Rasenmäher

Rasenmähen: Zu welchen Zeiten ist es erlaubt?

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Motorisierte Rasenmäher sind im Garten Segen und Fluch zugleich. Dank ihrer Motorkraft wird das Rasenmähen zum Kinderspiel. Der damit verbundene Lärm wird nicht selten zu einem Ärgernis, das gute Nachbarschaften entzweit. Um die Lärm-Verschmutzung einzudämmen, hat der Gesetzgeber konkrete Vorschriften erlassen. Machen Sie sich hier vertraut, zu welchen Zeiten Sie Ihren Rasen mähen dürfen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

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Am Sonntag darf kein Rasen gemäht werden
AUF EINEN BLICK
Zu welchen Zeiten darf man den Rasen mähen?
Rasenmähen ist gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in Wohngebieten und Sonderregionen grundsätzlich erlaubt montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen. Handmäher dürfen jederzeit verwendet werden. Kommunale Regelungen und Mittagsruhezeiten sind zu beachten.

Werktags ist Rasenmähen erlaubt

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt den Einsatz von Rasenmähern in Wohngebieten sowie Sonderregionen, wie in der Nähe von Krankenhäusern oder in Kurgebieten. Hinsichtlich der konkreten Zeiten wird unterschieden nach Rasenmäher-Typen und deren Lärmpegel. Die folgende Übersicht fasst den Mindest-Standard zusammen:

  • Rasenmähen erlaubt: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr
  • Betrieb von Rasenmähern nicht gestattet: sonn- und feiertags sowie werktags von 20 bis 7 Uhr (Samstag gilt als Werktag)
  • Ausnahme: Handmäher dürfen jederzeit betrieben werden

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Der Gesetzgeber gibt mit der Verordnung lediglich die grundsätzliche Richtung für den Lärmschutz in Wohngebieten vor. Länder und Kommunen haben das Recht, Sonderregelungen zu erlassen, die den Mindest-Standard deutlich übertreffen. In zahlreichen Bundesländern gelten beispielsweise weitergehende Vorschriften für die Einhaltung einer Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Bevor Sie Ihren Rasenmäher starten, erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Ordnungsamt über die Regeln für Ihre Region.

Tipp

Wenn Sie Ihren Rasentrimmer richtig benutzen, gehört die Beachtung von Ruhezeiten dazu. In zahlreichen Bundesländern ist der Betrieb dieser lauten Geräte eingeschränkt auf werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr. Grastrimmer mit dem grün-blauen EU-Umweltzeichen dürfen dagegen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr im Garten zum Einsatz kommen.

Bilder: Swiss Studio / Shutterstock