Rasenmähen: Zu welchen Zeiten ist es erlaubt?
Motorisierte Rasenmäher sind im Garten Segen und Fluch zugleich. Dank ihrer Motorkraft wird das Rasenmähen zum Kinderspiel. Der damit verbundene Lärm wird nicht selten zu einem Ärgernis, das gute Nachbarschaften entzweit. Um die Lärm-Verschmutzung einzudämmen, hat der Gesetzgeber konkrete Vorschriften erlassen. Machen Sie sich hier vertraut, zu welchen Zeiten Sie Ihren Rasen mähen dürfen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt den Einsatz von Rasenmähern in Wohngebieten sowie Sonderregionen, wie in der Nähe von Krankenhäusern oder in Kurgebieten. Hinsichtlich der konkreten Zeiten wird unterschieden nach Rasenmäher-Typen und deren Lärmpegel. Die folgende Übersicht fasst den Mindest-Standard zusammen:
- Rasenmähen erlaubt: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr
- Betrieb von Rasenmähern nicht gestattet: sonn- und feiertags sowie werktags von 20 bis 7 Uhr (Samstag gilt als Werktag)
- Ausnahme: Handmäher dürfen jederzeit betrieben werden
Der Gesetzgeber gibt mit der Verordnung lediglich die grundsätzliche Richtung für den Lärmschutz in Wohngebieten vor. Länder und Kommunen haben das Recht, Sonderregelungen zu erlassen, die den Mindest-Standard deutlich übertreffen. In zahlreichen Bundesländern gelten beispielsweise weitergehende Vorschriften für die Einhaltung einer Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Bevor Sie Ihren Rasenmäher starten, erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Ordnungsamt über die Regeln für Ihre Region.
Tipp
Wenn Sie Ihren Rasentrimmer richtig benutzen, gehört die Beachtung von Ruhezeiten dazu. In zahlreichen Bundesländern ist der Betrieb dieser lauten Geräte eingeschränkt auf werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr. Grastrimmer mit dem grün-blauen EU-Umweltzeichen dürfen dagegen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr im Garten zum Einsatz kommen.