Laub

Laub öffentlicher Bäume entfernen: So gehen Sie vor

Das Entfernen von Laub von öffentlichen Bäumen auf Gehwegen wirft oft Fragen zur Verantwortlichkeit auf. Dieser Artikel klärt die Rechtslage und gibt praktische Tipps zur Laubentsorgung.

Laub von öffentlichen Bäumen: Wer ist verantwortlich?

Die Verantwortlichkeit für das Entfernen von Laub auf öffentlichen Wegen und Grundstücken variiert je nach lokalen Bestimmungen, die in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt sind. Im Allgemeinen müssen Grundstückseigentümer das Laub auf ihrem Grundstück eigenständig beseitigen, auch wenn es von Bäumen stammt, die auf öffentlichem Grund stehen.

Für Gehwege und Straßen sehen viele Gemeinden vor, dass die angrenzenden Grundstückseigentümer die Reinigungspflichten übernehmen. Diese Regelung ähnelt der Schneeräumpflicht und ermöglicht es den Städten, ihre Aufgaben an die Anlieger zu delegieren, während die allgemeine Verkehrssicherungspflicht weiter gewährleistet bleibt.

In Mietverhältnissen können Hausbesitzer diese Aufgabe per Mietvertrag an ihre Mieter weitergeben, behalten jedoch die Pflicht, die Einhaltung der Reinigungsregelungen zu kontrollieren. Üblicherweise müssen Sie das Laub werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr beseitigen.

Lesen Sie auch

Grundstückseigentümer sollten sich über die geltenden Regelungen ihrer Gemeinde informieren, um Bußgelder und mögliche Haftungsfälle zu vermeiden.

Räumpflicht in der Praxis: Was müssen Anwohner beachten?

Die Räumpflicht für Laub umfasst mehrere Aspekte, die Anwohner berücksichtigen sollten. Diese Pflicht besteht werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Es muss nicht restlos entfernt werden, doch besonders bei geschlossenen Laubschichten oder rutschigen Bedingungen nach Frost oder Regen ist eine gründliche Reinigung erforderlich.

Wählen Sie geeignete Werkzeuge wie Besen oder Rechen, um Lärmbelästigung zu vermeiden. Falls Sie motorisierte Geräte wie Laubsauger oder -bläser benutzen, beachten Sie die eingeschränkten Einsatzzeiten aufgrund der Lärmschutzverordnung: werktags nur zwischen 7 und 13 Uhr sowie 15 bis 20 Uhr.

Zur Entsorgung sollten Sie das Laub nicht auf die Straße fegen oder in öffentliche Grünflächen werfen. Stattdessen bieten viele Gemeinden Sammelstellen oder Abholservice an. Bei Unsicherheit über die lokalen Regeln empfiehlt es sich, die Gemeindeverwaltung zu kontaktieren.

Laubentsorgung: Wohin mit dem Laub?

Sobald das Herbstlaub im Garten oder auf Gehwegen zusammengetragen ist, stellt sich die Frage nach einer umweltgerechten und rechtlich einwandfreien Entsorgung. Für größere Mengen, die nicht mehr in die heimische Biotonne passen, bieten sich mehrere Lösungen an:

Nutzung der Biotonne und Kompost

Kleinere Laubmengen können in der Biotonne entsorgt werden. Ein Komposthaufen im eigenen Garten ist eine umweltfreundliche Möglichkeit, Laub zu verwerten, und bietet Igeln und anderen Kleintieren ein Winterquartier.

Laubsäcke und kommunale Sammelstellen

Viele Gemeinden verkaufen spezielle Laubsäcke, die gegen eine geringe Gebühr abgeholt werden. Es werden meist nur diese speziellen Säcke und keine gewöhnlichen Müllsäcke abgeholt. Oft bieten auch Wertstoffhöfe oder Kompostieranlagen kostenlose oder kostengünstige Laubannahme an.

Fachgerechte Entsorgung und Vermeidung von Bußgeldern

Das Abladen von Laub in der freien Natur oder im Wald ist streng verboten und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Das Verbrennen von Laub ist ebenfalls untersagt und nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung erlaubt.

Zwischenlagerung und Sicherheit

Wenn die Biotonne überfüllt ist, können Sie das Laub im Garten zwischenlagern und nach und nach entsorgen. Regelmäßiges Entfernen des Laubs von Gehwegen ist wichtig, um Rutschgefahr zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.

Berücksichtigen Sie diese Möglichkeiten, um das Herbstlaub effizient und umweltfreundlich zu entsorgen. So leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Sauberkeit, sondern schützen auch die Umwelt und vermeiden potenzielle Bußgelder.

Laub von öffentlichen Bäumen auf Privatgrundstücken

Fällt Laub von öffentlichen Bäumen auf Ihr Privatgrundstück, sind Sie als Eigentümer in der Pflicht, dieses zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies ist unabhängig davon, ob die Bäume der Gemeinde oder der Stadt gehören. Die Straßenreinigungssatzungen der meisten Gemeinden sehen keine Ausnahmen vor – die Anlieger müssen das Laub im zumutbaren Rahmen selbst beseitigen.

Grundsätzlich dürfen Sie keine Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand verlangen, es sei denn, es liegt ein unzumutbar hoher Reinigungsaufwand vor. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Laubrente zu beantragen. Dies kommt allerdings sehr selten vor und wird strikt geprüft.

Zur Vermeidung von Bußgeldern und wiederkehrenden Diskussionen ist es ratsam, sich bei Ihrer Gemeinde über spezifische Regelungen und mögliche Unterstützungsmöglichkeiten wie Sammelstellen oder Abholdienste für Laub zu informieren. Besonders wichtig ist auch die umweltgerechte Entsorgung, da das Laub nicht einfach auf öffentliche Flächen oder in Straßenrinnen gefegt werden darf. Nutzen Sie hierzu die Biotonne oder spezielle Laubsäcke, die viele Kommunen zur Verfügung stellen.

