Zustand

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Gast069

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Was ich da nicht verstehe - aber ich kenne ja auch
das "Bundes-Kleingarten-Gesetz"
nicht:

  • Einerseits ist die Gartenanlage tagsüber abgeschlossen (schrieb Andreas in anderem Thema), was dem Gesetz doch wohl nicht entspricht
  • Andererseits aber Angst davor, dass das Amt den Zustand der Gärten kontrolliert?

Aber falls ich alles richtig verstanden habe: bloß gut, dass mein Garten mein eigener ist, und da niemand den Zustand kontrolliert.
Mindestens mein Gewächshaus entspricht ja wohl gar keiner Norm :22x22-emoji-u1f9d0: wie ich anderswo ja zu hören bekam...
 

Stachelbär

Gartenguru
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Was ich da nicht verstehe - aber ich kenne ja auch nicht:

  • Einerseits ist die Gartenanlage tagsüber abgeschlossen (schrieb Andreas in anderem Thema), was dem Gesetz doch wohl nicht entspricht
  • Andererseits aber Angst davor, dass das Amt den Zustand der Gärten kontrolliert?
Aber falls ich alles richtig verstanden habe: bloß gut, dass mein Garten mein eigener ist, und da niemand den Zustand kontrolliert.
Mindestens mein Gewächshaus entspricht ja wohl gar keiner Norm :22x22-emoji-u1f9d0: wie ich anderswo ja zu hören bekam...
  1. Nein, Andreas schreibt vom Widerspruch zum e.V. (eingetragener Verein) also den Vereinsregeln. Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz.
  2. Das Grünflächenamt hat als Vermieter, wie bei Behörden üblich, einen Schlüssel der Anlage.
Wer wissen will, ob sein Gewächshaus den "Regeln" nicht nur in Brandenburg entspricht, kann hier anklicken & nachsehen:

 
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Gast069

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ach und schon wieder...

zu 1.: Also ich VERMUTE mal, dass Andreas mit dem Widerspruch meint, dass ein e.V. gemeinnützig sein muss (sonst eben kein e), und dafür müssen die Tore offen sein (vereinfacht gesagt) - und DAS kann und darf "das Amt" auch prüfen, diesbezüglich besteht aber dort offenbar keine Befürchtung. anders gesagt: kein e.V., keine Kleingartennutzung... Insofern dann doch wieder "Gesetz" (wiederum vereinfacht gesagt).

zu 2.: mir ging es doch nicht darum, ob das Amt den Schlüssel hat!

Schließlich: wie ich doch deutlichst schrieb, freue ich mich, dass auf meinem Grund niemand irgend einen Zustand kontrolliert - und will daher auch gar nicht wissen, gegen welche deutsche Regelungswut, gerne und ausführlichst allen daran glaubenden vermittelt von einer Firma, die Gartenhäuser VERKAUFT, ich womöglich verstoßen haben könnte!

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Nachtrag: oh, du hast den Link geändert, nicht mehr zu einer Firma, die ein Interesse daran hat, ihre normgerechten Häuschen zu verhökern! Statt dessen direkt zu einer Behörde - ja, da herrrrscht natürlich dann deutsche Ordnung...
 
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Stachelbär

Gartenguru
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zu 1.: Also ich VERMUTE mal, dass Andreas mit dem Widerspruch meint, dass ein e.V. gemeinnützig sein muss (sonst eben kein e), und dafür müssen die Tore offen sein (vereinfacht gesagt) - und DAS kann und darf "das Amt" auch prüfen, diesbezüglich besteht aber dort offenbar keine Befürchtung. anders gesagt: kein e.V., keine Kleingartennutzung... Insofern dann doch wieder "Gesetz" (wiederum vereinfacht gesagt).

zu 2.: mir ging es doch nicht darum, ob das Amt den Schlüssel hat!

Schließlich: wie ich doch deutlichst schrieb, freue ich mich, dass auf meinem Grund niemand irgend einen Zustand kontrolliert - und will daher auch gar nicht wissen, gegen welche deutsche Regelungswut, gerne und ausführlichst allen daran glaubenden vermittelt von einer Firma, die Gartenhäuser VERKAUFT, ich womöglich verstoßen haben könnte!
Auch falsch!
Ein e. V. kann sein oder sein angemietes Arial einzäunen und abschliessen so wie er grad Lust hat, im Einklang mit den örtlichen Bauvorschriften.
Das tangiert die Gemeinnützigkeit in keiner Weise - Ich kenne mich damit aus, hab schon mehr als einen gemeinnützigen Verein mit gegründet oder als Vorstandsmitglied vertreten.
Das Amt prüft nicht geschlossene oder offene Tore, sondern die Einhaltung gesetzkonformer Gartennutzung.
 
