Allgemein übliche Regelung
Die 32. Bundesimmissionsschutzverordnung gibt folgende allgemein gültige Richtlinien für den Betrieb von Rasenmähern in Deutschland.
Allgemein geltende Zeiten | Motor-Rasenmäher | Mäher mit EU-Umweltzeichen | Handmäher |
---|---|---|---|
Montag bis Freitag | 9-13 Uhr und 15-17 Uhr | 7-20 Uhr | durchgehend erlaubt |
am Samstag | 9-13 Uhr und 15-17 Uhr | 7-20 Uhr | durchgehend erlaubt |
Mittagsruhe | 13 – 15 Uhr | keine | keine |
am Sonntag und Feiertag | nicht erlaubt | nicht erlaubt | durchgehend erlaubt |
Sehr leise Elektro- und Akku-Rasenmäher sind gekennzeichnet mit dem gelb-blauen Umweltzeichen der EU und unterliegen nicht den Vorschriften für die Mittagszeit. Den Rasen mit einem Handmäher (59,00€ bei Amazon*) zu stutzen, ist zu jeder Zeit erlaubt – auch am Sonntag und Feiertag.
Länder und Kommunen erlassen Sonderregelungen
Über die oben dargestellte Verordnung hinaus, haben die Bundesländer, Städte und Gemeinden das Recht auf regionale Regelungen. Es ist daher empfehlenswert, sich vor dem ersten Mähen des neuen Rasens genau zu informieren. Die Missachtung von Lärmschutzvorschriften ist nämlich kein Kavaliersdelikt und wird mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.
Nicht alle Gebiete sind betroffen
Die gesetzliche Regelung, ab wann Rasenmähen erlaubt oder nicht erlaubt ist, betrifft im Wesentlichen Wohngebiete. Innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten greifen die Ruhezeiten nicht, angesichts des allgemeinen Lärmaufkommens.
Tipps & Tricks
Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit des Rasenmähens, zerrt der Lärm während wohlverdienter Ruhezeiten an den Nerven und macht schlimmstenfalls krank. Diese Belästigung muss nicht hingenommen werden. Mithilfe eines dezidierten Lärmprotokolls lässt sich eine nachvollziehbare Beweisführung dokumentieren.