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Klorix gegen Unkraut: Ist es wirklich wirksam?

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Es gibt eine Vielzahl von Hausmitteln, die im Kampf gegen lästige Beikräuter hilfreich sein können. So ist immer wieder zu lesen, dass Klorix ausgesprochen gut gegen Unkraut wirkt. Ob diese Aussage wahr ist und wie das Mittel richtig angewandt wird, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Klorix ist keine gute Option zur breitflächigen Unkrautvernichtung
AUF EINEN BLICK
Kann man Klorix gegen Unkraut verwenden?
Klorix kann zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden, birgt jedoch Risiken für benachbarte Pflanzen und Umwelt. Chlor in Klorix wirkt ätzend und schädigt das Bodenleben. Bei der Anwendung sollten Handschuhe getragen und Klorix mit Wasser verdünnt werden (20 ml Klorix auf 80 ml Wasser).

Was ist Klorix?

Klorix ist ein Reinigungsmittel, das etwa 2,8 Prozent Chlor (Natriumhypochlorit) enthält. Zudem beinhaltet das Mittel Natriumcarbonat sowie reinigende Tenside.

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Wirkt Klorix gegen Unkraut und wie sollte das Mittel verwendet werden?

Chlor wirkt sehr gut gegen Unkraut, allerdings werden häufig auch die benachbarten Pflanzen stark in Mitleidenschaft gezogen und zeigen Vergiftungserscheinungen. Wie viel Wirkstoff die Gewächse verkraften, ist unterschiedlich. Leider erweisen sich Kulturpflanzen meist als weniger resistent als die Beikräuter, denen Sie mit Klorix den Kampf ansagen.

Um die Risiken möglichst gering zu halten, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Klorix vor der Anwendung verdünnen. Geben Sie höchstens 20 ml der Flüssigkeit in 80 ml Wasser.
  • Da Chlor die Haut schädigt, sollten Sie unbedingt Handschuhe tragen.

Klorix eignet sich allenfalls zur Vernichtung einzelner Pflanzen. Um Unkraut großflächig zu entfernen, sollten Sie auf eine andere Methode zurückgreifen.

Gibt es bei der Nutzung als Unkrautvernichter Risiken?

Chlor ist kein unbedenklicher Stoff, der bei falscher Anwendung sowohl für Menschen als auch für die Umwelt gefährlich werden kann.

  • Flüssiges Chlor wirkt stark ätzend.
  • Gasförmiges Chlor kann die Atemwege schädigen.
  • Bedingt durch die ätzende Wirkung wird ungewollt auch das Bodenleben in Mitleidenschaft gezogen.

Tipp

In der Pflanzenschutzordnung ist geregelt, dass Sie auf Gehwegen, gepflasterten Einfahrten oder der Terrasse Klorix nicht verwenden dürfen. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass die Präparate auf versiegelten Flächen nicht biologisch abgebaut werden können. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Bilder: damiangretka / Shutterstock