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Andreas

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ach und schon wieder...

zu 1.: Also ich VERMUTE mal, dass Andreas mit dem Widerspruch meint, dass ein e.V. gemeinnützig sein muss (sonst eben kein e), und dafür müssen die Tore offen sein (vereinfacht gesagt) - und DAS kann und darf "das Amt" auch prüfen, diesbezüglich besteht aber dort offenbar keine Befürchtung. anders gesagt: kein e.V., keine Kleingartennutzung... Insofern dann doch wieder "Gesetz" (wiederum vereinfacht gesagt).

zu 2.: mir ging es doch nicht darum, ob das Amt den Schlüssel hat!

Schließlich: wie ich doch deutlichst schrieb, freue ich mich, dass auf meinem Grund niemand irgend einen Zustand kontrolliert - und will daher auch gar nicht wissen, gegen welche deutsche Regelungswut, gerne und ausführlichst allen daran glaubenden vermittelt von einer Firma, die Gartenhäuser VERKAUFT, ich womöglich verstoßen haben könnte!
Hallo Frank !
Auch du kannst in deinem Garten nicht bauen was du willst .
Für manches brauchst auch du eine Genehmigung .
Natürlich : Wo kein Kläger , da kein Richter .
Den Rest hat Stachelbär sehr gut dargelegt .
Gruß
Andreas
 

Stachelbär

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Für manches brauchst auch du eine Genehmigung .
Natürlich : Wo kein Kläger , da kein Richter .
Davor ist heute niemand mehr sicher.
  • Bei uns haben die Behörden schon vor Jahren angefangen Sateliten-Bilder auszuwerten.
  • Zuerst zur Neu-Berechnung der RegenAbwasser-Gebühren (Kanalgebühren) auf Basis der Luftbilder von versiegelten Flächen - Also Flächen auf denen kein Regenwasser versickern kann.
  • Dann Überprüfung auf nicht genehmigter Bauten in "Wochenend-Gebieten" und "Erholungs-Anlagen". Im vergangenen Jahr wurden in Hessen ganze "Siedlungen" abgerissen... ging über Radio und TV.
  • Wird zwar auf Grund der Vielzahl noch dauern, aber da werden auch noch etliche Carports und Gewächshäuser verschwinden
 

LilliaBella

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Stachelbär,

So ist es hier auch schon überall.

Und wenn nicht via Satellit ausgewertet wurde. Viel zu schnell sind missgünstige Nachbarn da, die es melden.
 
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Gast069

Gast
jaja - manchen geht die Gute Ordnung über alles. Die zeigen dann an, oder freuen sich zumindest drüber.
Glücklicherweise müssten sich die meisten hier dann gleich auch selbst mit anzeigen. Also lassen die das lieber.

Abgesehen davon finde ich es noch etwas anderes, wenn reiche Bonzen sich feiste Wochenendvillen in Naturschutzgebiete setzen (und die örtlichen Behörden dann jahrzehntelang nichts unternehmen, weil deren Chefs auch solche Villen haben),
oder wenn jemand ein Gewächshaus auf eigenem Grund nicht normgerecht baut.

Wer allerdings nur die Ordnung sieht, wird den Unterschied nie verstehen...

Das mit den "versiegelten Flächen" haben die übrigens hier auch versucht - alles, was irgendwie anders aussah, wurde berechnet, also auch der Nutzgarten inmitten der Wiese... Sie haben aber immerhin darauf hingewiesen, dass man keine Gebühr zahlen müsste, wenn man das Wasser nicht einleiten, sondern verrieseln würde. Nachdem ich denen geschrieben hatte, dass wir das Wasser aller versiegelten Flächen sammeln, um es dann von Hand im Nutzgarten zu verrieseln, was man als "gießen" bezeichnen würde, kam nie wieder eine Nachfrage ;-)
 
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Gast069

Gast
Aber nochmals zurück zum Thema "Zustand": offenbar geht es ja doch anders, guckt ihr mal hier:


Zitat: "Kunterbunte Lauben, wucherndes Grün und üppige Blütenpracht bestimmen das Bild. Normhecken, englischen Rasen und akkurat angelegte Rosenbeete sucht man hier vergebens." (nur nebenbei: wahrscheinlich auch Normgewächshäuser ;-)

Offenbar gibt es also keine allgemeingültige Vorschrift, wie der Kleingarten auszusehen hat, oder irre ich mich da?
Falls ich mich irre, wäre es nützlich, wenn jemand die betreffende Gesetzesstelle zitieren, besser noch verlinken könnte.
Dann wäre aber noch die Frage, warum das in Berlin, Bochum, und anderswo offenbar anders möglich ist.

Daher läuft es dann wohl doch auf die Fragen hinaus:
Stört IHN das?
Stört EUCH das?
WEN stört das, und warum?
 

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