Grundsteuer B

Stachelbär

Gartenguru
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Okt 23, 2018
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Im Gadde mit Ebbelwoi & Flaschebier
Guten Abend ! Wie versprochen , informiere ich über meine Erkundigungen , warum ich die Grundsteuer B zweimal bezahle .
Einmal bezahle ich diese für die Größe meiner überdachten Fläche an das Steuer-und Kassenamt .
Nochmal bezahle ich die Steuer ( andere Summe ) an den Gartenverein / Stadtverband für die Größe meines Gartens , bei mir 408 qm .
Liebe Grüße an alle von
Andreas
Hi Andreas,
schön dass sich alles vor der "großen Kriegserklärung" an den Vereins-Vorstand klären ließ :)
Demnach sind es 2 unterschiedliche Steuern. Eine für's große Dach und eine für den Garten.
zu #12 "Schon das Aufstellen eines kleinen Blechschuppens ist verboten , weil zwei Dachflächen da sind"
Kannst Du nicht den Schuppen 1/3 eingraben, das Dach klappbar machen und als Erdkiste bzw. Erdkühlschrank deklarieren ;)

Liebe Grüße von Stachelbar
 
A

Andreas

Gast
Hi Andreas,
schön dass sich alles vor der "großen Kriegserklärung" an den Vereins-Vorstand klären ließ :)
Demnach sind es 2 unterschiedliche Steuern. Eine für's große Dach und eine für den Garten.
zu #12 "Schon das Aufstellen eines kleinen Blechschuppens ist verboten , weil zwei Dachflächen da sind"
Kannst Du nicht den Schuppen 1/3 eingraben, das Dach klappbar machen und als Erdkiste bzw. Erdkühlschrank deklarieren ;)

Liebe Grüße von Stachelbar
Hallo !
Das ist auch verboten , weil das Bauwerk fest mit der Erde verbunden ist . Ich könnte es aber auf Rollen stellen , dann ist es kein festes Bauwerk . Das Dach müßte aber so sein , wie von dir beschrieben .
Theoretisch müßten alle Kamine/ Grillöfen auf Rollen stehen , da feste Feuerstätten verboten sind .
Möglich wäre die Nutzung eines großen Plastespielhauses für Kinder , aber unpraktisch . Im letzten Jahr mußten bei uns ein Gewächshaus und ein Pavillion entfernt werden , weil nicht konform Gesetz .
Es grüßt
Andreas
 

Stachelbär

Gartenguru
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Okt 23, 2018
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Im Gadde mit Ebbelwoi & Flaschebier
Hallo !
Das ist auch verboten , weil das Bauwerk fest mit der Erde verbunden ist . Ich könnte es aber auf Rollen stellen , dann ist es kein festes Bauwerk .
Andreas
In der Tat, das wär die Idee - Ich hatte mal über Jahre eine Ferienhütte im Spessart von einem Bauern gemietet. Weil Ferienhütten dort verboten waren, hatte der Bauer die Hütte auf einem alten Anhänger-Fahrgestell mit Rädern errichtet. Die Hütte von 40m2 hätte man nie zerstörungsfrei bewegen können - aber der Bauer kam damit durch ;)
 
A

Andreas

Gast
Die Vorschriften will ich nicht angreifen , aber diese müssen mit der Zeit gehen .
 

Tiogo

Profigärtner
Seit
Dez 10, 2017
Beiträge
335
Hallo Andreas,
Danke für das Update. Da würde man doch denken, daß man Grundsteuer B trotzdem nur einmal bezahlt, aber der Betrag sich halt je nach Größe und Bebauung des Grundstückes sich ganz einfach erhöht (etwa so wie beim Auto mit oder ohne Extras). Und es ist nicht möglich, daß man die Steuer der Einfachheit halber nur an eine Stelle komplett zahlt? Ich sage jetzt nichts zum Thema Bürokratie und so ;)
Dein Beitrag hat gleich auch noch die Frage geklärt, warum die Parzellen nicht größer als 300qm sein sollen. Muß mal schauen, ob ich da eine genaue Zahl rausfinde, ab welcher Grundsteuer B gezahlt werden muß.
 
A

Andreas

Gast
Hallo Tiogo ! Danke für deine Zeilen ! Nur einmal bezahlen geht ja nicht , weil es unterschiedliche Dinge sind , welche zufällig die gleiche Bezeichnung haben . Ich werde den Brief später einscannen , vielleicht gibt es noch andere Forianer , die das interessiert . Die Größe von 300qm ist mir neu , hier ist man froh , wenn Leute die Gärten neben sich einverleiben . Hoffentlich liest mein Vorstand nicht mit . Einen schönen Tag wünscht Andreas
 
A

Andreas

Gast
Hier das entsprechende Dokument . Ich bitte um Verständnis , daß ich die persönlichen Daten nicht schicke .
 

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