Salweiden sind Bienenmagnete
Salweiden blühen mit als erste Bäume des Jahres. Vermutlich werden ihre Blütenkätzchen sehnsüchtig von allen Bienenvölkern erwartet, dazu noch von unzähligen Hummeln. Denn viel zu karg ist ihr Tisch zu dieser Jahreszeit gedeckt.
Salweiden liefern uns selbst keine essbaren Früchte, doch indirekt haben sie einen entscheidenden Einfluss auf den Ertrag unserer Obstbäume. Wie das? Mit ihrem Pollen tragen sie dazu bei, dass sich das Bienenvolk im Frühjahr gut entwickelt. Und nur ein gut entwickeltes Volk kann etwas später die umfangreiche Bestäubungsarbeit vornehmen.
Blüten sind auch für Menschen anziehend
Während die Palmkätzchen mit ihrem süßen Duft Insekten anlocken, werden wir Menschen von den mit Blüten besetzten Zweigen angezogen. Jede Blüte ist weich, wie das Fell einer Katze. Zudem sind zu diesem Zeitpunkt noch keine Blätter ausgetrieben, sodass die Blüten noch mehr ins Auge fallen. So ist es kein Wunder, dass die Zweige begehrt sind. Wie Schnittblumen können sie in einer Vase lange dekorativ stehen. Sie sind vielerorts sogar ein fester Bestandteil von Ostersträußen.
Gesetzliche Regelungen sind notwendig
Die Bienen können sich nicht wehren, wenn ihnen die Nahrung vor den Rüsseln weggeschnappt wird. Und weil die Menschen ihren Pflückdrang nicht freiwillig bremsen wollen oder können, hat der Gesetzgeber vor Jahren regulierend eingreifen und das Schneiden verbieten müssen:
- Salweiden stehen in der freien Natur unter Naturschutz
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz, Abs. 5
- ihre Zweige dürfen nicht abgeschnitten werden
- auch nicht für die Vermehrung daheim
- das Verbot gilt jährlich von 1. März bis 30. September
Tipp
Nehmen Sie das Verbot nicht auf die leichte Schulter. Wird das Zuwiderhandeln entdeckt und angezeigt, drohen Bußgelder.
Handstraußregelung
Die gesetzliche Bestimmung hat auch eine Ausnahme, und die heißt Handstraußregelung. Paragraph § 39, Abs. 3 darf so interpretiert werden, dass das Abschneiden einer kleinen Menge (so viele Zweige wie mit einer Hand umfangen werden können) von Verbot ausgenommen ist.
Doch dabei darf keine wesentliche Beeinträchtigung entstehen. Auch können andere Gesetze dem entgegenstehen, wie beispielsweise spezieller Artenschutz oder Betretungsverbot bestimmter Gebiete. Auf der sicheren Seite ist derjenige, der ganz auf das Schneiden der Zweige verzichtet. Auch den Bienen zuliebe ist das zu begrüßen.