Denken Sie auch an die Haftung: Auf nassem und rutschigem Laub können Fußgänger schnell ausgleiten, was zu Haftungsansprüchen führen könnte. Achten Sie daher darauf, das Laub regelmäßig zu entfernen, besonders in den vorgeschriebenen Zeitrahmen.

Laub im eigenen Garten verwenden

Laub kann im heimischen Garten auf vielfältige Weise genutzt werden und trägt zu einem naturnahen Garten bei. Beispielsweise können Sie Laub als natürlichen Frostschutz für empfindliche Pflanzen verwenden. Eine dicke Schicht aus Blättern hält die Wärme im Boden und schützt Wurzeln vor Frostschäden.

Auch bieten Laubhaufen wertvollen Unterschlupf für Igel und andere Kleintiere im Winter. Platzieren Sie solche Haufen in einer ruhigen Ecke des Gartens oder unter Hecken, sodass die Tiere ungestört sind und einen geschützten Rückzugsort haben.

Für Gartenbeete bietet es sich an, Laub als Mulch zu verwenden. Es verhindert die Austrocknung des Bodens, unterdrückt Unkraut und reichert den Boden nach und nach mit Nährstoffen an, wenn es verrottet. Achten Sie jedoch darauf, dass das Laub nicht von Krankheiten wie Pilz- oder Bakterienbefall betroffen ist, um eine Verbreitung im Garten zu vermeiden.

Zusätzlich können Sie Laubkompost herstellen. Kompostiertes Laub eignet sich hervorragend als organischer Dünger und verbessert die Bodenstruktur. Verwenden Sie dafür nur gesundes Blattmaterial, um Krankheiten im Komposthaufen vorzubeugen.

Indem Sie Laub im eigenen Garten nutzen, tragen Sie nicht nur zur Nachhaltigkeit bei, sondern schaffen auch einen naturnahen Lebensraum für verschiedene Tiere und fördern die Bodenfruchtbarkeit.

Laub entfernen: Geräte und Lärmschutz

Die Beseitigung von Laub lässt sich auf unterschiedliche Weisen organisieren, wobei die Wahl der Methode sowohl von der Größe der zu reinigenden Fläche als auch von ökologischen und lärmtechnischen Überlegungen abhängt. Für kleinere Flächen eignen sich traditionelle Werkzeuge wie Besen und Rechen hervorragend. Diese verursachen keinen Lärm und keine Emissionen und sind besonders bei mäßigem Laubaufkommen ausreichend. Zudem schonen sie Kleintiere, die sich oft im Laub verstecken.

Für größere Flächen oder bei starkem Laubfall greifen viele Menschen jedoch zu motorisierten Geräten wie Laubbläsern und -saugern. Diese sind zwar effizienter, verbrauchen jedoch Benzin oder Strom und können laut sein. Aufgrund dieses hohen Lärmpegels gelten für den Einsatz dieser Geräte strikte zeitliche Beschränkungen. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz dürfen benzinbetriebene Laubbläser und -sauger werktags nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr verwendet werden. Besonders leise Geräte, die ein Umweltzeichen tragen, dürfen hingegen durchgehend von 7 bis 20 Uhr betrieben werden.

Es ist wichtig, bei der Nutzung von motorisierten Laubentfernern die Lärmschutzverordnung strikt zu beachten, um Nachbarn nicht zu belästigen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Geräte sollten gezielt und nicht übermäßig eingesetzt werden, um die Umweltbelastung zu minimieren. In einigen Gemeinden könnten zusätzliche lokale Regelungen gelten, die die Einsatzzeiten weiter einschränken. Informieren Sie sich daher stets über die spezifischen Bestimmungen in Ihrer Region.

Falls der Herbst besonders ergiebig ist und regelmäßige Laubentfernung erforderlich macht, könnte es sinnvoll sein, eine Kombination aus traditionellen Werkzeugen und leisen, umweltfreundlicheren Geräten zu nutzen. So können Sie effektiv und im Einklang mit den Lärmschutzbestimmungen arbeiten, ohne Ihre Umgebung unnötig zu stören.

Laubrente: Entschädigung für übermäßigen Aufwand

In besonderen Fällen kann die Beseitigung des Laubs von öffentlichen Bäumen für Anwohner zu einem erheblichen Aufwand führen. Wenn die Laubmenge die ortsübliche Menge deutlich übersteigt und dies zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Grundstücks führt, können Sie eine sogenannte Laubrente beantragen. Diese Entschädigung soll den zusätzlichen Aufwand finanziell abmildern.

Die Laubrente wird jedoch nur in seltenen Fällen gewährt. Voraussetzung ist, dass die Belastung durch das Laub weit über das normale Maß hinausgeht. Beispiele hierfür können Grundstücke sein, die an eine Baumschule oder an stark bepflanzte öffentliche Bereiche angrenzen, wodurch ein erhöhter Reinigungsaufwand entsteht. Auch wiederholt verstopfte Dachrinnen durch herabfallendes Laub von Nachbarbäumen können einen solchen Antrag rechtfertigen, sofern diese nicht durch regelmäßige, zumutbare Reinigungsarbeiten in den Griff zu bekommen sind.

Ob Sie Anspruch auf eine Laubrente haben, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich der örtlichen Gegebenheiten und des individuellen Umfangs des Mehraufwands. Es ist ratsam, die spezifischen Anforderungen in Ihrer Region zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags einschätzen zu können.

Bilder: Colin Temple / Shutterstock