Maulwurf

Maulwurf töten: Welche Strafen drohen Ihnen dabei?

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Maulwürfe stehen unter Schutz, weswegen sie weder getötet noch gejagt werden dürfen. Wer dem zuwider handelt, den erwarten deftige Strafen. Erfahren Sie im Folgenden, warum der Maulwurf unter Schutz steht, was verboten und erlaubt ist und welche Bußgelder auf denjenigen warten, der sich nicht an die Vorschriften hält.

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Maulwürfe dürfen nicht getötet werden
AUF EINEN BLICK
Welche Strafe droht beim Töten eines Maulwurfs?
Das Töten, Jagen oder Verletzen von Maulwürfen ist in Deutschland verboten und kann je nach Bundesland mit Bußgeldern bis zu 65.000€ bestraft werden. Als geschützte Tierart sollten Maulwürfe stattdessen mit sanften Mitteln aus dem Garten vertrieben werden.

Warum steht der Maulwurf unter Schutz?

Auch wenn viele Gartenliebhaber die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn sie frische Maulwurfhügel im Garten entdecken: Der Maulwurf ist ein Nützling, und zwar aus zweierlei Gründen:

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Tipp

Anders als die Wühlmaus frisst der Maulwurf keine Pflanzenwurzeln und schädigt somit keine Gartenpflanzen.

Was ist verboten?: Maulwurf töten, jagen und vertreiben

Als geschütztes Tier darf der Maulwurf nicht gejagt, verletzt oder gefangen werden. Auch Lebendfallen überlebt der Maulwurf meist nicht, da schon ein halber Tag ohne Futter für den Maulwurf tödlich enden kann. Daher ist auch diese Maßnahme verboten.
Wenn Sie dennoch den Maulwurf aus ihrem Garten vertreiben wollen, können Sie das mit sanften Mitteln wie Gerüchen, Windrädern oder Ultraschallgeräten tun.

Tipp

Ein verlassener Maulwurfsbau wird gern von Wühlmäusen übernommen – diese schaden Ihren Gartenpflanzen! Füllen Sie daher den Bau mit Erde und Sand auf.

Strafen fürs Töten von Maulwürfen

Die Bußgelder für das Töten, Jagen und Verletzen von Maulwürfen sind bundeslandabhängig. In fast allen Bundesländern liegt die Höchststrafe bei bis zu 50.000€. Eine Ausnahme bildet Brandenburg mit Bußgeldern von bis zu 65.000 €, Mecklenburg-Vorpommern mit einer Höchststrafe von 20.000€, Rheinland-Pfalz mit 5000€ und das Saarland mit 10.000€. Auch eine Freiheitsstrafe kann verübt werden, wenn eine besondere Schwere der Tat vorliegt wie z.B. das Töten oder Quälen mehrerer Tiere.

Bilder: kubais / Shutterstock