viele Aromen verflüchtigen sich schnell, sodass Sie die Lappen regelmäßig tränken müssen.
Diese Gerüche helfen:
- Essig oder Terpentin
- ätherische Öle von Nelken, Pfefferminze oder Kamille
- gebrauchte Katzenstreu
- Chili und Cayennepfeffer
Tipp
Wenn Sie kontinuierlich zu den gleichen Geruchsstoffen greifen, entsteht ein Gewöhnungseffekt. Die Ratten lassen sich nicht mehr beeindrucken. Wechseln Sie daher die Substanzen in unregelmäßigen Abständen.
Vorsorgemaßnahmen
Um Ratten nicht in Haus und Wohnung zu locken, sollten Sie keine Essensreste in der Toilette entsorgen. Rückstauklappen in den Abflussrohren verhindern, dass die Tiere durch die Kanalisation vordringen. Häufig gelangen die Nager durch Schlitze unter Türen oder durch Luftabzugsschächte in die Innenräume. Gittereinsätze mit einer maximalen Maschenweite von 18 Millimetern halten die unerwünschten Besucher fern. Müll sollte unzugänglich aufbewahrt werden und Essensreste sowie Fleisch haben auf dem Kompost nichts verloren. Auch Vogelfutter lockt die Schädlinge an.
Rattenplage melden
Wenn Sie Ratten in Haus und Garten bemerken, sollten Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Es besteht eine Meldepflicht und die Mitarbeiter können Ihnen weitere Empfehlungen geben, wie Sie gegen die Tiere vorgehen sollen.