Darf ich vom Nachbarn rüberwachsenden Efeu schneiden?
Grundsätzlich erlaubt der sogenannte Beseitigungsanspruch, dass Sie den auf Ihr Grundstück wachsenden Efeu entfernen dürfen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn durch die herüber wuchernden Zweige eine Beeinträchtigung vorliegt.
Zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens sollten Sie, sofern Sie die Kletterpflanze stört, zunächst das freundliche Gespräch suchen. Bitten Sie Ihren Nachbarn um den Rückschnitt und setzen Sie ihm eine angemessene Frist für diese Arbeit. Für die Entsorgung der Triebe muss ebenfalls der Nachbar sorgen.
Wann stellt der herüberwachsende Efeu eine Beeinträchtigung dar?
Das ist dann der Fall, wenn es durch die Haftwurzeln des Efeus zu Schäden am Mauerwerk oder am Putz kommt. Wächst der Efeu so stark zu ihnen herüber, dass Sie beispielsweise den Eingang zu Ihrem Gartenhaus nicht mehr nutzen können, ist dies desgleichen gegeben.
Damit Ihr Nachbar den Efeu entfernen kann, müssen Sie ihm jedoch Zugang zu Ihrem Grundstück gewähren.
Wer muss für die Kosten der Beseitigung aufkommen?
Die für den ungewollten Bewuchs verantwortliche Person muss die Aufwendungen des Rückschnitts und der Beseitigung des Efeus tragen.
Für eventuelle Beschädigungen durch den Efeu, der an Mauern, Zäunen oder Dachrinnen entlang gewachsen ist, haftet sie ebenso.
Tipp
Entfernten Efeu zeitnah entsorgen
Haben Sie in Absprache mit Ihrem Nachbarn den Efeu zurückgeschnitten, sollten Sie die Zweige sofort auf den Kompost oder in den Biomüll geben. Die robuste Rankpflanze bildet an den abgeschnittenen Trieben rasch neue Wurzeln. Sie kann sich dadurch erneut im Garten verbreiten und auch senkrechte Flächen aufs Neue erobern.