Der richtige Unterbau
Soll die Gartenmauer nur etwa einen halben Meter hoch werden und den Garten strukturieren, so genügt für stabilen Stand eine nicht zu dünne Schotterschicht. Bei höheren Mauern müssen Sie betonieren:
- Markieren Sie zunächst den geplanten Verlauf mit Holzpflöcken und einer Richtschnur.
- Der Graben, den Sie nun ausheben, sollte zwanzig Zentimeter breiter sein als die Mauer.
- Bei freistehenden Bauwerken gilt das auch für die Enden.
- Heben Sie für gute Stand- und Frostsicherheit mindestens achtzig Zentimeter tief aus.
- Verwenden Sie Materialien, die nicht anfällig für Frostschäden sind.
Das Fundament für die Trockenmauer
Dieses können Sie ohne Beton erstellen. Es muss nicht ganz so tief gegraben werden wie für das Streifenfundament. Je nach Höhe des Bauwerks genügen bereits vierzig Zentimeter.
Wichtig ist es, die 30 bis 35 Zentimeter dick eingefüllte Schotter- oder Kiesschicht mit einer Rüttelplatte sorgfältig zu verdichten. Dieses Material wirkt kapillarbrechend, denn gefrierendes Wasser kann sich ungehindert ausdehnen, ohne jedoch die Stabilität zu gefährden. Der Kies wird mit einer zehn Zentimeter starken Schicht aus Bausand verfüllt.
Das Streifenfundament anlegen
Bei freistehenden Mauern werden zunächst zu 60 Prozent frostsicherer Schotter in den Graben gegeben. Verdichten Sie das Material immer wieder gut. Anschließend füllen Sie die Grube mit Beton auf. Planen Sie eine hohe Mauer, die viel Stabilität benötigt, sollte zusätzlich eine Stahlbewehrung eingelegt werden. Abhängig von der Länge der Mauer empfehlen sich zudem im Fundament angelegte Dehnungsfugen.
Sonderfall Terrassierung oder Hochbeet
Soll die Trockenmauer an einem Hang später von innen mit Erde verfüllt werden ist es wichtig, dass sich die Fundamentsohle leicht nach außen neigt. Für guten Wasserabfluss sind quer liegende Drainagerohre empfehlenswert.
Tipp
Gartenmauern gelten als Bauwerk und sind, abhängig von der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, genehmigungspflichtig. Erkundigen Sie sich deshalb im Vorfeld bei der zuständigen Behörde. Steht die Mauer im Sichtfeld des Nachbarn, ist es zudem ratsam, zuvor dessen Einwilligung einzuholen und die Optik mit ihm abzustimmen.