Wer muss das Laub öffentlicher Bäume beseitigen?
Vielerorts sind Stadtverwaltungen oder Gemeinden dafür verantwortlich, das Laub von Straßen und Gehwegen zu entfernen. Doch oftmals steht in der Satzung, dass Grundstückseigentümer bzw. Hauseigentümer in die Pflicht genommen werden. Erkundigen Sie sich also, inwiefern Sie für das Laub öffentlicher Bäume verantwortlich sind.
Wann muss man selbst das Laub öffentlicher Bäume entfernen?
Stellt das Laub in irgendeiner Form eine Gefahr – wie beispielsweise eine Rutschgefahr durch Nässe – für Fußgänger oder Radfahrer dar, sollte es baldmöglichst entfernt werden. Öffentliche Stellen sind oftmals nicht so schnell hinterher und haben vielerorts die Hände voll zu tun. Daher ist es ratsam, das Grundstück bzw. die Gehwege um das Grundstück eigenständig zu räumen. Spätestens nach Regen oder frostigen Nächten sollte das Laub am nächsten Tag zusammengekehrt werden.
Wie entferne ich das Laub von öffentlichen Bäumen?
Mithilfe eines Laubbläsers, einfachen Besens oder Rechens können Sie das Laub beseitigen. Wenn es sich um eine geringere Menge handelt, genügt es auch, das Laub aufzusammeln.
Wohin bringt man das Laub öffentlicher Bäume?
Sie können das Herbstlaub auf dem Kompost oder einem Laubhaufen im eigenen Garten bzw. auf dem Grundstück aufbewahren und verrotten lassen. Als Laubhaufen wird es den Zweck erfüllen, dass sich Igel und andere Lebewesen die Herbst- und Winterzeit darin niederlassen können.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, das Laub zu sammeln, in einen Laubsack zu packen und zu öffentlichen Sammelstellen wie Wertstoffhöfen zu bringen und dort entsorgen zu lassen.
Kann man Laubrente bei zu viel Laub beantragen?
Eine Laubrente können Sie beantragen, wenn eine erhebliche große Menge Laub, die über das ortsübliche Maß hinausgeht, Ihnen zu Lasten geht. Sie erhalten in solch einem Fall eine Entschädigung von der Stadt. Doch generell gilt es als schwierig, eine Laubrente durchzusetzen.
Tipp
Laub öffentlicher Bäume nicht auf die Fahrbahn verlagern
Auch wenn es verlockend ist: Das Laub von Gehwegen sollten Sie nicht auf die Fahrbahn fegen. Dort kann es beispielsweise Gullys verstopfen und im schlimmsten Fall zu Überschwemmungen führen. Wer erwischt wird, riskiert eine Ordnungsstrafe.